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Böhmermann: Erdogan-Anwalt will bis in die letzte Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. April 2016.

  1. Jens72

    Jens72 Talk-König

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    Ich sagte, ich hätte nichts dagegen wenn er platzen würde. Nein, ich traue Merkel nicht mehr zu einzusehen was richtig ist und was falsch, die Frau hat jede Bodenhaftung verloren. Nach einer gewissen Zeit in der Politik wird anscheinend nahezu jeder blind für die Realität.
     
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  2. Hose

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    Es ist nur eine andere Realität ;)
     
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  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    $ 103 erfordert, dass sich der Beleidigte zum Zeitpunkt der Beleidigung im Inland aufhält.

    Gut, kann man ignorieren, dann stellt sich die Frage, ob Satire in Deutschland strafbar ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. April 2016
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Deutsche Sprache, schwere Sprache.

    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält...

    Freut sich jeder Anwalt drauf. :D
     
  7. mensei

    mensei Platin Member

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    Oder so:
    Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält...

    Ich durfte schon juristische Vorlesungen besuchen. Man muss schon einige Zeit investieren, um die Gesetzestexte auch richtig zu "lesen".
    Ich hab auch das Gesetz so gelesen wie Du, aber die Vorlesungen haben mir auch gezeigt, dass es nicht immer so offensichtlich ist.
    Ich bin auf alle Fälle froh, dass ich keine juristischen Vorlesungen mehr besuchen muss. :D
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Eben, wie kann man nur so schwammige Gesetzestexte schreiben.

    Ganz davon abgesehen, daß so ein Gesetz in der heutigen Zeit absolut nichts verloren hat.
     
  9. uklov

    uklov Platin Member

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    Da scheinst du zu irren (oder der Rechtsexperte der ARD):

    Anmerkung zu § 103 von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam: "Beim Lesen von § 103 StGB könnte man über die Formulierung 'im Inland aufhält' stolpern und denken: Erdogan war doch gar nicht in Deutschland, die Vorschrift passt gar nicht. Sie passt aber doch. In den juristischen Kommentaren zum Strafgesetzbuch ist ausdrücklich klargestellt: Der Aufenthalt im Inland bezieht sich nur auf die zweite Alternative 'Mitglied einer ausländischen Regierung', nicht auf das zuerst genannte 'ausländische Staatsoberhaupt'."

    Stammt aus folgendem Link
    QUOTE="KL1900, post: 7387538, member: 148463"]
    Die beiden Wege der Strafverfolgung im Fall Böhmermann
    [/QUOTE]
     
    Monte gefällt das.
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    Nur wenn es sich eben nicht um das Staatsoberhaupt selbst handelt. Bei diesem ist es egal, wo sich dieser zum Zeitpunkt der Beleidigung aufhält.
     
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