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Böhmermann: Erdogan-Anwalt will bis in die letzte Instanz

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 13. April 2016.

  1. KLX

    KLX Lexikon

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    Du meinst die Anwaltszulassung?

    Oder meinste wirklich zwangsweise das Mandat von Erdogan entziehen? Auch wenn einen diese gesamte Geschichte nicht gefällt, leben wir in einem Rechtsstaat.
     
  2. kyagi

    kyagi Board Ikone

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    Ich habs schon korrigiert :)
     
  3. KLX

    KLX Lexikon

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    Dieser besondere Anwalt scheint auch immer gerne besondere Leute zu vertreten. Es gibt Rechtsanwälte und Rechtsanwälte. ;)
     
  4. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Anmerkung zu § 103 von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam: "Beim Lesen von § 103 StGB könnte man über die Formulierung 'im Inland aufhält' stolpern und denken: Erdogan war doch gar nicht in Deutschland, die Vorschrift passt gar nicht. Sie passt aber doch. In den juristischen Kommentaren zum Strafgesetzbuch ist ausdrücklich klargestellt: Der Aufenthalt im Inland bezieht sich nur auf die zweite Alternative 'Mitglied einer ausländischen Regierung', nicht auf das zuerst genannte 'ausländische Staatsoberhaupt'."

    Die beiden Wege der Strafverfolgung im Fall Böhmermann

    Naja, (1) ist etwas schwammig formuliert.
     
  5. XL-MAN

    XL-MAN Lexikon

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    Gehts noch? Wegen Böhmermanns Satire ggf. bis vor's Bundeverfassungsgericht????
     
  6. Rafteman

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    Als lupenreinem Demokraten steht das dem Erdowahn ähh hust (Tastatur war kaputt) Entschuldigung Erdogan natürlich zu :D
     
  7. KLX

    KLX Lexikon

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    Dauert dann wie lange? 10, 15 Jahre?

    Da kann man nur hoffen das von einem Gericht die Revision nicht mehr zugelassen wird.
     
  8. FilmFan

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    Das ist das Problem so gut wie aller Gesetzestexte, sie sind (fast) nie eindeutig formuliert. Daher wäre ich auch eher für sinngemäße Gesetze, sprich, man urteilt nicht nach derem Wortlaut sondern nach deren Intention.
     
  9. Major König

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    Warum sollte er das nicht machen? Damit verdient er doch sein Geld. :)
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    Der Aufenthalt im Inland bezieht sich nur auf Option 2, also den deligierten Mitarbeiter, welcher hier vor Ort beleidigt wird.
    Schließlich ist Option 1 durch ein "oder" getrennt und bezieht sich nicht auf die Anwesenheit im Inland, sondern gilt generell.

    Ist also (leider) eben nicht erledigt.
     
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