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Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 19. August 2013.

  1. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Du kannst es auch so sehen, dass dem Kunden hier nur ein weiterer Empfangsweg bereit gestellt wird. Ob der nun verkaufsfördernd wirkt, ist völlig irrelevant, es ist ja der Rundfunk des Kunden und nicht eine Marketingmaßnahme, die der Händler dezidiert so geordert hat.

    In diesem Fall ist ja genau das nicht so, dem Kunden wird der Zugriff zu etwas gegeben, dass er ohnehin schon "besitzt". Dass dieser "Service" einen Nebeneffekt hat ist ja schön und gut, aber dieser Nebeneffekt steht ja allen Gewerbetreibenden offen, ganz ähnlich wie eine aus Steuergeldern finanzierte Straße das tut. Es käme ja auch niemand auf die Idee, einem Gewerbetreibenden, der sein Privatfahrzeug auch gelegentlich geschäftlich nutzt, zwei mal die Kfz-Steuer abzuknöpfen.


    Du sagst es ja schon selbst. Sky verdient pro Abonnement und der Gastwirt verkauft im Prinzip dieses Abo an den Gast weiter. Bezahlt wird das über Essen und Getränke, so weit ist der Vergleich ja in Ordnung. Allerdings hat ja nicht jeder Gast ein Sky Abonnement (wahrscheinlich die wenigsten, das ist ja der Sinn in eine Sky Sportsbar zu gehen) - im Grunde ist der Gastwirt nur ein Mittelsmann und ich könnte mir genauso gut ein Spieltagticket bei Sky bestellen, oder es eben sein lassen. Geht jemand mit einem Sky Buli-Abo in eine Sportsbar um sich das Spiel anzusehen, ist das seine Sache. Wenn er "doppelt" bezahlen will, dann bitteschön

    Ein "Abo" des ÖRs hat aber per definitionem jeder Gast, dementsprechend ist es auch nicht zu argumentieren, dass man differenzieren muss, das es extra kosten soll, damit der Gast das Spiel eben an diesem Ort und nicht zu Hause schaut.

    Der Knackpunkt ist ja nicht, dass der ÖR nicht dazu genutzt werden KANN Einnahmen zu erhöhen, das steht beim Sport ja außer Frage (beim Rest ists wohl eher geschäftsschädigend, aber das ist ein anderes Thema), allerdings handelt es sich bei der Ware "ÖR" um etwas, das ohnehin schon uns allen gehört, wie eben auch Luft, Staatswälder, Straßen, usw. um das mal ein wenig übersimplifiziert darzustellen. Ich kann ja auch die Straße zu einem Marketinginstrument machen, wenn ich sie z.B. jeden Tag kehre um so ein schöneres Erscheinungsbild für mein Dorfhotel zu schaffen. Gedacht wars natürlich so nicht, aber es entsteht dem Bürger ja auch kein Schaden dadurch, die Straße ist ohnehin da und wurde bezahlt - wenn sie einer sauber macht ist das ja ganz nett, ändert aber nichts an der Tatsache.
     
  2. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Es ging nicht um Fahrzeuge...


    Das ist eRfahrung im Alltag...
    Wie gesagt vielleicht Musik von CD aber kein Radio... Wer will den irgendwelche staumeldungen in der Bar hören.


    Die Privat Nutzung unterliegt keiner Beschränkung... wo soll diese im Rundfunkstaatsvertrag drinstehen? Die Gebühr für die Gewerbliche Rundfunkteilnehmer hat nichts mit der Privaten Nutzung zu tun.

    Nein die meisten tun es eben nicht!
    Wenn du Behauptest das die meisten es tun obwohl jeder sieht der in Geschäfte geht das sie es nicht tun dann bist du nicht sehr Glaubwürdig. ;)




    Wenn der Sky Abonnent das will kann er es ja machen. Aber wenn er es nicht will kann er in eine andere Bar gehen wo er nicht für Sky mitbezahlen muss. Er hat die Wahl und die meisten Sky Abonnenten werden nicht extra in eine Sky Sports bar gehen... für was? Der geht lieber in eine andere Bar und zahlt weniger für sein Bier... er hat ja Sky zuhause. Außerdem mus ja nur die Sky Sports bar für die Verkaufsförderung zahlen. Die Bar um die Ecke die eben kein Sky/Rundfunk sendet muss dafür nichts zahlen.
     
  3. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Der Gewerbetreibende verdient mit den ÖR (sei es nur durch Nebeneffekte Geld). Das ist für mich Grund genug. Ich als Privatperson zahle direkt dadurch ersteinmal nichts mehr. Der Gewerbetreibende zahlt zunächst, da es sich hier quasi um einen weiteren Haushalt im weitesten Sinne handelt (Betriebsstätte). Seine Frau / Ihr Mann sitzt weiterhin zu Hause, und guckt fern...


    Im übrigen zahlt nicht jeder, sondern jeder Haushalt. Ein kleiner Unterschied, wie ich finde, wenn man eine Betriebsstätte wie einen Haushalt betrachtet.

    Wir werden sehen, wie diese Verhandlung ausgeht. Ich kann die Abgabe für Gewerbebetriebe nachvollziehen.

    Wir kommen nicht auf einen Nenner, deswegen beende ich diese Diskussion nun von meiner Seite.
     
  4. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

  5. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Fahr in 100 zufällige Betriebe und hör dich um ob da ÖR- Radio gespielt wird... in 99% wird es eben nicht der Fall sein. ;) Ich kann leider nicht in deine Beispiel fahren weil sie etwas weit weg sind... und in wievielen Betrieben wo du kennst wird kein Radio gespielt?

    Kein Radio wird gespielt...
    in der Sixt Filiale in Kaiserslautern... in der Mainzer Straße
    In der Lidl Filiale in der Barbarossa Straße
    Im Autohaus Auto Hauk in Waldfischbach Burgalben...
    etc
     
  6. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Moment, ich zitiere:
    Die Abgabe pro Auto steigt von 5,76 Euro auf 5,99 Euro im Monat.

    Es geht also auch um Fahrzeuge.

    Du hast also keinen Beleg für den von Dir mehrfach angeführten Prozentwert von 99%? Dachte ich mir...

    Nö, auch Radio. Jede Menge sogar.

    Kannst Du lesen?

    Ich wiederhole nochmal und passe Frage und Antwort farblich zueinander an::
    Du: Das hat mit der Realität nichts zu tun. Außerdem gibt es für die Nutzung eben keine Beschränkung.

    Ich
    : Doch hat es. Eine Beschränkung gibt es nicht. Deswegen ja auch die Gebühr für die Gewerblichen Rundfunkteilnehmer.

    Ich schrieb nicht "die meisten", sondern "viele".
    Ferner habe ich Dir eine Liste an Beispielen angeführt.

    Wo bleibt Dein Beleg über die 99%?








    Wenn der Sky Abonnent das will kann er es ja machen. Aber wenn er es nicht will kann er in eine andere Bar gehen wo er nicht für Sky mitbezahlen muss. Er hat die Wahl und die meisten Sky Abonnenten werden nicht extra in eine Sky Sports bar gehen... für was? Der geht lieber in eine andere Bar und zahlt weniger für sein Bier... er hat ja Sky zuhause. Außerdem mus ja nur die Sky Sports bar für die Verkaufsförderung zahlen. Die Bar um die Ecke die eben kein Sky/Rundfunk sendet muss dafür nichts zahlen.[/QUOTE]
     
  7. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Betriebsstätten werden nicht wie Haushalte gerechnet... dort geht es nach Betriebsstätten, nach Mitarbeitern und zusätzlich noch nach Autos.
    Außerdem bei der Haushaltsabgabe zahlt jeder Haushalt und damit sind alle Menschen im Haushalt abgegolten.
     
  8. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Beleg für Deine 99%?

    Fahre in einen beliebigen MEDIA Markt Deiner Wahl und Du wirst fündig.

    Doch. :winken:

    Und diese drei Beispiele sind die von Dir angeführten 99%?
    Aaaahha....:D
     
  9. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    Eben.


    So ist es, ganz richtig.:winken:
     
  10. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Autovermieter Sixt klagt gegen Rundfunkbeitrag

    Der gleiche Beleg wei deine Beispiel! Einfach mal hinfahren in Betreibe und schauen!


    In Elektrogeschäften wird bestimmt Fernsehen abgespielt... aber die machen nur eine kleinsten Teil von den Betrieben aus.
    Von Lidl und Aldi gibt es ca 8000 Filialen wo kein Radio gespielt wird und vom Media Markt gibt es 254 wo Rundfunk abgespielt wird.

    in den meisten wird eben kein Rundfunk gespielt... kann jeder einfach überprufen indem er in Geschäfte geht. :winken:


    Gehe einfach in Geschäfte und merk dir in wie vielen Rundfunk gespielt wird... ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2013