1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Autounfall

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Mesh, 13. September 2005.

  1. Nala

    Nala Silber Member

    Registriert seit:
    15. März 2005
    Beiträge:
    869
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    VDSL25, DVB-T, DVB-C
    Anzeige
    AW: Autounfall

    Unzutreffend, lieber FBonNET. Schlechte, und sogar sehr schlechte Sachverständige gibt es ganz besonders auf dem freien Markt. Ein anständiger Gutachter, der korrekt arbeitet und sein Fach versteht, sollte so kalkulieren, wie es richtig ist (und das machen auch seriöse Gutachter der Versicherungen): Rep.-Kostenkalulation nach Audatex oder DAT. Herstellervorgaben zu Ersatzteilpreisen, ebenso zu den benötigten Arbeitsgängen und deren Dauer, auch bei der Lackierung. Kalkulierte Lohn- und Lackierungskosten richten sich nach den Werten der Werkstatt, in der das Fahrzeug repariert werden soll.

    Ist dem Gutachter nicht bekannt wo und ob repariert werden soll, so sollten sich im Regelfall die Arbeitswerte aus den mittleren, örtlichen Stundenverrechnungssätze zusammensetzen. Lässt der Geschädigte in einer teureren Werkstatt dann reparieren und weist dieses durch Rechnungsvorlage nach, so müssen natürlich die höheren Rep.-Kosten übernommen werden, da sie ja tatsächlich angefallen sind.

    Bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag oder Gutachten gilt seit dem 01.08.2002 die gesetzliche Vorschrift, das nur netto abgerechnet werden darf. Die Mehrwertsteuer darf nur dann gezahlt werden, wenn der Geschädigte eine Rechnung vorlegt, in der die MWSt klar ausgewiesen ist. Der Gesetzgeber verlangt übrigens auch, dass die Reparaturwerkstatt auf ihren Rechnungen ihre eigene Steuernummer des für die Werkstatt zuständigen Finanzamtes angeben muss. Das sind alles keine "Erfindungen" der Versicherungen, sondern Gesetzesvorgaben.

    Bei Verdacht auf Totalschaden Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes (Internet, Schwacke) unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren, wie Kilometerminder- oder Mehrlaufleistung als der Durchschnitt pro Fahrzeugalter, zusätzliche Sonderausstattungen, die nicht serienmäßig sind.

    Ein eventuell zu erzielender Restwert, der dem Geschädigten noch verbleibt, wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Der Restwert wird nicht nur örtlich von den Gutachtern eingeholt, sondern auch über die sogenannten Restwertbörsen (CAR.TV, AutoOnline). Zu diesen Börsen haben nur Autohändler Zugang. Sie erhalten die Gutachtendaten nebst Fotos vom beschädigten Fahrzeug und geben unabhängig und ohne Kenntnis der Angebote andere Bieter ihre Gebote ab, an die sie sich 4 Wochen gebunden halten müssen. Die Restwertveräußerung obliegt dem Geschädigten, da er ja noch rechtmäßiger Besitzer des Unfallfahrzeuges ist. Die Abholung (oft quer durch Deutschland) erfolgt für den Geschädigten kostenlos. Natürlich kann der Geschädigte auch selbst versuchen, das Unfallfahrzeug für noch einen höheren Preis zu veräußern. Oft gibt es ja den Holländer, Polen, Russen "um die Ecke" der starkes Interesse (und sei es nur wegen des KFZ-Briefes) zeigt. Von diesem Mehrerlös muss die Versicherung aber nichts wissen. Das ist dann Sache das Geschädigten.

    Im Totalschadenfall rechnet die Versicherung also ab: Wiederbeschaffungswert abzüglich (sofern noch vorhanden) Restwert.

    Fiktive Totalschadenabrechnung: Beispiel Rep.-Kosten 2.600,00 - Wiederbeschaffungswert 3.000,00 - Restwert 1.800,00 - Hier wird die Versicherung versuchen, die "fiktive Totalschadenabrechnung" vorzunehmen, soll heißen, es würde 1.200,00 gezahlt und nicht die Rep.-Kosten in Höhe von 2.600,00, da der Geschädigte den kalkulierten, erhöhten Reparaturkostenaufwand noch nicht nachgewiesen hat. Er kann nicht behaupten, er habe "unter der Hand" reparieren lassen und in Wirklichkeit hat er sein Unfallfahrzeug verkauft. Er würde dann ja Rep.-Kosten von der Versicherung und den Restwert vom Aufkäufer kassieren. Unzulässige Bereicherung sieht aber das deutsche Schadenrecht nicht vor. Hat der Geschädigte reparieren lassen, kann aber hierüber keine Rechnung vorlegen, so hilft in diesem Falle ein Nachtragsgutachten weiter, um klarzustellen, ob und in welchem Umfang (so wie kalkuliert?) repariert wurde.

    Nochmal an FBonNET: Schön, dass Du die sogenannte 130%-Regeulung erwähnst und ein Beispiel anführst. Es ist also so, dass, wenn die kalkulierten Rep.-Kosten 30% des Wiederbeschaffungswertes nicht übersteigen, der Gesetzgeber (BGH-Urteile) einer Reparatur grundsätzlich zustimmt. Der Geschädigte muss aber die Reparatur durch Nachweis (Rep.-Rechnung) nachweisen! Auch kann der Geschädigte nicht verlangen, dass die Versicherung auf 130%-Basis reguliert, wenn die kalkulierten Rep.-Kosten darüber liegen (z.B. 150%). Dann ist und bleibt eine Reparatur unwirtschaftlich.

    Jeder Geschädigte hat sich halt so zu verhalten (nämlich wirtschaflich vernünftig denkend), als wenn es sein eigener (selbst verursachter) Schaden wäre. Und keine von Euch würde seine olle Kiste für 5.000,00 reparieren lassen, wenn sie nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 500,00 Euro hat. Von Ausnahmen wie echte Oldtimerfahrzeuge und reichlich Kohle in der Tasche mal abgesehen.

    Zu weiteren Auskünften (Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, allgemeine Kostenpauschalen, An- und Abmeldkosten, Schmerzensgeld usw.) bin ich bei Bedarf gerne bereit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2005
  2. tvfreund

    tvfreund Senior Member

    Registriert seit:
    4. Juni 2004
    Beiträge:
    240
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Autounfall

    Na toll. Und wer ein Fahrzeug hat, dass "ein Tag älter als 1/2 Jahr" ist, ist der "Vollkaskoversicherte" Besitzer bei einem unverschuldeten Unfall der gekniffene. Das Fahrzeug wird erstens nicht mehr als "Neu" eingestuft und verliert in dieser Zeit am meisten an Wert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2005
  3. tvfreund

    tvfreund Senior Member

    Registriert seit:
    4. Juni 2004
    Beiträge:
    240
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Autounfall

    Gute Besserung
     
  4. Jmittelst

    Jmittelst Gold Member

    Registriert seit:
    29. März 2002
    Beiträge:
    1.374
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Autounfall

    Jo. Gute Besserung auch von mir.

    cu
    Jens
     
  5. tvfreund

    tvfreund Senior Member

    Registriert seit:
    4. Juni 2004
    Beiträge:
    240
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Autounfall

    Das ist eine super Idee. Dann würden manche Damen und Herren wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt werden. Es ist z.B. sehr schwierig, ein 1/2- jähriges Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu bekommen ( Ausser natürlich ein "Notverkauf" ) ist, da Neufahrzeuge im ersten Jahr am meisten an Wert verlieren und zumindest früher frühestens als "Jahreswagen" verkauft wurden. (Am meisten von Mitarbeitern der Automobilkonzerne, die ihre Mitarbeiterrabatte; wobei ich denen nicht diese Rabatte missgönne )
     
  6. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Autounfall

    Das ist auch mein Kenntnisstand. Von dieser Praxis rücken Versicherer eigentlich nur ab, wenn es sich bei dem beschädigten Fahrzeug zB um einen Oldtimer handelt. Dann werden sozusagen die Reparaturkosten bezahlt und nicht der Restwert des Fahrzeuges. Hier ist das ausgeschlossen, sage ich mal so.
     
  7. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Autounfall

    Ergänzung: Sie bekommt die ca. 600 EUR für ihr beschädigtes Fahrzeug, um sich damit (sinngemäß) einen Gebrauchtwagen in dieser Preisklasse kaufen zu können.
     
  8. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Autounfall

    Richtig. Ich gehe mal davon aus, daß man bei einem Gebrauchtwagenhändler einen noch so alten Gebrauchtwagen nicht unter 1000 EUR bekommt, da dieser auf den Wagen Gewährleistung geben muß.