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Auto Anteile überschreiben

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 24. August 2016.

  1. west263

    west263 Foren-Gott

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    Du hast es einfach versäumt, gleich in deinem ersten Beitrag dazu zu schreiben, das ihr keinerlei Papiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) für das Fahrzeug mehr habt.
     
  2. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Hat er aber schon ziemlich früh geschrieben
    Trotzdem glaube ich das nicht.
     
  3. Creep

    Creep Guest

    Und das Fahrzeug ist auch nicht finanziert, so daß der Fahrzeugbrief evtl. bei der Bank liegen könnte?
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Das ist mir schleierhaft.
    Wer soll denn was für ein Gutachten für den TÜV machen?

    Das für den Zeitpunkt der Ummeldung eine gültige HU bescheinigt sein muss, wäre ja noch logisch.
     
  5. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Das ist ohne Testament unabhängig von der Zulassung eines PKW oder sonstiger Vermögenswerte völlig egal.
    Das ist eine Angelegenheit, die das Nachlassgericht entscheidet und sonst niemand.

    Selbst wenn ein Testament gemacht wird, werden alle sonstigen gesetzlichen Erben vom Nachlassgericht angeschrieben.
     
  6. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Nein, nein. Das Auto wurde damals schon von ihm gebraucht gekauft und bar bezahlt. Es war auch mal alles vorhanden nur muss er das wohl kurz vor seinem Ableben versteckt haben und zwar nicht bei seinen üblichen Papieren. Wurde jedenfalls weder von uns noch vom Tatortreiniger gefunden.

    Das weiß ich nicht. Werde ich ja morgen sehen. ;)


    Ein Testament gab es nicht und natürlich hat das Nachlassgericht alles geklärt und es liegt auch vom Gericht ein Erbschein vor wo genau so die Aufteilung gemacht wurde.
     
  7. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Wenn andere gesetzliche Erben (die Töchter) dann auf Ansprüche verzichten, kann die Haupterbin uneingeschränkt über das Vermögen des Erblassers verfügen.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Da bin ich mal gespannt.
     
  9. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Ich gebe hier bescheid. Um 16 Uhr habe ich einen Termin gebucht.
     
    Schnellfuß gefällt das.
  10. Lt_Spock

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    Schon mal im Fahrzeug nachgeschaut ob die Papiere dort irgendwo versteckt sind? Das ist ja bei älteren Personen nicht unüblich.

    Ansonten gilt, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung II aka KFZ-Brief auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist und somit das Fahrzeug auch auf sich zulassen kann. Es ist nicht die Aufgabe der Zulassungsbehörde den rechtmäßigen Besitz der Zulassungsbescheinigung I+II zu überprüfen.

    Abmeldung KFZ: Kennzeichen und Fahrzeugschein notwendig
    Anmeldung KFZ: Personalausweis, KFZ-Brief, Versicherungsbestätigung, Kennzeichen notwendig