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Auto Anteile überschreiben

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Major König, 24. August 2016.

  1. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

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    Dann solltest du besser zitieren.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Genau so habe ich es geschrieben, du solltest sorgfältiger lesen ;)
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Nö, wer mit Zulassungsbescheinigung I+II und einem Versicherungsnachweis erscheint, auf den wird das Fahrzeug zugelassen, sprich er wird Halter, wenn er es möchte.
    Egal wessen Eigentum das Fahrzeug ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. August 2016
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Fatale Situation.

    Also neue HU machen, Versicherung informieren.
    Dann mit Erbschein und Verzichtserklärungen der anderen Erben zur eidesstattlichen Versicherung in der Zulassungsstelle/Bürgerbüro und neue Papiere beantragen.
    Das dauert in dem Fall ein paar Wochen...
     
  5. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    Genauso so übernehme ich das. Danke (y)

    Also zumindest die Versicherung weiß darüber bescheid. Darum hatten wir uns zuerst gekümmert. Weil mein Schwiegervater nämlich als einziger Fahrer eingetragen war und ich habe mich eintragen lassen, damit überhaupt jemand das Auto fahren darf. Musste nur ein paar EUR nachgezahlt werden. Den weiteren Ablauf wissen wir auch schon soweit. Wir müssen dann mit der Abtretungserklärung und den anderen Sachen zur Zulassungsstelle, dann bekommen wir ein Technisches Gutachten womit wir TÜV machen können und erst wenn der wieder gültigen TÜV hat, dann können die Papiere neu ausgeschrieben werden, was in der Regel zwei Wochen dauert, danach kann das Auto umgeschrieben werden. Also ziemlich viel zutun noch. :(
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ich habe doch nie etwas von Eigentum gesprochen, Mensch Lahmbein...

    Immer nur vom Halter. Dass der Halter nicht Eigentümer und auch nicht Besitzer des Kfz sein muss, ist hinlänglich bekannt.

    Trotzdem kann ich nicht ohne geeigneten Nachweis dein Auto auf meinen Namen umschreiben lassen.
     
  7. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Du hast dich mit Zitat meines Textes doch genau darauf bezogen. Was soll ich denn sonst annehmen, worauf du dich beziehst?
    Dass keine Fahrzeugpapiere vorhanden sind, war doch zum Zeitpunkt des Schreibens des von dir zitierten Textes noch gar nicht bekannt. :)

    Ich könnte noch für Vewirrung sorgen:

    Die Person, auf die das Kfz. zugelassen ist/wird, muss deswegen nicht Halter sein.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. August 2016
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Gutachten? Wegen 1 Monat Überziehung?
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    Wage ich auch zu bezweifeln, auch der TÜV hat schon Computer wo der letzte Besuch eingetragen ist.
     
  10. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    So wurde uns das gesagt. Das brauchen wir für den TÜV, weil keinerlei Zulassungsbscheinigungen mehr vorliegen.