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ausweis abgelaufen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 12. Januar 2007.

  1. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: ausweis abgelaufen

    Ja nee is`klar. Aber das Einwohnermeldeamt könnte doch den Bürger informieren wenn der Ausweis abgelaufen ist.
     
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: ausweis abgelaufen

    Machen sie in sofern das man dann keine Lohnsteuerkarte mehr bekommt.:D

    Gruß Gorcon
     
  3. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: ausweis abgelaufen

    habe ihn nie gebraucht.
     
  4. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ausweis abgelaufen

    Das macht aber der Arbeitgeber.
    Tut es vielerorts auch. Ich hab ein paar Monate vor dem Ablauf meines Reisepasses einen Brief erhalten.

    Gag
     
  5. digifreak

    digifreak Gold Member

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    AW: ausweis abgelaufen

    Wobei ein Reisepass Privatvergnügen ist (und neuerdings ein ziemlich teures).
    Einen Personalausweis muss jeder haben.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ausweis abgelaufen

    Nein. Es reicht einer von beidem, um die Ausweispflicht zu erfüllen.

    Nur in der Praxis ist es unsinnig, nur einen Reisepass zu besitzen, da man dann für jeden Mist eine Meldebestätigung vorlegen muss, da im Reisepass ja kein Wohnsitz angegeben ist.

    Gag
     
  7. Million$Clint

    Million$Clint Senior Member

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    AW: ausweis abgelaufen

    Hallo Ihr "Halbwissenden":
    Gag hat Recht:
    Lt. Gesetz ist der Personalausweis ein Ersatzdokument. Ausschlaggebend ist der Pass. Wer z.B. ein Reisepass besitzt braucht überhaupt keinen Personalausweis. Meiner war seit 6 Jahren abgelaufen, hab letztes Jahr einen neuen beantragt, überhaupt kein Problem.
    Praktisch ist es nicht so gut, da man bei vielen Ämtern immer die Meldebestätigung zum Reisepass mitvorlegen muss, aber brauchen tut man den Personalausweis definitiv nicht.

    PersAuswG § 1 Ausweispflicht

    (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

    Quelle:

    http://www.aufenthaltstitel.de/persauswg.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2007
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: ausweis abgelaufen

    Naja, man muss ja nur einfach mal im Gesetzestext nachlesen, den Major König bereits verlinkt hat:

    §1, Abs 1:
    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

    "Rechthaben" leicht gemacht -- man muss nur lesen können. ;)
     
  9. CableDX

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    AW: ausweis abgelaufen


    Steht wo?


    CableDX
     
  10. Million$Clint

    Million$Clint Senior Member

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    AW: ausweis abgelaufen

    Was ich jedoch nicht so ganz verstehe:
    Meiner gesetzlichen Pflicht bin ich nachgekommen, ich habe keinen Personalausweis, besitze aber einen Reisepass. Warum muss ich zusätzlich zum Pass eine Meldebestätigung vorlegen?? Ich kann mich ja lt. Gesetz durch den Pass ausweisen. Gibt es hierfür eine gesetzl. Grundlage? Wenn ja, wäre nett wenn jemand hier einen Hinweis geben könnte. Danke.