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Ausschreibung DFL Rechte 2025/2026 bis 2028/2029

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Realo Flyer, 23. März 2023.

  1. Berliner

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    Logisch. Mit Bundesliga sollen sich ruhig andere ruinieren.

    Trotzdem bleibt abzuwarten, falls DAZN aussteigt und Sky nicht bietet, wo denn die Sonntagsspiele laufen sollen. Wollen will die DFL nicht, möglicherweise aber müssen.
     
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  2. Neno86

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    Natürlich wird das ausgeschlossen. Das wäre für die DFL der Worst Case und wird als Drohung auch schon von niemandem mehr ernst genommen.

    :D wobei ich es lustig finde, wie sich viele vorstellen, dass der Dienst dann für 19,99€ im Monat buchbar wäre. Das wäre dann eher der Wochenpreis für die Einnahmen, welche die DFL und die Clubs gerne generieren möchten.
     
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  3. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Wir werden sehen ob diese Aussage Bestand hat, wenn niemand die Sonntagspiele kauft.
     
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  4. kleeburger

    kleeburger Talk-König

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    wirklich spannend wird es, wenn das Schiedsgericht entscheidet, dass Vergabe von Paket B wiederholt werden muss

    da ja DAZN deutlich mehr als Sky geboten hat, müsste Sky ihr Gebot massiv aufstocken

    entweder verzichtet Sky auf B, oder man erhöht massiv das Gebot und müsste bei Erwerb von B woanders verzichten z.B. Konferenz, Top Spiel oder 2. Liga

    beides schlecht für Sky
     
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  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Warum sollte es eine Wiederholung geben? Darum gehts DAZN garnicht, sondern um die ihrer Ansicht nach fehlerhafte Ermessensausübung seitens der DFL beim Verlangen der Bankbürgschaft und hier vor allem dem Zeitraum innerhalb derer nach der "überraschenden" Forderung diese vorgelegt werden sollte, da 24h jedem marktüblichen Zeitrahmen widersprechen. Stand ist heute, dass DAZN mehr als 20% über Sky liegt, damit bereits eine besondere "Sofortzuschlag" Klausel zieht und die Bankbürgschaft ebenfalls da ist. Es gibt also keinen Grund etwas zu wiederholen. Eher gehts darum ob der angebliche Zuschlag für Sky rechtlich wieder zurückgedreht werden kann.

    Wenn man heute "Tag des Spinners" ausruft :D, käme mir als "Vergleich" noch die Idee, dass Paket B von beiden, unter 50/50 Kosten, parallel ausgestrahlt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2024
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  6. kleeburger

    kleeburger Talk-König

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    natürlich kann das Schiedsgericht eine Wiederholung anordnen

    meiner Meinung sogar das leicht wahrscheinlichste Ergebnis vor Sky behält B und DAZN bekommt B

    eine Wiederholung wäre vermutlich auch im Sinne der DFL: da ja DAZN für B deutlich mehr geboten hat, bleibt man klarer Favorit und wird sich nicht von der Vergabe zurückziehen
    sollte aber DAZN überraschenderweise bei einer Wiederholung doch B verlieren, wäre es fast schon rechtsmissbräuchlich, wenn DAZN nach Teilnahme an der Wiederholung vor ein ordentliches Gericht zieht
     
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  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Mir erschließt sich aber nicht der Sinn einer Wiederholung. Denn das eigentliche Bietverfahren war sauber. Wenn die DFL ein angeblichen 380 Millionen Gebot von Sky verschusselt habe, dann ja. Nur was nach Schließung des Gebotefensters passierte, steht zur Disposition.
     
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  8. Paytv h3

    Paytv h3 Wasserfall

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    Vor allem muss man bedenken, dass es bei der Sublizenz um ausgewählte Sonntagsspiele handelt, ggf. mit Partien wie Hoffenheim vs. Heidenheim, die gerade international spielen, was derzeit ein mögliches Sonntagsspiel wäre. Insbesondere in der kalten Jahreszeit würden die 15:30 Uhr Spiele gegen die quotenstarke Wintersportschiene von ARD/ZDF antreten. Die Free Spiele bei Sat1 haben gezeigt, dass nicht die ganze Nation nach "wahrlos ausgewählten" Bundesligaspielen schreit, mal vom heutigen Eröffnungsspiel abgesehen. Die Konferenzen der 2. Liga waren auch ein krasser Quotenflop für RTL.
     
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  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Eben. Das wird ein Minizubrot, wenn überhaupt.
     
  10. Spoonman

    Spoonman Lexikon

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    Solange man die vertraglich festgeschriebene Höchstzahl der Free-TV-Sonntagsspiele nicht kennt, lohnt es sich nicht, im Nebel zu stochern. Die Höchstzahl kann irgendwo zwischen 1 und 32 liegen.

    https://www.bundeskartellamt.de/Sha...nrechte_Modell.pdf?__blob=publicationFile&v=2