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Ausschreibung DFL Rechte 2025/2026 bis 2028/2029

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Realo Flyer, 23. März 2023.

  1. MuseBliss

    MuseBliss Platin Member

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    Nö, immer noch nicht. Aber das können wir jetzt über hundert Seiten wiederholen. Es kommt nichts neues dabei rum.
     
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  2. cesar77

    cesar77 Platin Member

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    Doch ist einfach so.
     
  3. Yiruma

    Yiruma Platin Member

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    Geiles Argument!:ROFLMAO::D:ROFLMAO:
     
  4. Chrono

    Chrono Gold Member

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    In den entsprechenden Artikeln dazu hieß es, dass das nur bei einem (gerichtlichen) Verfahrensfehler gehen soll.
     
  5. cesar77

    cesar77 Platin Member

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    Bei dem Kommentar davor kamen ja keine Argumente. Worauf soll man da eingehen?

    Man kann es doch überall nachlesen. Einfach mal Google benutzen.
    Es ist nun mal so, dass eine Bankbürgschaft zusätzlich von der DFL gefordert werden kann, es ist aber keine grundsätzliche Voraussetzung um bei der Ausschreibung mit zu machen.
    Das wurde hier auch schon oft wiederholt.
    Warum sollte DAZN zusätzlich Millionen für eine Bankbürgschaft investieren, wenn diese nicht zwingend gefordert wird?
    Vor allem, wenn es bei der letzten Ausschreibung die gleiche Regelung gab und auch dort keine Bankbürgschaft von DAZN gefordert wurde.
    Es wird halt darauf hinauslaufen ob diese 24 Stunden ausreichen um eine Bürgschaft zu bekommen.
     
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  6. OMD

    OMD Board Ikone

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    Die Entscheidung des Schiedsgerichts hat die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil vor einem ordentlichen Gericht. Die Entscheidung des Schiedsgerichts kann man vor einem ordentlichen Gericht nur anfechten, wenn es formelle Verstöße gegeben hat.

    Streit um Bundesliga-TV-Rechte - Sender DAZN will Schiedsgericht anrufen
     
  7. Berliner

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    Den Punkt gebe ich übrigens der DFL. Nur weils letzte Mal so war kann DAZN nicht drauf vertrauen, dass es auch diesmal so sein wird, noch dazu weil es eine Ermessensentscheidung war, so wie dieses Mal auch. Aber das ansich ist wie auch schon 100x geschrieben nicht der Streitpunkt. Sondern was danach geschah....

    In Verbindung mit der Frage, worin diese Eile der DFL bestand. Schließlich geht die Saison um die es in Paket B geht erst im August 2025 los. Warum da nicht noch 1 Woche Zeit war für eine Bankbürgschaft, da bin ich gespannt was die DFL da zur Sache ausführt.
     
  8. MuseBliss

    MuseBliss Platin Member

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    Natürlich gab es davor von mir Argumente.

    Sie wurden nun mehrfach ausgetauscht. Nichts neues. Immer wieder der gleiche Kram.
     
  9. azureus

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    Das setzt voraus das es eine Einigung gibt diese ist dann auch Bindend. Gibt es diese nicht wird natürlich der Klageweg Offen sein.
     
  10. OMD

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    Alles worauf Musik von OMD empfangbar ist :-)
    Nein.

    Ziel vor dem Schiedsgericht ist es natürlich das es eine Einigung gibt (ist bei ordentlichen Gerichten auch so, sprich Vergleich). Bleiben aber beide stur und es gibt keine Einigung, dann trifft das Schiedsgericht eine Entscheidung.

    Die Entscheidung vom Schiedsgericht hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils eines ordentlichen Gerichts, also ein Urteil gegen das keine Berufung mehr eingelegt werden kann.

    Man kann den Entscheid vom Schiedsgericht vor einem ordentlichen Gericht nur anfechten, wenn die unterlegene Partei formelle Verstöße vorbringen / nachweisen kann.

    Da müsste man einen Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO stellen. Zuständig wäre dann nach § 1062 ZPO als ordentliches Gericht das Oberlandesgericht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2024
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