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Ausschreibung DFL Rechte 2025/2026 bis 2028/2029

Dieses Thema im Forum "Special: Sport im TV - Sport Live-Talk" wurde erstellt von Realo Flyer, 23. März 2023.

  1. Dunefan05

    Dunefan05 Board Ikone

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    Mir wäre es am liebsten das DAZN komplett raus wäre.
     
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  2. MuseBliss

    MuseBliss Platin Member

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    Zielführend ist das alles nicht. Man macht nicht so eine große Welle, wenn man die Dinge vernünftig klären will.

    Eine Unterberechung und Überprüfung der Auktion wäre sicherlich auch in anderer Form möglich gewesen.

    M. M. n. ist das eine gewisse Form der Provokation seitens DAZN. Politisches Machtsspiel und ein Mehraufwand für alle. Auf der andere Seite verschafft es DAZN Zeit sich neu aufzustellen und abzusichern. Das wird ja noch weitergehen.
     
  3. Berliner

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    Du hast aber schon seit gestern abend mitgelesen? Die DFL wollte von DAZN eine sofortige Bankbürgschaft nach dem Vergabeverfahren für Paket B. So und jetzt bin ich auf deine Erklärung gespannt, warum die DFL vom Zweitplatzierten eine Bankbürgschaft innerhalb 24h haben will.
     
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  4. kleeburger

    kleeburger Talk-König

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    das Problem für die DFL ist jetzt, dass Gerichtsprozesse Monate bis jahrelang dauern

    vorher kann man eigentlich nicht fortfahren
    die Vereine brauchen Planungssicherheit, die Vergabe muss allerspätestens bis Jahresende durch sein

    die DFL kann aber auch nicht einfach einen möglichen Fehler bei Paket B abändern

    Sky hat den Zuschlag erhalten und könnte selbst klagen, wenn sie das Paket wieder verlieren
    dass die DFL im Binnenverhältnis zu DAZN möglicherweise Fehler begangen hat, ändert ja nichts am Zuschlag an Sky, sondern macht die DFL evtl. schadenersatzpflichtig gegenüber DAZN

    die DFL kann auch nicht ohne Ausschreibung DAZN den Sonntag anbieten, wenn DAZN dafür alle Klagen zurückzieht
    das würde das Kartellamt nicht akzeptieren
     
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  5. azureus

    azureus Board Ikone

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    Doch! Wenn du ein geklautes Auto Kaufst ist es ja immer noch dem Besitzer und nicht dir.
     
  6. kleeburger

    kleeburger Talk-König

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    doch, gutgläubiger Erwerb

    zudem weisst du anscheinend nicht, was der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist
    bitte als Laie keine juristischen Behauptungen aufstellen
    ich hab leider;) Jura studiert
     
  7. rom2409

    rom2409 Lexikon

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    Dann sollte dir bekannt sein, dass gestohlene Dinge nicht gutgläubig erworben werden können. Aber das ist offtopic..
     
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  8. kleeburger

    kleeburger Talk-König

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    Sorry, Zivilrecht ist lange her
    bin im Verwaltungsrecht gelandet
     
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  9. MuseBliss

    MuseBliss Platin Member

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    Anders gefragt/gesagt: Es ist doch ziemlich normal, dass sich Firmen je nach Geschäftspartner anders absichern. Passiert mir ja als Endkunde auch - nach x Transaktionen wird mir eine Zahlung per Rechnung angeboten. Vorher nur per Vorkasse etc....

    Wenn mein Geschäftsverhältnis bereits durch Zahlungsverzug belastet ist und man dies in anderen Geschäftsbeziehungen beobachten kann, sichert man sich nun mal anders ab.

    Wie weit muss das denn vor der Auktion definiert und bekannt sein? Eine Bankbürgschaft über X Mio. € pro Jahr braucht normalerweise schon ein wenig Zeit.
     
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  10. yuckz0ne

    yuckz0ne Senior Member

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    Ich finde auch, dass Samstag Konferenz + Topspiel + Sonntag komplett für Sky ausreichen würde.
    Dann kann man sich viele Personalkosten bei den ganzen Samstags-Einzelspielen sparen und aus dem Container in München kommentieren.
    Das Paket B ist eigentlich nur wegen dem Freitag wirklich interessant.

    Aber so wie es aussieht, wollen die wohl alles und werden alles bekommen.
     
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