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Ausländerbonus in der Rechtssprechung?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von amsp2, 23. Januar 2009.

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  1. Quavine

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    AW: Ausländerbonus in der Rechtssprechung?

    Ich fasse weiter zusammen: Fragt man dich nach Beweisen für deine Behauptung wirst du persönlich, das ist zwar äußerst vielsagend über deinen Charakter, aber trägt nichts zur Diskussion bei, ist die Frage wieso, ich vermute du hast einfach keine Statistik zur Hand, wie auch? Ich weiß nicht wieso du es Provokation nennst wenn man gerne Fakten für Behauptungen sehen würde...irgendwas läuft da wohl schief.
     
  2. r123

    r123 Guest

    AW: Ausländerbonus in der Rechtssprechung?

    Kann bitte jemand diesen dämmlichen Thread schließen?! Fakten werden eh nicht genannt, sondern nur Beleidungen
     
  3. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Ausländerbonus in der Rechtssprechung?

    Es gibt zwar keinen grundsätzlichen Ausländerbonus an sich, aber dennoch kommen Migranten besser weg als Deutsche bei der gleichen Sachlage. Das aus folgenden Gründen:

    Bei der Strafzumessung sind sämtliche Umstände zu prüfen, welche für den Angeklagten sprechen. Hier tauchen bei Ausländern oft Argumente auf, welche bei deutschen Straftätern wegfallen:

    - Mangelnde Integration wäre mit "Schuld" am persönlichen Werdegang. Viele Richter vergessen, dass auch viele Deutsche nicht in der Gesellschaft integriert sind. Hier wird dies aber nie strafmildernd berücksichtigt.

    - Familieres Umfeld: Oft wird strafmildernd berücksichtigt, dass ( oft auch schon in den Herkunftstaaten ) ein schlechtes familieres Umfeld geherrscht hat.

    - Teilweise werden abstruse religiöse Gründe / Anschauungen bzw. den angeblichen Konflikt mit diesen strafmildernd berücksichtigt.

    - Viele Straftaten sind schon gar nicht aufklärbar wegen schlichter Verständigungsprobleme / bzw. Beweisprobleme

    Kommt in erster Linie natürlich immer auf den Richter an, bzw. wie dieser politisch steht.
     
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