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Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von Company, 27. April 2019.

  1. DVB-T2 HD

    DVB-T2 HD Foren-Gott

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    Wenn ich dein (neuer) Vermieter wäre, kannst du davon ausgehen, dass ehe es ein rechtskräftiges Urteil gibt, du längst nicht mehr (mein) Mieter wärst, sondern fristgerecht der Mietvertrag gekündigt wurde. Die Kündigungsfristen sind ja bei neuen Mietern relativ kurz und ein Kündigungsgrund findet sich immer, notfalls wegen „gestörtem Vertrauensverhältnis“ (wegen der anhängigen Klage, obwohl mit dem Mietvertrag eine eindeutige Reglung anerkannt wurde).
     
    Volterra gefällt das.
  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    Es ist erfrischend ehrlich, dass du schreibst, wie es wirklich gelaufen ist. Dafür besten Dank! :cool:

    Es gibt aber einen auffälligen Widerspruch zwischen deinem tatsächlichen Verhalten und deinem Umgangston hier im Forum.

    In deinen Beiträgen ist dauernd vom Gericht die Rede - vom Amtsgericht oder sogar vom BGH - und von Prozessen, die man als Mieter gewinnen kann und sollte.

    Dein tatsächliches Verhalten ist ein ganz anderes. Du hast selber zugegeben, dass du den Brief des Vermieters ignoriert hast und eine Frist verstreichen lassen hast.

    Warum? Das steht doch im totalen Widerspruch zu deiner Aussage, dass du für dein Recht kämpfen willst.

    Niemand will vor das Amtsgericht ziehen wegen Sachen, die längst entschieden sind.

    Gerichte und Betrunkene soll man meiden. Man weiß nicht, wie sie fallen. :D

    Vor's Gericht zu ziehen, ist völliger Unsinn, und dein ständiges Gerede vom Gericht sind leere Worthülsen.

    Solche Sachen werden heute außergerichtlich geregelt.

    Dein Vermieter hat einen Rechtsanwalt beauftragt, seine Interessen wahrzunehmen.

    Und was hast du getan? :confused:

    Ich hatte dir schon vor Monaten geschrieben, dass es zwingend erforderlich ist, dass du deinerseits auch zum Rechtsanwalt gehst.

    Dann schreiben sich die Anwälte gegenseitig Briefe und suchen nach einem Kompromiss.

    Dein Grundrecht auf Informationsfreiheit ist in der Verfassung verankert. Das wird kein vernünftiger Anwalt - und damit kein anwaltlich vertretener Vermieter - bestreiten.

    Wer hat eigentlich den Anwalt deines Vermieters bezahlt? Hast du den bezahlt? Der Vermieter geht davon aus, dass du seinen Anwalt bezahlst, weil du durch dein Verhalten den Anlass gegeben hast, de vermieter-seitigen Anwalt zu bestellen.

    Wenn du dich nicht angemessen verteidigst, werden dir die Kosten auf's Auge gedrückt. Bei Zahlungsverweigerung bekommst du einen Mahnbescheid, und dann kannst du wegen der Kosten verklagt werden.

    Wie stellst du dir das vor? :confused:

    Meine Empfehlung habe ich dir hier im Forum kristallklar mitgeteilt:

    Lass dich anwaltlich beraten.

    @Volterra und ich haben hier auch verschiedene Gerichtsurteile verlinkt und aus unserer Sicht allgemein anerkannte Grundsätze der Rechtsprechung zu Antennen-Streitigkeiten vorgetragen.

    Du hast das getan, was du oben zugegeben hast: du hast unsere wohlgemeinten Ratschläge bis jetzt ignoriert. :eek:

    Ich bin jemand, der in den eigenen vier Wänden täglich BBC-Fernsehen schaut. Ich kann mir auch nicht ernsthaft vorstellen, darauf zu verzichten, weil es ein wichtiger Teil meiner Lebensqualität ist.

    Ich will nicht monatelang prozessieren - ich will diese Lebensqualität sofort haben.

    Ich habe noch nie gehört, dass die Verwendung eines VPN illegal wäre. Würde ich in eine Wohnung mit Kabelanschluss umziehen, wäre das aller erste, dass ich mir Zattoo Schweiz holen würde.

    Das funktioniert nämlich.

    Und wenn ich auf dem Balkon Sat-Empfang hätte, würde ich dem Vermieter erklären, dass die Schüssel da so lange stehen bleibt, bis er mir einen anderen, geeigneten Standort zuweist.

    Und wenn er mir mit rechtlichen Schritten drohen sollte, wäre der juristisch korrekte Terminus Widerklage, das heißt, ich würde androhen, dass ich ihn auf Zustimmung zur Genehmigung einer geeigneten Antenne verklagen würde.

    Im Gegensatz zu dir würde ich vor allem eins tun: Reagieren!

    Und ich würde mir Hilfe holen.


    Wenn es wichtig ist: Honorarvereinbarung mit einem guten Anwalt, der das kann.

    Dann wird nicht prozessiert. Der Anwalt des Vermieters sagt dem Vermieter schon, was er zu tun hat. Ganz ohne Gericht.

    Und der Anwalt deines Vertrauens sagt dir das auch.

    So kann man konstruktiv arbeiten und Lösungen erzielen. :cool:

    Ignorieren und Fristen verstreichen lassen ist falsch und bringt dir nur unnötige Kosten, auf denen du sitzen bleibst. :mad:
     
    DVB-T2 HD und Volterra gefällt das.