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Aufnahmen von SKY-Festplatte kopierbar auf PC oder anderes Medium?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von WIEDEHOPF, 20. April 2015.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Der Abrufkatalog von NatGeo ist ziemlich komplett zu sehen OnDemand.

    Das nur der Abonennt die Inhalte auf einem geschlossenen System sehen soll, ist nichts Neues sondern gehört zum Modell Pay-TV.
    Man soll ja die Inhalte nicht X Mal kopieren und weitergeben. Logisch, oder?
    Was HD+ angeht, kannst Du zumindest die Pro7/Sat.1 Programme aufnehmen
    RTL will auch das nicht, bzw nur auf HD+ Boxen.
    Dafür gibt's ab Sommer TVnow auf Q. Die Mediathek ist für eine Woche ohne Zusatzkosten abrufbar.
     
  2. maliilam

    maliilam Institution

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    Sogar?

    In welcher Welt lebst Du?

    So gut wie jeder Fernseher, an den Du eine externe Festplatte anschließen kannst, verschlüsselt die Daten auch dort. Da kommst Du genausowenig an anderen Geräten an die Aufnahmen - auch wenn sie von unverschlüsselten Sendern stammen.
    (Ja, hier gibt es Alternativen, z.B. ein Linux-Receiver).

    Und dass Sky ein Interesse daran hat, dass man wenn man Sky aufgibt auch all seine Aufnahmen verliert, ist doch klar - ein Grund mehr für den Kunden, nicht zu kündigen.
     
  3. skytrix

    skytrix Junior Member

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    Ich bin entsetzt, wie sehr die Machenschaften skys hier von einigen gerechtfertigt werden. Es beginnt ja schon damit, dass sich jetzt wieder irgendwelche am liebsten darüber aufregen würden, dass ich überhaupt die Vokabel "Machenschaften" benutzt habe.

    In meiner Welt ist es nicht rechtens, wenn ich mir einen Videorecorder kaufe und der Hersteller des Videorecorders einen Deal mit bestimmten Fernsehsendern hat, der es mir verbietet, deren Sendungen mit meinem neuen Videorecorder aufzunehmen.

    Aber nicht nur das. Die Videokassetten mit den aufgenommenen Inhalten kann ich S O G A R (!!!) nur auf meinem eigenen Videorecorder abspielen und nicht woanders. Irre!

    So stellt es sich zumindest für mich da - kann man sicher anders sehen, muss man aber auch nicht.
     
    wego gefällt das.
  4. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Die Filme oder Serien sind ja nicht dein Eigentum mit dem du machen kannst, was du willst.
    Die gehören immer noch dem Lizenzgeber. Die Herstellung von Filmen und Serien kosten reichlich Geld, Schauspieler, die Filmcrew, die Technik usw. Die wollen alle bezahlt werden, und Geld verdienen will man auch noch.
    Da ist die Einschränkung von Aufnahmen , Weitergabe und Vervielfältigung wohl irgendwie verständlich.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Dann ist deine Welt nicht die reale Welt......

    .....was nicht heißt, dass man das gut finden muss, aber „rechtens“ ist es allemal.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    Vu+ Uno 4k se an 48“ Philips LCD
    Pioneer VSX 930
    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    Der "Eigentümer" der Filmrechte entscheidet wer was wann mit seinem Film anstellen darf. Normalerweise ist das der Fernsehsender. Wenn dieser entscheidet das der Film nicht aufgenommen werden darf wird er halt nur auf Endgeräten "hell" die diese Rechte auswerten können. Ein gängiges Mittel dafür ist eine Entschlüsselungskarte in einem CI+ Modul das dann nur in einem Gerät läuft das den CI+ Bestimmungen gemäß die "Wünsche" des Filmeigentümers auswertet und umsetzt.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    1x VU+ Solo²
    2x Dreambox DM8000
    2x Topfield SRP-2401CI+ mit HD+
    2x Topfield SRP-2410 mit AlphaCrypt
    3x Topfield CRP-2401CI+ mit AlphaCrypt
    1x Topfield TF5200PVRc (R.I.P.)
    2x Nokia d-Box 1 Kabel (R.I.P.)
    Wenn die Eigentümer keine Filmförderung und sonstige Subventionen bekommen würden, dann wäre das vielleicht noch in Ordnung. Dabei sollten sie auch freiwillig auf sämtliche Abgaben auf Datenträger u. ä. verzichten.
     
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    Nach der Logik dürfte man auch kein E-Auto mehr abschließen, für dessen Kauf man einen Steuerbonus erhalten hat. :cool:
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    Naja, komm, bleib mal auf dem Teppich. Deine "Machenschaften" sind schlicht Teil des Pay-TV Models überall auf der Welt und beileibe nicht neu. Und auch zu früheren Zeiten mit dem Videorecorder gab es Einschränkungen "Eigenbedarf".

    Allerdings hatte der Videorecorder für die Filmindustrie "den Vorteil" das er das Original schon verfälschte. Auflösung und Tonformat waren geringer. Er kanibalisierte das Kino und die Verkäufe nicht.

    Du bezahlt Pay-TV für die "Guckrechte" nicht für Kopien. Die kannst Du im Handel erwerben. So ist die Verwertungskette.
     
  10. christian1992

    christian1992 Junior Member

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    Das ist eine sehr einseitige pro-SKY-Sicht, aber bei dem Mod und seinen Supportern hier in diesem Forum wohl nicht ungewöhnlich. "Guckrechte": was für eine Wortschöpfung aus dem SKY- Framingbaukasten. Habe ich auch noch "Hörrechte", oder "Mitfühlrechte"? Oder muss ich die in meinem Gehirn gespeicherten Informationen nach dem Auslaufen des Abos auch wieder abgeben und löschen? Es soll heute im Internetzeitalter wohl nach einigen "Verwertungsketteninhabern" und deren Supportern bald wieder wie in den 1950er Jahren werden. Da konnte fast keiner etwas auf Videoband aufzeichnen und auch nur "gucken". Allein schon diese krude Argumentation mit "verfälschten" Originalen zu den danach folgenden VHS-Zeiten, die nur deshalb "geduldet" wurden, weil sie halt schlecht waren, ist einfach nur köstlich und peinlich einseitig. Als wenn es keine extra Kopier-Steuern an die Verwertungsgesellschaften für VHS-Bänder oder Aufzeichnungsgeräte gegeben hätte.

    Das strafrechtsfreie Anfertigung einer Privatkopie zum eigenen privaten Gebrauch, auch von kopiergeschütztem Material, ist heute im Urheberrecht § 108b Abs. 1 verankert: »Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…) wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.«

    Zumindest strafrechtlich hat eine entschlüsselte Privatkopie auf der eigenen HDD, zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen, somit keinerlei Konsequenzen.

    Wäre doch schön, wenn Sky und seine Supporter hier im Forum das auch mal so regelmäßig betonen würden, wie die selbst postulierten "Guckrechte" nur für eine ABO-Zeit.