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Aufnahme-Bitte

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von itchy_2000, 28. Dezember 2004.

  1. Thomas1967

    Thomas1967 Senior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    Ich schicke morgen eine kostenlose DVD an itchy 2000 er kann dann wiederum seinerseit eine DVD an einem anderen schicken wenn er will,weil ich möchte keine Geld für so was nehmen ich mach das (auch wenns viele nicht verstehen aus Nächstenliebe) könnte ja selber mal eine Bitte haben :)

    Versteht mich nicht falsch ich will aber nicht einer Vertrieb hier aufziehen,weil ihr ja wisst so was ist illegal :)
     
  2. itchy_2000

    itchy_2000 Junior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    jo könnt kein problem sein,dvd-brenner hab ich ja.schreib mal ne pm!
     
  3. Filmliebhaber

    Filmliebhaber Senior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    mal abgesehen davon, daß ich für sowas auch aus Prinzip kein Geld nähme, auch bei ganz anderen "Dienstleistungen" (nichts mit DVD) übrigens nicht, weil das für mich unter "Freundschaftsdienst" fällt, frage ich mich allerdings was daran illegal sein sollte, wenn Jemand etwas für Jemand Anderen auf Tape oder Rohling kopiert, solange dafür erstens kein Geld fließt und zweitens die Quelle keine Illegale ist.

    Reguläre Kauf-DVDs, zumal kopiergeschützte, zu kopieren ist natürlich illegal, schon wenn man die selber gekaufte für sich selber als "Sicherung" kopieren würde, wäre das illegal. Ebenso das weitergeben einer solchen.

    Aber z.B. sind ja geringfügige Weitergabe von z.B. nicht kopiergeschützten Musik-CDs an Familie, Freunde bis glaub max. 7 Kopien erlaubt. Ebenso muß es sich doch verhalten, wenn man etwas vom Fernsehen aufzeichnet, auf DVD klatscht und das dann u.U. weiterverschenkt, solange man da keinen regulären "Vertrieb" mit aufzieht und wie gesagt kein Geld nimmt.

    Premiere ist doch zwar bezahltes Fernsehen (des Abonnenten) aber auch nicht kopiergeschützt (außer Direkt) dürfte doch also auch legal sein, wenn ein Abonnent, der sich ne DVD aufgezeichnet hat (was ja Premiere selber zuläßt!) diese DVD anschließend verschenkt. Oder?
     
  4. Thomas1967

    Thomas1967 Senior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    Filmliebhaber du hast fast Recht solange ich nur eine weitergebe ohne was dafür zu verlangen wird mich keiner belangen wollen.

    Sind es mehr dann ist es wohl verboten das gilt für alle selbstgemachten TV Aufnahmen


    Niemand darf Filme verleihen, veröffentlichen, weitergeben, ohne
    das Einverständnis des Rechte-Inhabers. Punkt. Es ist vollkommen
    unerheblich, ob der Film oder das Musikstück bereits tausend mal
    gelaufen ist oder nicht.
    Es ist egal, wo man es herhat (Radio, TV, )... Das Weitergeben
    und Sharen von urheberrechtlich geschütztem Material ist schlicht und
    einfach nicht gestattet, wenn man nicht eine Genehmigung des
    Rechte-Inhabers hat.
     
  5. MaxiKlin

    MaxiKlin Silber Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    @Thomas1967

    Das ist völliger Unsinn, sorry. Wenn ich etwas vom TV aufnehme, darf ich das auch an 1000 Leute PRIVAT weitergeben und darf sogar die reinen Unkosten, also VHS-Cassette bzw. CD-/DVD-Rohling plus Porto bezahlt bekommen. Illegal wird das erst, wenn man da noch was draufschlägt, obwohl selbst eine geringe Unkostenpauschale möglich ist, aber DA scheiden sich etwas die Geister.

    Fakt ist jedenfalls (auch) nach der Novellierung der Urheberschutzgesetzes, was ja am 01.09.2003 in Kraft trat, daß sowohl PRIVATkopien von nicht kopiergeschützten Original-DVDs, als auch Aufnahmen aus legalen Quellen rechtens ist.

    Auch daran stimm so gut wie nichts. Nur das Sharen, also genauer das Anbieten von legal erworbenen Sachen per P2P ist nicht erlaubt, weil das nichts mehr mit einer rein privaten Weitergabe von Hand zu Hand zu tun hat. SAUGEN darf man es aber dennoch, immer vorausgesetzt, das zu saugende Material wurde legal beschafft.

    MaxiKlin
     
  6. Thomas1967

    Thomas1967 Senior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    TV-Aufnahmen unterliegen neben dem Urheberrechtsgesetz den Rechten des Urhebers selbst (bei z.B. "Star Trek" Paramount Pictures bzw. Viacom) und dem Sender, der sie ausgestrahlt hat (z.B. SAT.1). Wird eine Episode oder ein Film aus dem laufenden Programm aufgenommen, wird bezüglich der Gesetzdefinition eine Raubkopie erstellt - die jedoch unter Voraussetzung der ausschließlichen privaten Nutzung legal ist. Mit dem Aufnehmen einer Sendung hat der Aufnehmende jedoch weder ein Verleih-, noch ein Miet- oder Verkaufsrechts und ist somit rechtswidrig, sollte gegen eines dieser Punkte verstoßen werden.

    Das Mitschneiden von Live-Konzerten (direkt vor Ort, also auf dem Konzert) und Kinofilmen (ebenfalls direkt vor Ort, also im Kino) usw. ist grundsätzlich verboten; letzteres seit dem 13.09.2003 durch die neue Auflage des UrhG's.

    TV-Mitschnitte dürfen nur dann legal an Dritte weitergegeben oder im Internet zum Download angeboten werden, wenn der Urheber oder Rechtsinhaber beides ausdrücklich gestattet. Ansonsten gilt u.a. §16 UrhG (Vervielfältigungsrecht) und §12 UrhG (Veröffentlichungsrecht).


    Mein Tipp für alle, die sich mit dem Urheberrecht beschäftigen möchten:
    Am Institut für Urheber- und Medienrecht sind genauere Informationen zum deutschen Medienrecht verfügbar. Unter Punkt 1 auf der gelinkten Seite gibts die aktuelle Fassung des UrhG's.

    http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/
     
  7. MaxiKlin

    MaxiKlin Silber Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    Also natürlich hast du mit dem Urheberrecht an sich recht, also daß diese beim Sender bzw. dem Rechteverwerter liegen. Eine Aufnahme einer TV-Sendung ist aber schonmal keine RAUBKOPIE, schon gar nicht nach Gesetzdefdinition, ne Raubkopie ist etwas völlig anderes :D

    Du wirfst da paar Dinge durcheinander bzw. verwechselst was. Ein VERKAUFSrecht besitzt der Aufnehmende natürlich nicht, das stimmt. Er darf aber sehr wohl an Freunde, Bekannte, Verwandte oder auch völlig Fremde eine Aufnahme kopieren und schicken bzw. persönlich übergeben, das ist sehr wohl nach wie vor.

    Was du Als "Verleihrecht" oder "Mietrecht" bezeichnest ist wiederum weas völlig anderes. Ein Verleihrecht hat z.B. nur eine VIdeothek, ein Privatmann KANN sowas garnicht bekommen, das hat aber nichts damit zu tun, eine TV-Sendung privat an andere weiterzugeben.

    100 % korrekt. Würdest du aber später eine Musik-DVD kaufen, die dieses Konzert beinhaltet, auf dem du warst, und sie enthält KEINEN Kopierschutz, darfst du sie auch kopieren und an nen Freund oder Verwandten verschenken.

    MaxiKlin
     
  8. Thomas1967

    Thomas1967 Senior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    Ich will damit doch nur zum Ausdruck bringen das es nicht sinnvoll ist mehre Kopien kostenlos an Freunde zu verschenken über ein öffentliches Forum.
    Es ist jedensfalls eine rechtliche Grauzohne die Folgen nach sich ziehen kann :rolleyes:
    Was jeder im stillen Kämmerlein macht ist da außen vor:)
     
  9. mb1

    mb1 Junior Member

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    AW: Aufnahme-Bitte

    @ MaxiKlin
    Die Antwort dazu steht im Gesetz.
    Die Gerichte haben die Vervielfältigungen auf 3-7 Exemplare konkretisiert.
    Und unentgeltlich bedeutet, es darf weder Geld fließen (also auch keine Aufwandentschädigung oder Rohlingskosten) noch geldwerter Ersatz (also z.B. ein leerer Rohling oder gar ein "Filmtausch").