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AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. Dezember 2010.

  1. spocky83

    spocky83 Platin Member

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Das behaupten sie gerne - ich weiß nicht ob das ein semantischer Kniff ist, aber sie haben ganz eindeutig ein Verfahren gegen die Andechser Molkerei verloren.

    Die SW ist vielleicht unabhängig, was ich zu bezweifeln wage, aber auch völlig inkompetent.
     
  2. offenbach

    offenbach Silber Member

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Wenn es nur um die Bezeichnung Test geht: man hätte dann auch die Zeitschriften HiFi Test und Navi Test verbieten können. Die Stiftung hat schließlich keinen Test-Alleinvertretungsanspruch! Urteil ist nur zu begrüßen.
     
  3. dhartwig

    dhartwig Senior Member

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Du hast wohl deine Infos von Wikipedia? Dann hättest Du mal googeln sollen, denn es war eine einstweilige Verfügung und die wurde 2009 aufgehoben. Siehe da: ANDECHSER MOLKEREI / Stiftung Warentest vs. Andechser Molkerei
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2010
  4. pedi

    pedi Talk-König

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    das urteil ist doch noch garnicht rechtskräftig-was soll also das hier??:confused:
     
  5. premmel

    premmel Junior Member

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Beim Wort "Test" scheint die Stiftung ja richtig angriffslustig zu sein:

    - Axel Springer Auto Verlag gewinnt Rechtstreit mit Stiftung Warentest / Der monatliche Kaufberater von AUTO BILD darf wieder AUTO TEST heißen
    "Die Gerichts- und Anwaltskosten des Verfahrens, das einen Streitwert von fast 2,5 Millionen Euro hatte, sind von der Stiftung Warentest zu tragen." Da ist ja schon ein guter Teil der 6 Mio. Euro Steuergelder, die pro Jahr an die Stiftung gehen, angelegt...

    - Zeitschriften dürfen "Test" im Titel führen
    - BGH-Urteil – Stiftung Warentest unterliegt Brieden Verlag
    - Alexander Graf von Kalckreuth verteidigt tests.de erfolgreich gegen Stiftung Warentest
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2010
  6. Eifelquelle

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Doch, haben sie. In den 90ern gab es eine Klage des damaligen recht bekannt PC Discounters Vobis. Die Stiftung Warentest musste sich dann offen entschuldigen und eine Bewerung ändern.

    Die Stiftung Warentest hatte seiner Zeit einen Tintenstrahldrucker der Marke Highscreen mit Mangelhaft bewertet. Wäre kaum aufgefallen, wenn nicht dummerweise ein absolut baugleiches Gerät der Firma Epson Testsieger mit Sehr Gut geworden wäre.

    Ich schaue mal ob ich in den weitern des Netzes noch Infos dazu finde!
     
  7. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Schlag mal im Lexikon deines Vertrauens nach, was "Streitwert" bedeutet.
     
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Here you are...

    heise online - Stiftung Warentest gewinnt Etappe im Streit mit Vobis

    Die Abwertung erfolge wegen des schlechten Kabels, das Vobis mit verkaufte. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass diese Gesamtbeurteilung von Drucker und Kabel rechtens sei und das Urteil gegen die Stiftung Warentest aufgehoben.
     
  9. premmel

    premmel Junior Member

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Na rechne mal aus: Allianz ProFi Prozesskostenrechner
    Man muss es sich leisten können. Schon aus Kostengründen könnte ein kleiner Verlag so ein Verfahren gar nicht bestreiten. Möchte nicht wissen, was in den diversen Verfahren schon für Kosten entstanden sind. Das bezahlen wir als Steuerzahler teilweise mit.

    Nachtrag: Das sind nur die Kosten des Rechtsstreits. Dann müssen laut der Mitteilung ja noch die Kosten für die diversen Namenswechsel erstattet werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2010
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: AUDIO TEST darf Namen behalten - Stiftung Warentest scheitert mit Klage

    Für mich steht fest: Die Tests bei "Stiftung Warentest" sind, was Heimelektronik betrifft, unbrauchbar.