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Auch ohne Fernseher: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. Juni 2016.

  1. NFS

    NFS Institution

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    Da wäre in den Bau noch realistischer.
    Übrigens, wer zahlt denn da?
     
  2. madmax25

    madmax25 Platin Member

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    Interessanterweise ist man genau dort vom der HHA befreit. :mad:

    Man stelle sich das mal vor:
    Man stellt etwas an, wodurch man eingesperrt wird und wird dann auch noch mit so einer Befreiung belohnt.
     
  3. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Zum Glück brauche ich als Berliner keine GEZ-Gebühren bezahlen, weil es keinen SFB mehr gibt.

    Ich habe gemäß §§ 58 und 59 VwVfG dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht schriftlich zugestimmt. Im § 2 Abs. 4 BlnVwVfG heißt es nur "Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin." Und der SFB existiert schon lange nicht mehr. Vom RBB ist dort nicht die Rede. Somit sind die zuvor genannten §§ 58 und 59 VwVfG für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) weiterhin gültig.

    Einfacher geht es nun wirklich nicht.
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Kein Mensch muss mehr "GEZ-Gebühren" zahlen, da es keine mehr gibt. Es gibt einen Rundfunkbeitrag der als Abgabe pro Haushalt erhoben wird, und das vom "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Es gibt keine GEZ mehr, es gibt keine Rundfunkgebühren mehr.
    Und ob Berliner Bürger beitragspflichtig sind, im Sinne der pro Haushalt erhobenen Abgabe, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, aber gehe ruhig mal aus.
     
    Gorcon gefällt das.
  5. skykunde

    skykunde Talk-König

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    Sorry, mit dem umgangssprachlich benutzten Begriff "GEZ-Gebühren" meinte ich den Rundfunkbeitrag.
     
  6. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    Doppelte Bestrafung ist auch nicht erlaubt.
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    40.000 Berlinern droht Vollstreckung
    Bist du dir mit deiner Interpretation der Rechtslage absolut sicher?
     
    Berliner gefällt das.
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Es gibt aber auch einen Rundfunkbeitrag, der als "Betriebsstättenabgabe" erhoben wird, und somit eine verschleierte Doppelbelastung der Bürger darstellt.
     
  9. Lt_Spock

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    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Ich sage nur wieder einmal: Ob Gebühr oder Beitrag, GEZ oder Beitragsservice: Ich habe noch nie bezahlt und die Strauchdiebe können mich auch weiterhin im Ar***e lecken:LOL:
     
    brixmaster und Satikus gefällt das.
  10. Satikus

    Satikus Guest

    Jawoll!! TOP!! :cool: