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Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

Dieses Thema im Forum "Unitymedia (Kabel BW)" wurde erstellt von BillyWK, 23. Dezember 2012.

  1. Prosecutor

    Prosecutor Neuling

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Die Vorlage der Ummeldebestätigung ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung nach § 46 Abs. 8 TKG.

    Sie ist nur ein mögliches Beweismittel für die Tatsache des Umzugs.

    Auch wenn Unitymedia die Kündigung ohne dieses nicht akzeptiert, ist sie wirksam. Einfach die Einziehungsermächtigung zum Ende der Zahlungspflicht widerrufen. Sollte Unitymedia weiter abbuchen, einfach stornieren.

    Eine Zahlungsklage von Unitymedia wird keinen Erfolg haben. Dazu muss man nicht mal die Meldebescheinigung vorlegen. Auch ein Zeuge für den Umzugszeitpunkt würde reichen.
     
  2. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: Außerordentliche Kündigung (Unfug, kein Kabelanschluss)

    Ich wette, nach weit über einem Jahr hat der Fragesteller sein Problem längst gelöst. Und Deine Ausführungen sind doch dermaßen theoretischer Natur :eek: Es bleibt nun mal dabei, dass a) der Auszug aus der alten vom Anbieter versorgten Wohnung und b) der Einzug in eine Wohnung, die nicht vom Anbieter versorgt werden kann, nachzuweisen ist. Das geht am einfachsten mit einer Ummeldebescheinigung und alle sind zufrieden, weil die Sonderkündigung zügig bearbeitet werden kann.

    Auch Zeugen etc. können erst nach dem erfolgten Umzug diesen Vorgang bezeugen. Und genau um diese "Terminproblematik", deren Auflösung vom TE in Beitrag 26 genannt ist, ging es im Thread. Hättest den vielleicht mal lesen sollen...