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Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von log11, 19. Januar 2008.

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Gegen eine Sat-Antenne AUF dem Balkon kann der Vermieter grundsätzlich nichts einwenden.
    Dezente Größe auf Balkonständer und Fensterdurchführung, somit kein Eingriff in die Bausubstanz.


    PS: Logischerweise bestehen die meisten Mietverträge aus "vermieterfreundlichen" Vordrucken. Einen gewissen "Abschreckungserfolg" wird man da sicher erzielen können.;) Teilweise auch mehr als verständlich.....
     
  2. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    @log11

    Nun unterschreib schon den Mietvertrag, bevor die Wohnung weg ist!
     
  3. yamaha_tux

    yamaha_tux Silber Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Dazu gab es auch ein Urteil des BGH – Urteil vom 9. Februar 2004 - 4 C 302/03 ./. LG Berlin – Urteil vom 1. Juni 2004 - 64 S 117/04
    Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung

    http://www.hdtv-space-forum.de/sate...aufstellung_einer_mobilen_antenne-t130.0.html

    Nur die Vermieter sind da immer nicht so einsichtig.
     
  4. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Und nicht nur die. Wie man aus der Urteilsbegründung ersehen kann, hatte immerhin das Landgericht in zweiter Instanz das Urteil des Amtsgerichts kassiert.

    Edit: Siehe auch BGH VIII. Zivilsenat, Pressemitteilung Nr. 59/07 vom 16.5.2007
    Die Streitsache wurde zur Klärung der optischen Beeinträchtigung an die zweite Instanz zurückverwiesen! Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen, es wird darauf ankommen wie stark das optische Erscheinungsbild des Gebäudes beeinträchtigt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2008
  5. yamaha_tux

    yamaha_tux Silber Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Eben, und diese ist nicht beeinträchtigt, da die mobile Antenne nicht sichtbar von Außen (sichtgeschützter Balkons) aufgestellt worden ist.
     
  6. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    @octavius

    Wir beide hatten über das Thema "Recht auf Satempfang" ua. auch wegen einer EU-Richtlinie dazu, äußerst konträre, teilweise bitterböse geführte Meinungsverschiedenheiten. Gut so, dass wir uns danach per PN ausgetauscht haben. Das halbe Leben besteht eben aus Missverständnissen.:)

    Du warst (zusammengefasst)mehr oder weniger ein radikaler Verfechter des Rechts auf Satempfang und ich war anderer Auffassung. Nicht zuletzt deshalb, weil meine Frau als Hausverwalterin sich mit dem Thema oft beschäftigen muss.

    Was Du nun jetzt ua. in Bezug auf neue Miet-Verträge mitteilst, findet meine vollste Zustimmung.

    Kann doch nun wirklich nicht sein, dass jemand einen Vertrag unterschreibt, der die Aufstellung einer wie auch immer aussehenden Satantenne ausschließt und gleichzeitig vorhat diesen Vertrag noch vor dem Einzug zu brechen.
    Wir haben bereits lange Zeit keinen Vermietermarkt sondern einen Mietermarkt. Schön für Mieter und da sucht man sich eben einen Vermieter, der Satschüsseln toleriert.

    Aber man will ja möglichst günstig an der Schlossallee/Parkstraße wohnen, ohne Rücksicht darauf, dass die meisten Mitbewohner eine oder duzende Satschüsseln auf Balkonen noch mehr verabscheuen als der Vermieter. Das ist einfach so. Machste nix dran.

    http://www.hdtv-space-forum.de/sate...aufstellung_einer_mobilen_antenne-t130.0.html

    So denn die Verfechter des Grundrechts auf Anbringung einer Balkon-Antenne Texte lesen können - was steht denn in dem BGH - Beschluss?

    Richtig -

    da steht nix von einem generellen Grundrecht/Recht auf Antennen-Balkonmontage.

    Denn wenn der BGH dieser Auffassung gewesen wäre, hätte es zu Gunsten der Beklagten ein Urteil gegeben und basta.:winken:

    Immerhin hatte ein/das Landgricht zuvor entschieden, dass es einfach völlig unzutreffend ist, (wie hier gebetsmühlenhaft vorgetragen wird) dass man trotz eindeutiger Vertragslage auf dem Balkon eine Sat-Antenne quasi am Schirmständer aufstellen kann.:winken:
     
  7. log11

    log11 Junior Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Naja da ich die Wohnung unbedingt haben will, habe ich unterschrieben.
    Wie gesagt es gibt auf einigen Balkons des Vermieters bereits versteckt angebrachte SAT Schüsseln. Somit hat man zumindest Argumente wenn er es mitbekommt und untersagt.
    Im schlimmsten Fall wird das Ding hinter dem Fenster montiert und gut ist. Ist ja Südrichtung.
    Ich mußte klar abwägen was mir wichtiger ist. Die perfekte Wohnung (Umfeld,Miete,Anbindung,Lae etc etc) oder ein hieb und stichfester Vertrag in Bezug auf Breitbandanschluß/ SAT Antennen.

    Ich denke die meisten Interessenten hätten sich so entschlossen wie ich mich.
     
  8. AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Von einem generellen Ausschluss aber auch nicht.
    Den würde aber die Klausel im Mietvertrag bewirken. In manchen Fällen auch grundlos.
    Es werden immer Einzelfallentscheidungen sein.

    Zum vetragsgemässen Gebrauch eines Balkons gehört übringens auch das Auf-/abstellen von Gegenständen.

    Machste nix dran. :)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Januar 2008
  9. paul71

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Nein, das steht dioch gar nicht in seinem Vertrag. Auch wenn es das taete, haette diese Klausel keinerlei Bestand. Es geht darum, dass man ihn dazu verpflichtet einen Folgevertrag (Kabelanschluss) aufgrund des Mietvertrages abzuschliessen. IMHO kann er diese Klausel ruhig ignorieren.