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Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von log11, 19. Januar 2008.

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Es ist rechtlich eindeutig.
    Ich kann mittels Mietvertrag NICHT gezwungen werden, weiterführende Verträge mit Dritten einzugehen.
    Weder mit Kabel-TV, Stromlieferanten noch anderen Telekommunikationsanbietern!
    Das ist nicht durchsetzbar, ebensowenig wird sich darauf eine Mietvertragskündigung gründen lassen.
     
  2. log11

    log11 Junior Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    @atze93,

    damit hast Du wohl recht. Ich habe mich bei der telefonischen Rechtsauskunft meiner Rechtsschutzversicherung erkundigt. Solch eine Klausel ist unzulässig und hätte vor Gericht keinen Bestand.
    Von daher werde ich sie ignorieren und den Vertrag so unterschreiben.
    Zumal einige Mieter bereits versteckt SAT Antennen auf den Balkon aufgestellt haben.

    Grüße
     
  3. octavius

    octavius Board Ikone

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    Re: Aussenantennen / Breitbandanschluss im Mietvertrag

    Liebe Gemeinde,

    jetzt muss ich erst mal meinen Freund Schüsselmann zurückpfeifen. [​IMG]

    Der von Neuling Log 11 präsentierte Mietvertrag stellt einen rechtswirksamen Verzicht auf die Wahrnehmung des Grundrechts auf Informationsfreiheit dar und darf auf gar keinen Fall unterschrieben werden.

    [​IMG]

    Die Partner sind in der Wahl der Ausgestaltung ihrer Vertragsdetails frei. Deshalb gilt:

    Entweder, die strittige Antennen-Klausel wird einvernehmlich und ersatzlos aus dem Vertrag gestrichen -

    oder Du kannst diese Wohnung nicht nehmen.

    Punkt. Aus. Finito. Da gibt es nichts weiter zu diskutieren.

    Ich werde mich an diesem Thread nicht weiter beteiligen, weil der Fall kristallklar ist.

    Ich bin zutiefst erschrocken, dass selbst erfahrene Leute wie Schüsselmann in diesem Thread versuchen, eine offensichtlich falsche Rechtsberatung durchzuführen.

    [​IMG]

    Log 11 schrieb:
    Darum geht es nicht. Viel schlimmer ist, dass Du keine Schüssel aufstellen darfst, weil Du im Vollbesitz Deiner geistigen Kräfte unterschrieben hast, dass Du das nicht tun wirst.

    Ich kann Dir nur raten, Dich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Deutschland hat eine überalterte Gesellschaft. Täglich sterben Leute, und insgesamt gibt es ein Überangebot an Wohnraum.

    Log 11 schrieb:
    Davor möchte ich Dich ausdrücklich warnen.
    Deswegen hast Du trotzdem im Vertrag unterschrieben, dass Du genau das nicht tun wirst. Grundsätzlich handelt es sich zwar um einen vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache. Aber wenn Du Dich vertraglich verpflichtest, auf einen solchen Gebrauch freiwillig zu verzichten, dann bist Du es selber schuld. Im Gegensatz zu den Behauptungen von Schüsselmann kann der Vermieter daher sehr wohl verlangen, dass Deine Antenne vom Balkon verschwindet. Vertrag ist Vertrag.

    Atze 93 schrieb:
    Darum geht es hier nicht. Entscheidend ist das freiwillige Schüsselverbot im Mietvertrag. So einen Schmarrn unterschreibt man einfach nicht!

    Was nützt es Dir, dass Du keinen Zusatz-Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abzuschliessen brauchst, wenn Du ansonsten kein Bild hast?

    Geht DVB-T per Zimmerantenne? Wenn ja, wie viele TV-Programme gibt es darüber? Was passiert in drei Jahren mit DVB-T?

    Gibt es in diesem Wohnobjekt schnelles Internet über DSL? Käme IP-TV über T-Home in Betracht?

    Schauen wir uns die Entwicklung an:

    Start des digitalen Fernsehens im Sommer 1996.
    Freischaltung der BBC Inlandsprogramme im Sommer 2003.
    Start von DVB-T im Sommer 2004
    Start des ARD-Hörfunktransponders im Sommer 2005.
    Start von HDTV im Sommer 2006.

    Schüsselverbote in alten Mietverträgen sind ungültig, weil sich durch die rasante technische Entwicklung in den letzten zwölf Jahren so viel verändert hat, dass der Vertragspartner die Klausel, wenn er denn die Entwicklung hätte voraussehen können, nicht unterschrieben hätte.

    Wer aber in der Gegenwart - heute - einen freiwilligen Verzicht auf "Aussenantennen oder ähnliches" unterschreibt - dem ist nicht mehr zu helfen. [​IMG]

    Schüsselmann schrieb:
    Da gebe ich Dir ja recht. Aber dadurch wird das vertraglich vereinbarte Schüsselverbot nicht unwirksam. Du hast also die Wahl zwischen einem schwarzen Bildschirm, der vorgesehenen Zahlung an den Kabelnetzbetreiber oder einer vertraglich zulässigen Alternative wie z.B. DVB-T per Zimmerantenne oder IP-TV per DSL (sofern verfügbar).

    Für mich ist der Fall klar: Eine Wohnung, die solche idìotischen Antennen-Klauseln im Vertrag hat, würde ich definitiv nicht beziehen.

    Niemals. [​IMG]
     
  4. AW: Re: Aussenantennen / Breitbandanschluss im Mietvertrag

    Wer die Wahl hat ..............:)
     
  5. log11

    log11 Junior Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    @octavius,

    lies Dir bitte nochmal in Ruhe Deinen Beitrag durch. Du hast Dir teilweise selbst wiedersprochen.
    NOCHMAL. Es ist die Wohnung für mich. Es stimmt einfach alles und ich weiß aus zuverlässigen Quellen, daß es eine Unmenge an Interessenten gibt.
    Laut Anwalt ist diese Klausel unwirksam. Und somit muß ich den Kabelanschluß nicht zahlen. Die Antenne werde ich ohne zu fragen aufstellen. Was Bitteschön soll der Vermieter dagegen unternehmen?
     
  6. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Vertragsbestimmungen können von Anfang an nichtig sein, wenn sie gegen übergeordnetes Recht oder die guten Sitten verstoßen, oder mit Treu und Glauben nicht vereinbar sind. So gibt es keine Verträge zu Lasten Dritter, in diesem Fall dürfte der Vertrag zum Vorteil eines Dritten höchst fragwürdig sein. Damit will man halt Schüsselwälder verhindern, was in diesem Fall ja schon von einigen Mietparteien ad absurdum geführt wurde.
    Schüsselmann hat unter den gegebenen Voraussetzungen einen vernünftigen Weg aufgezeichnet.
     
  7. octavius

    octavius Board Ikone

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    Liebe Gemeinde,

    Log 11 schrieb:
    Dich verklagen. Was denn sonst? Das sieht dann nicht besonders gut für Dich aus - Dein Mietvertrag ist klar und eindeutig.

    Im Zweifelsfall trägst Du die Kosten des Verfahrens. Ich habe mir in meinem vorigen Posting überhaupt nicht widersprochen, sondern festgestellt, dass es sich um einen kristallklaren Fall handelt:

    Wenn Du diesen Schmarrn unterschreibst, sprichst Du einen rechtswirksamen Verzicht auf die Wahrnehmung des Grundrechts auf Informationsfreiheit aus. Da liegt der Hase im Pfeffer.

    What a pity.

    Wenn Dein Anwalt das nicht checkt, ist das nicht meine Schuld. Es gab letztens eine Beilage zur NJW, da hat der (Kabel-freundliche) Kommentator genau auf dieses Problem hingewiesen. Ich hab es Dir gesagt - damit verabschiede ich mich aus diesem Thread. Viel Spass mit IP-TV von T-Home!

    Bye
     
  8. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Ich bin zwar nicht so bewandert, aber mein Vermieter ist ein bissel auf die Schnauze gefallen, als er gegen meine Antennenanlage vorgehen wollte.

    @octavius

    Nur mal so am Rande, ich hab einen gefilterten BK-Anschluß in der Wohnung, den ich für Internet zu nutzen gedenke. Der Vermieter konnte mich dennoch nicht zum Abschluß eines Kabelfernseh-Versorgungsvertrages zwingen, so einfach war das. Er trug nebenbei auch die Kosten des von ihm angestrengten Verfahrens... ;)
     
  9. AW: Re: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Ich kann nicht durch Vertragsunterzeichnung auf Grundrechte verzichten. Deshalb ist das eine unwirksame Klausel.;)

    Mietrecht kann auch niemals Grundrecht brechen. (noch nicht...)
     
  10. log11

    log11 Junior Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    @atze93,

    vollkommen richtig. Mietrecht kann niemals über dem Grundrecht stehen.Und im übrigen ist das heutzutage scheinbar ne algemeine Klausel. Nen Kollege hat sowas ähnliches auch in seinem Mietvertrag stehen.

    Der Vermieter KANN mich nicht zwingen den Kabelanschluß des externen Dienstleisers in Anspruch zu nehmen. Fertig und aus.
    Was dann aus der SAT Antenne wird ist ne ganz andere Sache.
    1. Was man nicht weiß....
    2. Auch da hat er rechtlich kaum eine Chance, solange ich nicht in die Bausubstanz eingreife und etwas verändere. Außerdem ist diese von unten nicht sichtbar.
    Wenn noch berufliches Interesse an bestimmten, nur über SAT empfangebaren Sendern besteht, dann stehen die Karten klar für mich.
    Da wird sich dann im Streitfall halt meine Rechtsschutzversicherung drum bemühen. ;)