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Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Satellit (DVB-S)" wurde erstellt von log11, 19. Januar 2008.

  1. log11

    log11 Junior Member

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    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich werde in Kürze umziehen. Der Vermieter ist eine größere GBR, welche durch die Hausverwaltung vor Ort vertreten wird.
    Nun habe ich den Mietvertrag vorliegen. Ich zitiere mal den Punkt zum Thema Außenantennen / Breitbandanschluß im Vertrag.
    "
    1. Der Mieter bedarf zur Anbringung von Außenantennen o.ä. der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung sollte schriftlich erfolgen. Der Vermieter kann die Einwilligung von sachlich gebotenen Auflagen abhängig machen.
    2.Ist die Wohnanlage mit einer Breitband bzw Satellitenanlage eines privaten Versorgungsunternehmens ausgestatt, verpflichtet sich der Mieter zur Nutzung des Kabelanschlusses und Abschluß eines gesonderten Mietvertrag mit dem beauftragten privaten Versorgungsunternehmen. Die jeweils monatlich anfallenden Kosten werden direkt an das Versorgungsunternehmen geleistet und von diesem seperat abgerechnet....."

    Die neue Wiohnung hat Kabelanschluß.

    Nun meine Fragen.
    Ist dieser Paragraph im Mietvertrag rechtens? Er sagt doch aus, daß ich in jedem Fall den Kabelanschluß buchen muß, auch wenn ich garkeinen Fernsher nutzen will. Oder sehe ich das falsch.
    Eine DVB-T Antenne dürfte ich doch in jedem, Fall betreiben, oder?
    Eiegntlich will ich eine SAT Planarantenne mit Balkonständer auf dem Balkon unterhalb der Brüstung aufbauen. Zur Kabelverlegung wird eine Flachbanddurchführung für das Fenster gewählt. Somit gibt es keine bauliche Veränderungen und die Antenne ist von unten nicht zu sehen.

    Ist es sinnvoll die Hausverwaltung vor Abschgluß des Mietvertrages zu fragen, ob ich die SAT Antenne aufstellen darf? Habe bedenken daß mir der Vertrag gleich wieder entzogen wird.
    Was passiert, wenn ich sie einfach aufstelle ohne zu fragen, und die Hausverwaltung bekommt davon Wind?

    Herzlichen Dank für Eure Tips und Meinungen.

    Grüße T.
     
  2. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Der Vermieter hat grundsätzlich nicht das Recht Dich in einen kostenpflichtigen Dienstleistungsvertrag zu zwingen, auch wenn er diese Rechtsauffassung vertreten sollte.
    Nach Artikel 5 GG hast Du das Grundrecht Dich aus allgemein zugänglichen Quellen beliebig zu informieren. Der Vermieter hat das Grundrecht auf Eigentumsschutz. Insofern gilt es für Dich einen gangbaren Kompromiss zu finden. Gegen eine in der Optik unauffällige Sat- oder dvb-t-Antenne hat der Vermieter keine ernstzunehmenden prozessualen Erfolgsaussichten, wenn darüber hinaus in die Bausubstanz nicht eingegriffen wurde und sich der originale Zustand der Mietsache problemlos wiederherstellen läßt.
    Klugerweise würde ich es unter diesen Gesichtspunkten nach Abschluß des Mietsvertrages dem Vermieter überlassen, Deine Antenneninstallation als solche festzustellen und dagegen prozessieren zu wollen. Das Ergebnis ist vorhersehbar. In diesem Sinne: Guten Empfang.

    ;)
     
  3. paul71

    paul71 Board Ikone

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Moment langsam... Wird der Breitbandanschluss als Teil der Mietsache betrachtet (wie in den meisten Fällen) ist man sozusagen gezwungen, diesen auch mitzubezahlen. Prozesse und Urteile dazu füllen ganze Ordner, suche etwas in den entspr. Juristen oder Hausverwalter Portalen, habe die Links nicht gerade da.

    Eine Sat-Antenne auf dem Balkon aufstellen kannst du jeder Zeit, falls kein Eingriff in die Bausubstanz (Bohren ander Fassade, Fenstern, etc...) erfolgt. Daran kann dich niemand hindern. Den Breitbandanschluss wirst du wahrscheinlich mitzahlen (aber nicht mitnützen!) müssen.
     
  4. györgy2

    györgy2 Silber Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    In dem Mietvertrag ist aber davon die Rede, dass mit dem Kabelnetzbetreiber noch ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden muss.

    Ist es bei Zwangskabel nicht so, dass die Kabelgesellschaft und der Eigentümer den Vertrag bereits abgeschlossen haben - d. h. die Mieter sind keine direkten Vertragspartner der Kabelgesellschaft - und der Vermieter die Kosten einfach an den Mieter weiterreicht?
     
  5. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Ist die Wohnanlage mit einer Breitband bzw Satellitenanlage eines privaten Versorgungsunternehmens ausgestatt, verpflichtet sich der Mieter zur Nutzung des Kabelanschlusses und Abschluß eines gesonderten Mietvertrag mit dem beauftragten privaten Versorgungsunternehmen. Die jeweils monatlich anfallenden Kosten werden direkt an das Versorgungsunternehmen geleistet und von diesem seperat abgerechnet.....

    Im vorliegenden Fall werden Kosten für den Kabelanschluß erst nach Abschluß eines Dienstleistungsvertrages mit dem Signallieferanten fällig. Genau dazu kann ein Vermieter einen Mieter eben nicht zwingen.
     
  6. györgy2

    györgy2 Silber Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Falls der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, würde ich auf die Streichung/ Veränderung dieser Klausel bestehen, da offensichtlich unwirksam.

    Was das Aufstellen einer Schüssel angeht: Das musst du letztendlich selbst entscheiden.

    Bei mir ist auch eine ähnliche Klausel bezüglich Satanlagen im Mietvertrag. Meine Anlage steht versteckt hinter der Balkonbrüstung und der Vermieter weiß von nichts.

    Falls dir ein ähnliches Vorgehen zu heikel ist, musst du deinen Vermieter fragen. Allerdings gilt hier vielleicht: Was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß.
     
  7. Dipol

    Dipol Wasserfall

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Evtl. ist für den Kabelanschluss ein Pauschalvertrag abgeschlossen, durch den ein Rabatt für den Anschluss aller Wohnungen gewährt wird. Eine mietvertragliche Verpflichtung, dass die anteiligen Kosten zu übernehmen sind, wäre in diesem Fall sinnvoll und absolut rechtens.

    Falls das aber nur eine Standardformulierung zur Abwehr eines Schüsselwaldes sein sollte, stehen die Chancen auf Empfang von DVB-T oder Satellit besser. Die Rechtsprechung wandelt sich mit dem technischen Fortschritt und wird in der Tendenz immer mieterfreundlicher. Grundsätzlich kommt es immer auf eine Einzelabwägung der Interessen an. Da steht das Eigentumsrecht des Vermieters gegen die meisten höher bewertete Informationsfreiheit des Mieters.
    Wenn bei einem Kabelanschluss wie bei Ausländern das Vorliegen eines besonderen Interesses geltend gemacht werden kann, geht dies vor. Vermieters können allerdings mit Bedingungen zum Standort, Forderungen nach Kaution, Versicherung usw., die Aufstellung größerer Parabolantennen reichlich erschweren und verteuern. Auch die normgerechte Montage durch einen Fachbetrieb kann verlangt werden.

    Wenn kein Eingriff in die Bausubstanz erfolgt und die Antenne von außen nicht sichtbar ist, gehört das zur normalen Wohnungsnutzung und kann dir so wenig wie die Aufstellung eines Sonnenschirms verwehrt werden. Nach zahlreichen Urteilen auch nicht wenn ein BK-Anschluss zur Verfügung steht. Allerdings stellt eine Wandbohrung für das Antennenkabel bereits einen Eingriff in die Bausubstanz dar.

    Bei einer solch heiklen Thematik kann die Foderung nach einer Änderung des Mietvertrags gründlich schiefgehen.
     
  8. AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Die "Verpflichtung des Mieters zur Nutzung des Kabelanschlusses und Abschluß eines gesonderten Mietvertrag mit dem beauftragten privaten Versorgungsunternehmen"

    ist eine unwirksame Klausel.

    Anders sieht es bei einen durch den Vermieter abgeschlossenen Mehrfachnutzervertrag aus. Dann der Vermieter Vertragspartner des Anbieters, anfallende Gebühren werden von ihm über Miete oder Nebenkosten eingezogen.
     
  9. log11

    log11 Junior Member

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Ihr sagt also, daß die Klausel
    "Verpflichtung des Mieters zur Nutzung des Kabelanschlusses und Abschluß eines gesonderten Mietvertrag mit dem beauftragten privaten Versorgungsunternehmen"

    rechtsunwirksam ist? Heißt das für mich, daß ich sie einfach nicht beachten muß, oder daß ich Sie streichen lassen sollte?
    Versteht mich bitte nicht falsch, aber ich habe Bedenken, daß der Mietvertrag dann nicht zustande kommt, wenn ich nun schon am Anfang mit "Forderungen" komme.
    Der Vetrag ist noch nicht unterschrieben. Die Wohnung ist aber so heiß begehrt (gute Lage und Mietpreis i.O.), daß ich da ernsthafte Bedenken habe, der Vermieter sucht sich nen "pflegeleichteren" Mieter.
    Sicher wird es so sein, daß die Kabelgesellschaft mir nen Vertrag mit Angebot zuschickt. Nur den muß ich doch dann nicht zwingend unterschreiben. Erst wenn klar ist daß ich den Breitbandanschluß nicht nutzen muß macht es doch erst Sinn, nach der Erlaubnis für eine 40x40cm Planarantenne zu fragen.
    Natürlich würde ich nichts bohren oder baulich verändern, keine Frage.

    Grüße
     
  10. paul71

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    AW: Außenantennen / Breitbandanschluß im Mietvertrag

    Hoppala, muss mich entschuldigen, nicht aufmerksam genug durchgelesen. Ein Zwang einen gesonderten Vertrag abzuschliessen gibt es nicht. Deine Situation verstehe ich (zufällig Münchner oder Zugereister?). Falls du nicht gleich am Anfang Aufmerksamkeit erregen willst, würde ich dir raten einen kompetenten Anwalt oder Mieterverin wegen dieser Klausel zu konsultieren, falls dir eine Recherche zu aufwändig ist. Falls dieser eine Unwirksamkeit dieser Klausel feststellt (wovon ich ausgehe) würde ich ganz normal den Mietvertrag akzeptieren aber jegliche extra Verträge die später von der Kabelgesellschaft kommen ignorieren.