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Art. 5 GG @ GAG HALFRUNT

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von top12, 10. Juli 2002.

  1. manbock

    manbock Gold Member

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    @ BikerMan:
    > Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Absatz 1 muß man immer in Verbindung [...]

    Himmel, es geht um Premiere! Ein popeliger Service, den man abonnieren kann ;-)

    Es ist hier nur ein board - nichts weiter.

    Ist wohl alles hier etwas abgehoben!
     
  2. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @Manbock: Ich hab ja nicht mit dem GG angefangen, aber das wollte ich dann doch richtigstellen.

    Ansonst hast du schon Recht.
     
  3. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    Wobei der Satz "...Ein popeliger Service, den man abonnieren kann" sicher bei Einigen das Blut zum Wallen bringen wird...

    BikerMan
     
  4. top12

    top12 Junior Member

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    @GAG: Ich sehe, Du konntest nachvollziehen was ich sagen wollte. Sorry, ich hoffe der Vorwurf der mangelhaften Recherche hat Dich nicht zu tief getroffen (wahrscheinlich ein Vorurteil meinerseits gegenüber Journalisten). Ich war zuletzt noch beruflich davon betroffen.

    @alle anderen: Nehmt das Thema als das was es ist, der Versuch einer Klarstellung von widersprüchlich verwendeten Begriffen im Zusammenhang mit dem Grundgesetz, nicht mehr und nicht weniger. Dafür wird es ja auch im Small-Talk diskutiert (Ich klammere in der Beschreibung "Hier können Sie über die schönen Dinge des Alltags ... diskutieren" mal das Wort "schöne" aus.)

    Schönen Abend
    Top12
     
  5. manbock

    manbock Gold Member

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    @ BikerMan:
    > @Manbock: Ich hab ja nicht mit dem GG angefangen, aber das wollte ich dann doch richtigstellen.

    Aber das Thema - wie ich finde völlig abgeboben - weitergeführt.

    Sorry für das re: warst halt nur mein Einstieg ;-) hätte genausogut einen anderen treffen können.
     
  6. Thomas5

    Thomas5 Guest

    @BikerMan:
    Das die Zeile auch bei Admin-Eingriffen da steht, wäre mir neu.

    @Ice-Eagle:
    Stellt sich nur die Frage, wer hier das Opfer sein soll. Bitte nicht falsch verstehen, aber kannst du das nach noch nicht einmal drei Wochen hier im Forum beurteilen?
     
  7. CableDX

    CableDX Board Ikone

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    hi,

    freie Meinungsäusserung mit Sicherheit, aber nicht auf Kosten von anderen Leuten.
    Man muss bei der freien Meinungsäusserung/dem Gesetz was unteranderem hier aufgeführt ist unterscheiden zwischen Äusserungen und Anklagungen gegen Personen.
    Das Recht auf freie Meinungsäusserung gibt einem nicht das Recht auf auf derbe Beschimpfungen gegen Zweitpersonen.
    Da ist dann Grundrecht nicht mehr Grundrecht udn ausserdem zieht das in einem Forum sowieso nicht.
    Ihr wendet das komplett falsche Gesetz für diese Situation an. Wenn ihr schon Paragraphen aufführen tut dann bitte auch Richtig.
    Mit dem eintreten in dieses Forum habt ihr sozusagen (realativ gesehen) einen gültigen vertrag unterschriebn (Online). Wer sich nicht dran hält fliegt, ist in jedem Tätigkeitsvertrag (auch als Arbeitsvertrag bekannt) oder anderen Verträgen üblich und hier ist das gesetz auf frei Meinungsäusserung nicht anwendbar.
    Es gibt da eine schöne einfache Regel:
    Behandel den anderen immer so wie du behandelt werden willst.

    Grüsse,

    CableDX
     
  8. Ice Eagle

    Ice Eagle Guest

    @Thomas5

    3 Wochen? Bischen länger bin ich schon dabei. Habe mich nur neu gereggt da ich mein Passwort zu diesem Account verschlampt hatte. Kannst ja mal auf mein Profil und dann auf "erstellte Beiträge gehen". Übrigens, wie ich gleich nach dem ersten Posting ( Verkauf einens Humax mit Alphacrypt ) schräg angelabert wurde ist schon recht bezeichnend und charakteristisch für die allgemeine Forumsathmosphäre.

    CU

    Ice-Eagle

    P.S.: Bin dir übrigens nicht böse.
     
  9. BikerMan

    BikerMan Platin Member

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    @CableDX
    "Ihr wendet das komplett falsche Gesetz für diese Situation an. Wenn ihr schon Paragraphen aufführen tut dann bitte auch Richtig."

    Mein erster Beitrag oben sagt zwar genau das was du auch sagen willst, aber was solls...
     
  10. manbock

    manbock Gold Member

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    @ CableDX:
    > Wer sich nicht dran hält fliegt, ist in jedem Tätigkeitsvertrag (auch als Arbeitsvertrag bekannt) oder anderen Verträgen üblich und hier ist das gesetz auf frei Meinungsäusserung nicht anwendbar.

    Wie bitte? Haben wir ein gestörtes Verhältnis gegenüber Abhängigen/Andersdenkenden?

    Wollen wir mal wieder _nur_ unsere Ansicht als das die Meinungsbildende akzeptieren?

    Hatten wir das nicht mal?