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Arglistige Täuschung?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von jochenf, 3. Juli 2006.

  1. digisatelli

    digisatelli Wasserfall

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Ich denke,das Thema ab 1.8.06 9,99€ kosten soll,wo kommen die hohen Gebühren her,nur 12 mon.Abo kostet 4,99€ mehr,aber nicht für Bestandskunden,da man für die Restlaufzeit ändern kann.
     
  2. michael67

    michael67 Senior Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Der ganze Thread hier ist voll von Anschuldigungen und Vermutungen. Man muss schon alles gelesen haben, d. h. den gesamten Schriftverkehr von Premiere zum Kunden. Die haben meist Klauseln, wo man START hat und einen oder mehrere testmonate Thema oder sonstiges, wird dieses dann nicht gekündigt, läuft das Abo mit dem Zusatz Thema weiter.
    TIPP: Anrufen und fragen, ob ein Upgrade möglich ist, oder ein Wechsel von Thema zu Film zB. Ein Hinweis auf die neuen Preise ab 1. 8. würd ich auch gleich machen. Hier fehlt wieder so viel Hintergrundwissen und schon wird auf Premiere rumgehackt! Unglaublich!
     
  3. tvtotal

    tvtotal Silber Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    ...Premiere Thema ist ja nicht = Premiere Thema neu (da fehlen ein paar Kanäle). In den AGB steht drin, dass Premiere Start nach der MLZ auf Premiere Start inkl. Thema umgestellt wird. Scheint mir alles korrekt...
     
  4. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Wobei dann Start nicht mehr verrechnet würde, denn das ist nach der MLZ nicht mehr bezahlt. Aber um beurteilen zu können, was da ist, fehlen wirklich noch Infos.
     
  5. jochenf

    jochenf Senior Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Es gab keinen sonstigen Schriftverkehr. Aber wenn du es genau wissen willst: Ich hatte Premiere Start als Prepaid, und 3 zusätzliche Themenkanäle hinzugebucht. Irgendwann kam ein Anruf von so einem Premiere Klinkenputzer, er hätte ein super Angebot für mich, für ein paar Euro mehr würden sie mein Abo auf Thema umstellen, eben zu dem genannten Vorzugspreis von 12,90, abzüglich der voraus bezahlten 5 Euro für Start. Das habe ich telefonisch abgeschlossen und wurde mit obigem Wortlaut schriftlich bestätigt. Mehr war da nicht.
     
  6. sentenza_10

    sentenza_10 Gold Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Wo wir gerade bei Thema sind. Eine Kollegin von mir hatte bisher Premiere Komplett gehabt, als sie die neuen Paketepreise gesehen hat, hat sie Premiere schriftlich um Umstellung auf Premiere Thema zum 01.08. gebeten. Nun bekam sie eine Bestätigung, dass sie ab August 19,98€ für Thema zahlen soll. Ein Anruf ergab, dass Thema alleine wohl nicht geht, Entertainment muss auch genommen werden (Steht aber nicht in der Bestätigung). Was soll das denn nun wieder? Ich habe gesagt, sie soll da nochmal anrufen und das klären, das diese Aussage definitiv falsch ist oder dann widerrufen.
     
  7. sentenza_10

    sentenza_10 Gold Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Nur mal zum Begriff "arglistige Täuschung" (aus dem BGB)(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten. (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste. Bsp:Ein Auftragnehmer für Malerarbeiten gibt bewusst (!) eine falsche Erklärung beim Abschluss des Vergleiches ab, wonach die berechneten Arbeiten erbracht seien (z.B. dreimaliges statt einmaliges Streichen der Wände). Damit liegt eine arglistige Täuschung vor, welche zur Anfechtung des Vergleichs berechtigt. Das hat wirklich sehr wenig mit der Ausgangspost zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2006
  8. jochenf

    jochenf Senior Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Empfehle ihr das schriftlich zu machen, sonst hat sie nachher ein Jahr lang etwas am Bein was sie nicht haben wollte. Telefonisch können sie ihr die Story vom Pferd erzählen, und dann kommt es doch ganz anders. Wie bei mir. Das scheint bei dem Laden Methode zu haben. Kommt mir vor wie früher die Drückerkolonnen. :wüt:
     
  9. jochenf

    jochenf Senior Member

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    AW: Arglistige Täuschung?

    Was willst du mit deinem Zitat sagen? Satz 2 aus dem BGB trifft schonmal nicht zu weil kein Dritter beteiligt war. Und Satz 1 sagt daß ich den Vertrag anfechten kann. Das war mir klar.
     
  10. Luusa

    Luusa Neuling

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    AW: Arglistige Täuschung?

    dann hast du ein 14-tägiges rücktrittsrecht....