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Arena/Premiere u.Netcologne

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Köln111, 1. Februar 2008.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    ... Unitymedia wird das Vertragsverhältnis auflösen, weil ein trifftiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung vorliegt ...
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    ... das ist aber ein Kündigungsschreiben ;)
     
  3. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Hehe, von mir aus, wie auch immer. ;)
    Ich meinte nur damit das er nicht umbedingt diesen typisch formulierten Kündigungsbrief schreiben muss.
     
  4. doxyfoxy

    doxyfoxy Junior Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    eben, der Kunde muss gar nichts, wer Aufträge ohne Unterschrift und gültiger Signatur bearbeitet hat eh was an der Birne..[​IMG][​IMG]

    wer auf gültiges Recht pocht muss mit den Konsequenzen leben.[​IMG]
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008
  5. Köln111

    Köln111 Neuling

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Guten Morgen Ihr Streithähne:D ,

    erstmal vielen lieben Dank für Eure Antworten. Dann kann ich ja noch viel rumprobieren. Werde also Unity Media mal ein Fax schicken und schnellstens mit Netcologne einen Vertrag abschließen.

    Obwohl es ja als FC-Fan gestern gar nicht so schlimm war, dass ich das Spiel nicht sehen konnte. :mad:

    Weiß zufällig jemand, wie lange das bei NC dauert? Gibt es eigentlich auch einen frei käuflichen Receiver für alles, also alle Karten?

    Noch mal Danke für die Antworten. Und natürlich bin ich DIE Köln111:) Ich dachte das hätte man an der Frage gemerkt. :p

    LG
    Michi

    Ach ja, was mir gerade einfällt. Der Vertrag läuft dann ja auch wieder 24 Monate. Was ist, wenn Fußball in der Zeit doch wieder von einem anderen Anbieter gezeigt wird?
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008
  6. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

  7. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Wie du lesen konntest, bietet selbst Arcor in ihrer AGB die Aufhebung gegen Bezahlung an. Okay, Arcor will dafür Geld sehen, aber die Möglichkeit besteht für beide Seiten nunmal.

    Sowas findest du in jeder AGB eines Dienstleisters, zwar immer etwas anderes formuliert und andere Bedingungen, aber es gibt es.
     
  8. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Du gibst dich aber auch nie zufrieden... Es gibt aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf, darum geht es mir. Arcor macht das freiwillig, andere Anbieter machen das nicht! Unitymedia entlässt dich gegen Vorlage der Ummeldebescheinigung und einer schriftlichen Kündigung auch aus dem Vertrag, aber das machen die freiwillig, nicht weil sie müssen.

    Gruß
    Brain
     
  9. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Selbst im BGB (frag mich jetzt bitte nicht wo) steht, wenn der Dienstleister seine Erfüllung des Vertrages nicht nachkommen kann und der Kunde nicht das bekommt was er bestellt oder abboniert hat, dann steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

    Dies ist jetzt kein Zitat, sonder frei wiedergegeben wie es in etwa dort steht. Müsste §314 oder §315 sein, bin mir da jetzt nicht so sicher.

    Ich arbeite jetzt 12 Jahre in der Dienstleistung Telekommunikation und digitale Datentechnik. Daher bin ich mir persönlich sicher, mit dem Erfahrungswert und angelerntem Wissen in diesem Bereich, das ich in diesem Punkto recht habe.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008
  10. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Das Problem ist aber, dass Unity ja den Vertrag erfüllt. Signale werden immer noch unter der Adresse, die im Vertrag steht, gesendet. Nur weil die andere Vertragspartei nicht mehr dort lebt, heißt ja nicht dass Unity seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

    Es ist aber so, dass normalerweise jede Firma den Kunden aus Kulanz oder gegen kleine Zusatzzahlung aus dem Vertrag rauslässt, wenn der Kunde umzieht. Aber keine Firma muss es tun! Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift dazu.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008