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Arena/Premiere u.Netcologne

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von Köln111, 1. Februar 2008.

  1. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    1. weiss ich es daher, da ich selber bei UM gearbeitet habe.
    2. arbeite ich als Disponent in einem Subunternehmen was für UM arbeitet. Damit habe ich fast jeden Tag mehrmals zu tun.

    Daher muss ich die AGB und BGB für diese arbeiten und Bereiche kennen.
    Reicht dir das!?

    Lies es doch einfach nach in der UM AGB und in der BGB. Google hilft dir dabei die richtige Stelle zumindest im BGB zu finden. Selbst ist der Mánn. ;-)
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008
  2. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Nein reicht mir nicht, wieso soll ich denn Googlen?
    Solange du mir keinen Beleg im BGB nennen kannst, kannst du soviel erzählen wie du willst.

    Super, du bist Disponent. Ich studiere im fünften Semester Medienrecht und Medienwirtschaft.
    Ich habe neben Zivilrecht (dein tolles BGB) auch Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, allgemeines Medienrecht, öffentliches Medienrecht, Medienvertragsrecht und Recht der neuen Medien gehört und behandelt, soviel zu meiner "Qualifikation".

    Ich sage ja nicht, dass ich immer Recht habe, aber du kannst das Gegenteil nicht beweisen,
    weil im BGB nichts dergleichen steht. Ich könnte dir einen einzigen Paragraphen nennen
    der in Betracht kommen WÜRDE und zu dem kann ich dir direkt noch die passende
    Gegenargumentation liefern wieso gerade der nicht greift.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2008
  3. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Tja, dann lass es gut sein und glaub weiterhin was du glauben willst.
    Ich trage bestimmt nicht deinen Hintern nach Rom.
    Ich habe dir geschrieben wo du die Quelle findest, wenn du zu faul bist ist das nicht mein Problem. :winken:

    Na toll, ein Studie. Reicht mir auch nicht als Argument das du recht hast.
     
  4. BrainKoeln

    BrainKoeln Guest

    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Entschuldigung, du möchtest mir doch beweisen, dass ich im Unrecht bin, dann musst du mir auh den Beleg dafür liefern, nicht anders rum.

    Ein "Studie" kennt sich mit Sicherheit besser in der Thematik aus, als jemand, der zwar in dem Bereich (was du auch immer als "Disponent für ein Subunternehmen von UM" machst) arbeitet, aber von der juristischen Materie keine Ahnung hat. Abgesehen davon habe ich im September meinen Abschluß und den sogar richtig gut!

    Gruß
    Brain
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Februar 2008
  5. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Lass gut sein mein Freund.

    Dein Satz: "Er hätte ja nicht umziehen müssen" hat mir schon gereicht und dieses noch als Rechtslage darzustellen, absoluter schwachsinn, sorry.

    Kein Vertragspartner kann und darf mir verbieten umzuziehen, das ist mein freies Recht was ich als Bürger in Deutschland habe. Und wenn ich oder der Vertragspartner nicht die Gewalt der Möglichkeit hat diesen Vertrag zu erfüllen, dann ist dieser aufzuheben. Das steht klar und deutlich (zwar nicht genau so wie ich es geschrieben habe) in jeder AGB eines Unternehmens, das solltest du als Studie in diesem Bereich wissen.

    UM hat nunmal nicht diese Gewalt und daher wird der Vertrag aufgehoben, da wette ich sogar 1 Million Euro drauf, weil ich mir da 100%ig sicher bin, da ich dieses im Job den ich mache jeden Tag mehrmals erlebe.

    Warte ab was Köln111 berichten wird, wenn er mit UM gesprochen hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008
  6. doxyfoxy

    doxyfoxy Junior Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    wo wir an dem Punkt angekommen sind das ich Recht habe.[​IMG]

    BrainKoeln hat somit gar nichts studiert da selbst wiederlegt, und Mischobo lass gut sein.[​IMG]
     
  7. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    Ich möchte dir jetzt ein Beweis nennen aus meinen Job womit ich tag täglich auch zu tun habe, dies kannst du dir gerne schriftlich per E-Mail oder telefonisch von UM bestätigen lassen.

    - Kunde ist Mieter und bestellt 3play bei UM
    - ich bekomme von UM den Montageauftrag für diesen Multimediaanschluss
    - ich mache einen Montagetermin mit dem Kunden aus
    - Techniker montiert und schaltet den Multimediaanschluss beim Kunden frei, ab da an ist er Vertraglich bei UM gebunden
    - Kunde meldet später bei UM eine Sörung weil sein Multimediaanschluss nicht richtig funktioniert
    - UM schickt mir einen Entstörungsauftrag
    - mit dem Kunden mache ich dafür einen Termin aus
    - Techniker stellt beim Kunden fest, das die Baumstuktur im Nachhinein eine hohe Signalschwankung hat. Um dies beheben zu können müssen wir eine seperate Kabelleitung für den Kunden ziehen
    - Kunde muss den Hauseigentümer fragen ob dies erlaubt ist, weil die Innhausverkabelung diesem gehört
    - Dieser Hauseigentümer verweigert dies und das meldet der Kunde uns
    - Ich melde dies UM und der Vertrag wird aufgehoben, weil der Kunden den Vertrag nicht erfüllen kann, weil er nicht in der Gewalt der Möglichkeit ist diesen zu erfüllen, weil der Hauseigentümer dieses nicht erlaubt

    Dies muss UM tun, weil es so in ihrer AGB steht und logisch ist.
    Dies wird dir jeder UM-Mitarbeiter bestätigen!
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    ... äääähm, du hast schon das Eingangsposting gelesen, oder ?
    Im konkreten Fall hat der Kunde arena bei Unitymedia bestellt als er noch einen Kabelanschluss von Unitymedia hatte. Nun ist er umgezogen und das neue Objekt wird von Netcologne versorgt. Bei Netcologne betreibt ein eigenes PlayOutCenter und einen Signalzulieferungsvertrag zwischen Netcologne und Unitymedia gibt es afaik nicht. Von daher kann der Noch-Unitymediakunde in seiner neuen Wohnung mit seiner Unitymedia-Smartcard kein arena sehen. Netcologne übernimmt das Signal vom Kabelkiosk, das in Conax verschlüsselt ist.

    Natürlich vom Kunden die Initiative kommen, denn Unitymedia weiß nicht, dass der Kunde umgezogen ist. Der Kunde muß seinen Vertrag außerordentlich kündigen und den Grund der Kündigung muß belegt werden. Wenn der Kunde umzieht und am neuen Wohnort ist kein Kabelanschluss von Unitymedia verfügbar, liegt ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung vor.
    Anders sieht das natürlich aus, wenn in der neuen Wohnung ein Kabelanschluss von Unitymedia verfügbar ist. Ein Umzug ist nicht generell ein Grund für eine außerordentliche Kündigung und damit Unitymedia überprüfen kann, ob in der neuen Wohnung kein Unitymedia Kabelanschluss vorhanden ist, wird die Vorlage der Ummeldebescheinigung verlangt. Das ist so vorgegeben, aber ob sich jeder Unitymedia-Sachbearbeiter daran hält, steht auf einem andern Blatt.
    Die überlassene Smartcard muß an Unitymedia zurückgegeben werden und je nach Vertrag auch der für die Vertragsdauer überlassene Receiver.

    Wenn Köln111 in seiner neuen von Netcologne versorgten Wohnung arena sehen möchte, muß er zwangsläufig ein neues Abo abschliessen, wobei natürlich die Konditionen von Netcologne gelten. Derzeit kostet arena bei Netcologne 14,90 € im Monat und hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten.
    Alternativ kann er die Bundesliga auch bei Premiere abonnieren, wo die gleichen Inhalte 19,95 € im Monat kostet.
    Bei Premiere ergibt sich eine ähnliche Situation, denn im Netz von Netcologne kommen die P-Karten zum Einsatz. Die bisherige K-Karte würde auch nur noch bis Mitte Februar funktionieren, danach kommen für Premiere im Netz der Unitymedia nur noch Unitymedia-Smartcards zum Einsatz. Allerdings könnte hier einfach bei Premiere eine neue Smartcard geordert werden, ohne dass das eine Änderung des Vertragsverhältnisses ergeben hätte ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2008
  9. doxyfoxy

    doxyfoxy Junior Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    da brauchst du keine Beweise niederlegen, liegt klar auf der Hand das UnityMedia den Vertrag zu beenden hat da sie die Dienstleistung nicht mehr erbringen können.

    da gibt es gar nichts zu diskutieren.
     
  10. Odious

    Odious Silber Member

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    AW: Arena/Premiere u.Netcologne

    So gesehen habe ich das auch gemeint.
    Er brauch noch nichtmals ein Kündigungsschreiben aufsetzten. Einfach seine Ummeldebestätigung schicken mit dem Vermerk "Kein UM-Objekt und keine UM-Kooperation", das reicht schon. UM guckt nach ob es stimmt und schickt ihm dann den Aufhebbungsbescheid und wohin er die SC (eventuell auch Miet-STB) schicken soll und gut ist.