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Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von djtoben, 13. Juli 2006.

  1. djtoben

    djtoben Senior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    bist du kdg-kunde? dann unbedingt bis 31.07. aktivieren!
     
  2. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Das ist leider falsch! Rechtlich besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht mehr, weil der zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Grund nicht vorliegt. Premiere zeigt, wie vertraglich vereinbar, die Bundesliga. Die Kündigung (auch außerordentliche) ist ein Gestaltungsrecht, dessen Wirkungen aber erst eintreten, beim Vorliegen seiner Voraussetzungen. Will heißen, die außerordentlichen Kündigungen würden erst zum 10.08.06 wirksam geworden. Nicht vorher.

    Insofern passt auch die Aussage der FAQ, die für Abonnenten mit Fussball-Live eine Übertragung ohne Zusatzkosten bewilligt bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2006
  3. schneemobil

    schneemobil Junior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Hallo!!!

    Nach Auffassung der VZ können die Kunden trotzdem kündigen: http://www.verbraucherzentrale-niede...nk243742A.html

    Grüße vom

    schneemobil
     
  4. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Bitte nicht einfach unreflektiert widergeben.

    Der Kunde hat nur ein Kündigungsrecht für die Umstellung ab dem 01.08.06 aufgrund der Preisstruktur zum ENDE SEINER VERTRAGSLAUFZEIT, weil er bis dato zu seinen alten Bezügen bezieht. Nur wenn Premiere zu alten Bezügen nicht weiterliefert, kann gekündigt werden.

    Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Bundesliga nun doch gezeigt wird. So wie mir heute von Premiere per Mail mitgeteilt wurde, läuft für Kunden, die Fussball-Live in ihrem Abo hatten bisher, der Vertrag zu den gleichen Konditionen weiter. Das heißt, es ändert sich nichts! Insofern ist eine Kündigung erst zum Ablauf des Vertrages möglich, da dann ggf. die neuen Preise greifen.

    Also, um es deutlich zu sagen: Kunden, die über Kabel Deutschland Premiere empfangen und bisher in ihrem Abo Fussball-Live hatten, sehen die Bundesliga OHNE Aufpreis ab August bis zum Ablauf ihrer Vertragslaufzeit! Insofern besteht KEIN außerordentliches Kündigungsrecht sondern nur ein ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf der Laufzeit.

    Was die Verbraucherzentrale hier durchklingen lässt, ist ein Kompromiss, dass Altkunden nun ab August nur noch das Bundesligapaket beziehen und den Rest aufkündigen. Dies begründet für mein Dafürhalten aber kein außerordentliches Kündigungsrecht, da hier von Premiere keine Leistungsstörung (rechtstechnisch gesprochen) vorliegt, denn sie bieten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung wie bisher den gleichen Content zum gleichen Preis.

    Zum Ablauf der Vertragslaufzeit kann mithin auf die neuen Pakete umgestiegen werden. Alles andere liegt in der Kulanz von Premiere.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2006
  5. schneemobil

    schneemobil Junior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Hallo!!!

    Da ist nichts unreflektiert. Es steht nun mal drin (s.o).

    Altkunden sollen das Komplett-Paket kündigen können, um direkt auf "nur Fussball" umzusteigen.

    Grüße vom

    schneemobil
     
  6. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Siehe mein abgeändertes Posting zum Schluss.

    Das merkt man allein an der schwammigen und sehr rechtsuntechnischen Formulierung in dieser Passage. Leider scheint sich die Verbraucherzentrale da ein wenig zu früh festgelegt zu haben, ohne die rechtlichen Voraussetzungen hinreichend zu eruieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2006
  7. schneemobil

    schneemobil Junior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Hallo!!!

    Nach Auffassung der VZ sieht es so aus:

    Altes Abo sofort beenden können - neues Abo "Nur Fussball".

    Grüße vom

    schneemobil

    PS: Manchmal schießen auch die übers Ziel hinaus.
     
  8. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Arena& Premiere Komplett für 20 EUR

    Also, wenn Du Lust auf einen Rechtsstreit hast, bitte sehr.

    Alleine die Formulierung der VZ finde ich schon eindeutig.

    Tut mir leid, wenn ich das als Jurist lese, dreht sich in mir alles. Als Vertragspartner muss ich kein Kündigungsrecht "einfordern". Entweder, es steht mir eines rechtlich zu, hier aus § 314 BGB, oder es steht mir rechtlich keines zu. Dazu bedarf es keiner Einforderung beim Vertragspartner. Wie bereits dargelegt, liegen die Voraussetzungen des § 314 BGB nicht mehr vor. Insofern auch die schwammige und in keinem Fall rechtlich verbindliche Information der VZ. Das Bürgerliche Recht (BGB) kennt nichtzuletzt die Vertragsfreiheit. Mir steht nicht schon deshalb ein Kündigungsrecht zu, weil anderswo die gleiche Leistung günstiger angeboten wird. Pacta sunt servanda.

    Nicht umsonst steht im Anschluss gleich:

    Möchte mich da mit Dir über juristische Determinanten aber auch nicht unterhalten, da Du rechtlicher Laie bist und insofern unsubstanziiert und unreflektiert die rechtlich unverbindliche Aussage der VZ (die zudem unter Vorbehalt erklärt wurde) widergibst als rechtlich gegeben...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Juli 2006
  9. Franky-Boy

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    Welche nur zu oft schamlos ausgenutzt wird.

    Ciao Frank
     
  10. emailer

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    Anwalts Lieblingswort - insbesondere zu Aussagen in Schriftsätzen der Gegenseite. :eek: