1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Arena kündigung nach 12 Monats -Abo

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von duddelbacke, 6. Juli 2006.

  1. duddelbacke

    duddelbacke Board Ikone

    Registriert seit:
    26. Juli 2004
    Beiträge:
    3.453
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    Homecast 8100 CIPVR
    Anzeige
    AW: Arena kündigung nach 12 Monats -Abo

    Danke dir.
    Dennoch,wenn Arena seriös wirken will,hat man das ohne Bestellen zu müssen auf der Seite zu finden.

    Z.b. unter häufig gestellte Fragen,da steht sonst alles mögliche drin,also hätte man dort auch die kündigugsfrist dort auch beantworten sollen.
     
  2. Alfie1

    Alfie1 Gold Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    1.418
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: AGB`s Teil1

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse der Fa. arena Sport Rechte und Marketing GmbH, Löwengrube 12, 80333 München (nachfolgend "arena") für die Erbringung von TV-Angeboten über Satellit und etwaige damit verbundene Zusatzleistungen.
    Am Ende der Geschäftsbedingungen erhält der Kunde wichtige Informationen zum DATENSCHUTZ.

    1 Allgemeines
    1.1 Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die anschließende Annahme von arena zustande. Kunde können nur volljährige, natürliche Personen werden. arena behält sich vor, die Volljährigkeit des Kunden mit geeigneten Maßnahmen nachzuprüfen.
    1.2 Sofern der Kunde arena eine E-Mail Adresse angibt, ist arena berechtigt, alle in Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Mitteilungen dem Kunden an diese E-Mail Adresse zukommen zu lassen.

    2 Leistungen von arena
    2.1 arena stellt dem Kunden die im Rahmen seines Auftrages gewählten Programmpakete und/oder einzelnen Programme und/oder einzelnen Sendungen bzw. mehrere als Paket vermarktete Sendungen und/oder andere Diensten (im Folgenden zusammenfassend auch "Vertragsdienste") digital über Satellit zum Empfang über einen Digital Receiver nach Maßgabe dieser Bedingungen zum vereinbarten Entgelt bereit. Die Inhalte der vom Kunden gewählten Vertragsdienste sind der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
    2.2 Ein Digital Receiver kann bei arena oder im Fachhandel gekauft oder ggf. von arena gemietet werden.
    2.3 arena stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages eine SmartCard zur Verfügung, welche im Eigentum des SmartCard Herstellers oder von arena verbleibt. Die SmartCard schaltet arena für die vereinbarten Vertragsdienste frei. arena kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der SmartCard zugeordneten Digital Receiver verwendet wird. Außerdem ist arena berechtigt, dem Kunden ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur mit einem der SmartCard zugeordneten Digital Receiver genutzt werden können (sog. "Pairing").
    2.4 arena ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden weitere Dienste kostenlos zur Verfügung zu stellen. arena behält sich das Recht vor, das Angebot an weiteren Diensten jederzeit zu ändern oder einzelne Dienste ersatzlos einzustellen, ohne den Kunden gesondert hierüber zu informieren. Ein Kündigungsrecht steht dem Kunden deswegen nicht zu.
    2.5 arena stellt dem Kunden ggf. eine persönliche Geheimzahl - den Jugendschutz-PIN-Code ("Jugendschutz-PIN") - und ggf. einen PIN-Code zum Abrufen einzelner Sendungen im Pay-per-View-Verfahren ("PPV-PIN") zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden setzt arena den Jugendschutz-PIN und/oder den PPV-PIN - ggf. gegen gesondertes Entgelt - zurück.
    2.6 Soweit arena eine "geschlossene Benutzergruppe" für die Verbreitung von Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen, einrichtet, kann arena von dem Kunden, wenn dieser Mitglied in der Benutzergruppe werden möchte, zur Begründung der Mitgliedschaft ein einmaliges Einrichtungsentgelt gemäß Preisliste erheben.

    3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    3.1 Voraussetzung für den Empfang der Vertragsdienste ist neben der dem Kunden von arena zur Verfügung gestellten SmartCard eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage, welche auf den von arena genutzten Satelliten ausgerichtet ist. Zudem benötigt der Kunde einen Digital Receiver und ein Empfangsgerät (z.B. TV). Diese weiteren Voraussetzungen sind von dem Kunden für einen ordnungsgemäßen Empfang der Vertragsdienste zu erbringen. Sofern der Kunde einen nicht von arena zur Verfügung gestellten Digital Receiver verwenden möchte, obliegt es ihm, zu überprüfen, ob dieser Digital Receiver geeignet ist, die Vertragsdienste von arena zu empfangen. Ein solcher Digital Receiver muss ggf. bestimmte Anforderungen erfüllen (z.B. wegen einschlägiger Jugendschutzbestimmungen), um zum Empfang der Vertragdienste fähig zu sein. Die Installation des Digital Receivers obliegt in jedem Fall dem Kunden.
    3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Insbesondere stellt er hierzu sicher, dass der Jugendschutz-PIN nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass Unbefugte keinen Zugang zu seinem Jugendschutz-PIN haben. Ferner stellt der Kunde sicher, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Sendungen oder Inhalten erhalten, die mit einer Jugendschutzsperre versehen sind.
    3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm von arena zur Verfügung gestellte SmartCard und den ggf. von arena zur Verfügung gestellten Digital Receiver entweder selbst außerhalb seines Haushaltes und außerhalb Deutschlands zu nutzen oder Dritten zum Empfang der Vertragsdienste außerhalb seines privaten Haushalts zu überlassen.
    3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Eingriffe in die Software eines von arena zur Verfügung gestellten Digital Receivers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Wird der Empfang der Vertragsdienste aufgrund von Eingriffen in die Software oder Hardware des Kunden beeinträchtigt oder unterbrochen, die arena nicht zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
    3.5 Der Empfang der Vertragsdienste darf nur zur eigenen privaten Nutzung erfolgen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Programme, Programmteile, Sendungen oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen hiervon öffentlich aufzuführen, an Dritte weiterzusenden oder für die Inanspruchnahme durch Dritte ein Entgelt zu verlangen. Dies gilt unabhängig von der hierfür verwendeten Technik, umfasst also z.B. auch den Signal-Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme.
    3.6 Der Kunde wird die ihm von arena überlassene SmartCard pfleglich behandeln. Der Kunde wird die SmartCard nicht kopieren, kopieren lassen, manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, arena über alle Schäden an der von arena bereit gestellten SmartCard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
    3.7 Der Kunde wird sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Digital Receivers deren Herstellerfirma, den Serientyp und die Seriennummer arena mitteilen, damit der Digital Receiver der SmartCard ggf. zugeordnet werden kann. Gleiches gilt ggf. für eine SmartCard, sofern die Möglichkeit besteht, andere als von arena zur Verfügung gestellte SmartCards zu nutzen.
    3.8 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung einer neuen SmartCard die von arena bereitgestellte SmartCard auf eigene Kosten und Gefahr an arena zurückzusenden. Dies gilt jedoch solange nicht, wie der Kunde Dienste anderer Anbieter auf dieser SmartCard nutzt. Eine Rückgabe der SmartCard oder des Digital Receivers vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
    3.9 Ersetzt arena die SmartCard aufgrund einer Beschädigung oder eines Verlustes der Karte, die arena nicht zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß 3.8 nicht unverzüglich nach, so behält arena sich das Recht vor, dem Kunden ein einmaliges zusätzliches Entgelt in Höhe von € 35 zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass arena ein hiervon niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
    3.10 Der Kunde ist verpflichtet, ihm von arena während der Vertragslaufzeit zur Nutzung zur Verfügung gestellte Hardware (z.B. der Digital Receiver) innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsbeendigung auf eigene Kosten und eigene Gefahr an arena zurückzusenden. Dies gilt nicht für Hardware, die Eigentum des Kunden ist, z.B. Hardware im Sinne der Ziffer 5 nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder wenn arena auf die Rücksendung im Einzelfall verzichtet.
    3.11 Der Kunde ist verpflichtet, arena unverzüglich über jede Änderung seiner Bestandsdaten (z.B. Name, Adresse, E-Mail Adresse, Bankverbindung) zu informieren. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht nach, ist der Kunde arena zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.
     
  3. Alfie1

    Alfie1 Gold Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    1.418
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: AGB`s Teil 2

    4 Preise/Zahlungsbedingungen
    4.1 Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte richten sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste, soweit die Parteien nichts hiervon Abweichendes vereinbart haben.
    4.2 Die monatlichen Entgelte für die bestellten Vertragsdienste zahlt der Kunde monatlich im Voraus an arena.
    4.3 Die Entgelte für einzeln bestellte Sendungen oder sonstige Inhalte und Leistungen werden zum Zeitpunkt der Bestellung zur Zahlung fällig. Der Kunde haftet in voller Höhe für Entgelte für diejenigen Sendungen, die unter seiner PPV-PIN bestellt wurden, sofern er diesen im Zeitpunkt der Bestellung nicht bei arena hat sperren lassen.
    4.4 Der Kunde kann jederzeit Programmpakete, Programme, Sendungen und/oder andere Dienste ("zusätzliche Dienste") hinzubestellen. Für diese zusätzlichen Dienste gelten die Preise und Entgelte gemäß der im Zeitpunkt der Bestellung einschlägigen Preisliste.
    4.5 Die fälligen Entgelte werden grundsätzlich, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Einzugsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde wird arena eine Einzugsermächtigung erteilen und während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Im Falle einer etwaigen Änderung seiner Bankverbindung wird der Kunde arena erneut unverzüglich eine Einzugsermächtigung erteilen.
    4.6 Ist der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Höhe von mindestens einem monatlich vereinbarten Entgelt oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen in entsprechender Höhe in Verzug, so kann arena dem Kunden bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Ausgleichung des Zahlungsrückstandes entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder aus einem anderen wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt.
    4.7 arena kann die vom Kunden monatlich zu zahlenden Entgelte erhöhen, wenn und soweit sich die Umsatzsteuer erhöht. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und wird dem Kunden mit einer Frist von sechs Wochen vor deren Wirksamwerden mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung 5% oder mehr des aktuellen Entgeltes ausmacht. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Erhöhung als genehmigt. arena wird den Kunden auf das Kündigungsrecht, die zu wahrende Frist und die Rechtsfolge mit der Ankündigung der Preiserhöhung hinweisen.
    4.8 arena behält sich weiterhin vor, bei einer Änderung/Umstrukturierung der Vertragsdienste oder Teile hiervon abweichend von Ziffer 4.7 das Entgelt zu ändern. arena wird den Kunden hierüber rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor Wirksamwerden der Änderung schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bzw. das betreffende Programmpaket und/oder Programm mit einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung zu kündigen. Kündigt der Kunde den Vertrag bzw. das betreffende Programmpaket und/oder Programm nicht, gilt die Erhöhung als genehmigt. arena wird den Kunden auf das Kündigungsrecht, die zu wahrende Frist und die Rechtsfolge in der Mitteilung hinweisen.
    4.9 arena erstellt für die monatlich wiederkehrenden Zahlungsbeträge grundsätzlich keine Rechnung. Sofern der Kunde abweichend eine Rechnung wünscht, behält sich arena vor, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von bis zu € 1 für die administrative Abwicklung und den Rechnungsversand zu erheben. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erstellt arena einen Einzelnachweis der gemäß PPV-Verfahren in Anspruch genommenen Dienste. arena behält sich vor, hierfür ein gesondertes Entgelt bis zu € 1 zu erheben.

    5 Hardware
    Wenn arena dem Kunden im Rahmen seines Vertrages Hardware zu einem besonders günstigen Kaufpreis oder ohne jegliches Entgelt überlässt, amortisiert arena die Differenz des üblichen Verkaufspreises und des tatsächlichen Preises für diese Hardware (die "Subvention") während der Mindestvertragslaufzeit mit den für die Vertragsdienste vereinbarten Entgelten. Aus diesem Grund behält sich arena das Eigentum an dieser Hardware bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit vor. Mit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit geht diese Hardware in das Eigentum des Kunden über, ohne dass es gesonderter Erklärungen bedarf. Die Gewährleistungsfrist für diese Hardware beginnt mit der Übergabe an den Kunden. Hardware, die dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, verbleibt im Eigentum von arena.

    6 Haftung/Leistungsstörungen
    6.1 arena haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben jedoch in jedem Falle unberührt.
    6.2 Für Personenschäden und die Übernahme einer Garantie (§ 444 BGB) haftet arena nach den gesetzlichen Vorschriften.

    6.3 Für sonstige Schäden haftet arena, soweit der Schaden von arena, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
    6.4 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet arena nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    6.4 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
    6.5 Für Schäden, die dem Kunden aufgrund der Installation eines Digital Receivers, der er nicht von arena erworben hat, oder den Betrieb desselben entstehen, ist arena nicht verantwortlich.
    6.6 arena weist darauf hin, dass zeitweilige Beschränkungen, Beeinträchtigungen oder Ausfälle der Vertragsleistungen aufgrund von Einflüssen, die außerhalb der Kontrolle von arena liegen, nicht ausgeschlossen werden können. arena ermöglicht dem Kunden daher die Nutzung der Vertragsdienste nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, auf die arena Einfluss nehmen kann. Soweit es zu zeitweiligen Beeinträchtigungen kommen sollte, die außerhalb des Einflussbereichs von arena liegen, insbesondere bei einem Ausfall des Satellitensignals, den arena nicht zu verantworten hat, haftet arena nicht.
    6.7 arena wird die zum Empfang der Vertragsdienste sowie zu deren Ergänzung oder Änderung erforderliche Software auf dem Digital Receiver sowie der SmartCard in unregelmäßigen Zeitabständen automatisch aufzuspielen oder dort vorhandene Software oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen oder zu ändern oder den Digital Receiver auf Kosten von arena auszutauschen. Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist die Haftung von arena bei Datenverlusten auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
    6.8 Verletzt der Kunde diese Geschäftsbedingungen, hält er arena von allen daraus entstehenden Schäden frei, einschließlich der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlich anfallenden Gebühren.
     
  4. Alfie1

    Alfie1 Gold Member

    Registriert seit:
    22. Mai 2006
    Beiträge:
    1.418
    Zustimmungen:
    3
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: AGB`s Teil 3

    7 Vertragslaufzeit/ Kündigung
    7.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Freischaltung der SmartCard.
    7.2 Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit. Diese richtet sich jeweils nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
    7.3 Die während der Laufzeit hinzubestellten zusätzlichen Dienste haben die gleiche Laufzeit wie der Vertrag gemäß 7.2.
    7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen bleibt in jedem Falle unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden liegt jedenfalls dann vor, wenn ein vorübergehender Programmausfall für mindestens 2 Wochen ununterbrochen andauert. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen einer Programmunterbrechung ist in einem solchen Fall jedoch ausgeschlossen. Sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.
    Sofern der Kunde den Grund der außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, soweit anwendbar, arena die Subvention des Digital Receivers für die anderenfalls noch verbliebene Mindestvertraglaufzeit anteilig zu erstatten. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.

    8 Änderungsvorbehalt
    Die angebotenen Vertragsdienste sind sowohl inhaltlich als auch technisch einem ständigen Wandel unterworfen. arena behält sich deshalb das Recht vor, bei einer Veränderung der technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen der Diensterbringung, beispielsweise bei der Einstellung eines Programms durch den Programmanbieter, bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte von arena oder zur Anpassung der Vertragsdienste an eine veränderte Nachfrage der Gesamtheit der Kunden, die Vertragsdienste, die Paketstruktur oder die Geschäftsbedingungen in angemessenem Umfang zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und der Interessen von arena zumutbar ist. Eine solche Änderung ist für den Kunden in der Regel zumutbar, wenn die Änderung für den Kunden ohne wirtschaftliche Nachteile ist, wie z.B. bei der Bereitstellung gleichwertiger Programme, Aufnahme zusätzlicher Dienste oder ähnliches.
    arena wird den Kunden über die vorgenannten Änderungen sobald wie möglich schriftlich informieren. Sollte der Kunde mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sein, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderung eingegangen sein. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Änderung als genehmigt. arena wird den Kunden auf das Kündigungsrecht, die zu wahrende Frist und die Rechtsfolge in der Mitteilung hinweisen.

    9 Sonstiges
    9.1 arena behält sich vor, zum Zweck der Bonitätsprüfung des Kunden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte über die Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z.B. Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit, beantragten Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn und soweit dies unter Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Hierbei wird arena alle relevanten rechtlichen Bestimmungen, insbesondere solche des Datenschutzes, beachten. Der Kunde kann beim zuständigen Institut Auskunft über die ihn betreffenden Daten erhalten. arena teilt dem Kunden auf Anfrage die Anschrift des Instituts mit.
    9.2 Alle vertraglichen Bestimmungen finden insoweit Anwendung, als gesetzliche Normen in ihren jeweils geltenden Fassungen, nicht zwingend andere Regelungen treffen.
    9.3 arena darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. arena hat dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertragung wirksam wird, kündigen.
    9.4 arena darf die geschuldete Leistung ganz oder teilweise auch durch Dritte erbringen lassen.
    9.5. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
    9.6 Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
    9.7 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
    9.8 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

    Stand: März 2006
     
  5. juppderwall

    juppderwall Gold Member

    Registriert seit:
    20. April 2003
    Beiträge:
    1.058
    Zustimmungen:
    20
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Arena kündigung nach 12 Monats -Abo

    Danke, Danke!
     
  6. Sat Frank

    Sat Frank Silber Member

    Registriert seit:
    4. Oktober 2004
    Beiträge:
    552
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Arena kündigung nach 12 Monats -Abo

    Stellt sich jetzt nur die Frage, ob man die Winter-/Sommerpause der Bundesliga als längerfristigen "Programmausfall" >2 Wochen verstehen kann ;)
     
  7. Skyding

    Skyding Junior Member

    Registriert seit:
    9. Juli 2006
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    AW: Arena kündigung nach 12 Monats -Abo

    Ach ja jetzt komm ^^ redest hier als wärs ne Sekte ^^ ...

    Jede Bestellung im Internet muss durch das akzeptieren der AGBs durch den Benutzer erfolgen... wenn du nicht seber das Häckchen bei den AGBs setzt und das der Vertragsgeber ohne deine Einstimmung macht ist der Vertrag nichtig ;) und mal ganz ehrlich ^^ ich habe im Internet noch nie ausversehen einen Vertrag abgeschlossen, ganz im Gegenteil ^^ meistens werd ich immer wieder darauf hingewiesen das ich die AGBs noch akzeptieren muss ^^