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Arena-Chef Storost: „Werden weiter live senden“

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 23. Januar 2020.

  1. kaikai

    kaikai Neuling

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    Da Frage ich mich wie ein Modell für seine Livekonzepte aussieht, welches die BLM zufriedenstellt und (vermutlich auch nicht unwichtig) den vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof erzielten Vergleich einhält. Ohne das der Zuschauer eine Veränderung wahrnimmt.
     
  2. KL1900

    KL1900 Wasserfall

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    Bin ich der einzige, der eine solche Lizenz etwas aus der Zeit gefallen empfindet?
    Wem ist damit geholfen?
    Juckt es den User, ob der Betreiber der Seite X in irgendeinem Ordner die Lizenz irgendeiner Behörde abgeheftet hat? Einen Klick weiter ist er schon bei der Seite Y aus den USA oder Z auf dem Cayman Islands mit Server in sonstwo.
    Was soll der "Spaß" also?
     
  3. Wambologe

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    Naja, es ist Storost. Die Wahrscheinlichkeit, dass er ein Modell präsentiert, das nicht den Ansprüchen genügt, ist ziemlich hoch. Er hatte in den Tagen zuvor ja auch getönt, dass er das Eilverfahren auf jeden Fall gewinnen wird. Und jetzt hat er sich auf einen Vergleich eingelassen, um das Zwangsgeld nicht zahlen zu müssen.

    Aber es ist möglich, Livestreams zu veranstalten ohne als Rundfunk zu gelten. Ich könnte jetzt online gehen und darüber einen Vortrag halten, wie maßlos sich Storost immer überschätzt. Ich bräuchte dafür keine Lizenz, weil ich das ganze nicht entlang eines Sendeplans veranstalte. Bei Storost wäre es auch so.. (wobei ich nicht den genauen Wortlaut des Vergleichs zwischen ihm und der BLM kenne.. ob er zugesagt hat, generell keine Livestreams mehr zu machen oder nur keine zulassungspflichtigen).

    Storost spricht aber auch in erster Linie davon, dass es keine inhaltlichen Veränderungen oder Einschränkungen geben wird.
     
  4. Wambologe

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    Nein, deswegen wird das ja im Laufe des Jahres geändert. Die Beschlussfassung des neuen Medienstaatsvertrages steht, er muss nur noch in den Landesparlamenten verabschiedet werden.

    Eine Lizenz ist dann nur noch für die großen nötig, bei denen man keinen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung ausmachen kann. Storost kann dann seelenruhig vor sich und seinen Zuschauern im maximal niedrigen dreistelligen Bereich hinsenden.
     
  5. fernseh.schauer

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    Ich persönliche finde die Neuregelung ja falsch, wenn dann sollte die Lizenzregelgung allgemeint abgeschafft werden. Aber das ist ein anderes Thema.

    Ja Storost könnte weitersenden wenn der Antrag durch ist. Wenn er überhaupt 2020 noch verabschiedet wird, wenn dann aber eh erst im September/Oktober und wie ich gehört habe müssen noch die Länder zustimmen. Na wenn da das erzkonservative Bayern mal nicht nen Strich durch die Rechnung macht...
    Und wenn doch alles 2020 durchgeht, dürfte er ja vom 01.02. - 01.10./01.11. nicht mehr streamen. Und nach so einer langen Pause interessiert die Arena niemand mehr.
    Naja, auch wenn es das Hauptsachverfahren noch gibt: Storost wird eh wieder verlieren...
     
  6. Wambologe

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    Das ist unwahrscheinlich. Die Ministerpräsidenten inklusive Söder haben ja den Entwurf schon beschlossen, er muss jetzt nur noch durch die Landesparlamente. Und es gibt keinen Grund, warum CSU und FW ihm da die Zustimmung verweigern würden.

    Im Grunde ist es aber eh egal wie die Abstimmungen und die Verhandlungen ausgehen. Storost ist mit seinem Projekt schon gescheitert. Alles, was er hat, sind Leute, die ihm nicht wohlgesonnen sind und die seinen Privatkram in die Öffentlichkeit zerren.. wie z.B. seine Nacktfotos.

    Für ihn geht es nur darum, ob er noch mehr Geld verliert als bislang.
     
  7. Mark100

    Mark100 Platin Member

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    Ich glaube der reibt sich gerne mit den deutschen Behörden. Ansonsten verstehe ich nicht, warum er sich nicht eine Sendelizenz in einem anderen Land besorgt (ich glaub in Österreich bekommt er die relativ flott ohne dass man ihm auf die Finger schaut). Mit der kann er dann lustig via Web-TV und SAT senden, bis ihm jemand den Stecker zieht, weil Rechnungen nicht bezahlt sind, oder Recht verletzt werden.
     
  8. Wambologe

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    Nein, dazu müsste er aus Österreich senden. Hornauer ist ja auch nach Österreich geflohen, als man ihm die BTV4U-Lizenz nicht verlängern wollte und ihm verboten hat, in seinem Teleshop Beratungen live auszustrahlen.

    Die Lizenz in Österreich wurde ihm aber - nicht zuletzt wegen Druck der deutschen Medienbehörden - wieder entzogen, weil er den Sender weiterhin aus Deutschland veranstaltete.
     
  9. kaikai

    kaikai Neuling

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    Aus dem Ausland (oder mit einem ausländisches Impressum) zu steamen würde bei YouTube auch keinen Sinn machen, wenn das nicht mit dem geschlossenen Vergleich d'accord ist. Die BLM könnte dann ja gegenüber YouTube die Verfehlung schwarz auf weiß belegen. Dann dürfte bei den Livestreams sehr schnell die Meldung "Dieses Video ist in ihrem Land nicht verfügbar" erscheinen, wenn man das aus Deutschland anschauen wollen würde.
     
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  10. KLX

    KLX Lexikon

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    Timo C. Storost mal wieder.

     
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