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ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von solid2000, 28. März 2005.

  1. Satikus

    Satikus Guest

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Ja, so ist das.... :rolleyes:
     
  2. bernd02

    bernd02 Gold Member

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder


    Seit 01.01.2005 gibt es keine Zuschüsse für Bekleidung , neue oder reparaturbedürftige Geräte ob TV-Gerät,Waschmaschine usw. und auch nicht für die Set-Top-Box.Dies muß der Alg2-Empfänger alles von der 48€-Pauschale bestreiten die in dem Regelsatz enthalten ist.Solche Zuschüsse gibt es einmalig nur noch für diejenigen die sich zum ersten Mal eine Wohnung einrichten.
    Habe mal gehört das man bei der Arbeitsagentur oder Amt für Arbeit einen Vorschuß als Art "Kredit" bekommt den man entweder selbst zurückzahlen muß oder ratenweise mit den nächsten Alg2-Zahlungen einbehalten wird.

    Und noch eins zur GEZ-Gebühr.Es stimmt das mit Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrages zum 1.4.05 alle Hartz 4-Empfänger befreit sind von der GEZ-Gebühr.
    Aber nicht nur,sondern die Befreiung bekommen natürlich weiterhin diejenigen auf Grund zu geringem Einkommen,einfließen tun nämlich auch die Mietkosten.

    Ich habe Alg 1 und mein monatlicher Leistungssatz liegt höher wie Hartz 4 und habe auch die GEZ-Befreiung.

    Gruß Bernd
     
  3. lagpot

    lagpot Gold Member

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Und ich schätze mal das du auch nicht mal ebend 80-100 Euro über hast um dir eine neue Box zu kaufen.
     
  4. Satikus

    Satikus Guest

    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Sind ja auch fast 200.-- DM.
     
  5. lagpot

    lagpot Gold Member

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    So ist es

    Obwohl ich sagen kann das ich einigermaßen gut verdiene,kann ich auch nicht mal ebend 100 Euro locker machen,und dann noch für so eine Nebensache wie das Fernsehen.
     
  6. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Meine Güte 80,-€ sind wirklich nicht die Welt und wenn das lange genug vorher angekündigt wird, kann sich jeder darauf einstellen.

    Für Härtefälle müsste eben eine Lösung gefunden werden. Punkt.
     
  7. lagpot

    lagpot Gold Member

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Wenn du nur 200-250 Euro im Monat hast um zu Leben,hast du mit Sicherheit keine 80 € über.
    Die 80 Euro sind für diese Menschen unerschwinglich.
     
  8. amsp2

    amsp2 Wasserfall

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Dann stellt sich wohl eher die Frage warum wir es zulassen das Menschen nur 200-250 Euro zum Leben haben. Es besteht keine Notwendigkeit dafür, diese Fragestellung krazt aber wohl bei einigen zu sehr am neoliberalen Weltbild. :rolleyes:
     
  9. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.
    Wollte nur gemeint haben das die Transponderkosten (6Millionen) in keinem Verhältnis dazu stehen wenn man Lizensware unveschlüsselt sendet wie Deutsche Sender das tun.
     
  10. derDidi

    derDidi Neuling

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    AW: ARD/ZDF verschwenden mal wieder GEZ Gelder

    auf den Internetseiten des ZDF fand ich vor einigen Tagen folgende Passage in der aktuellen Satzung des ZDF:
    Satzung
    der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts
    "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN"
    in der Fassung vom 9. Juli 2004
    FINANZORDNUNG
    in der Fassung vom 1. Januar 2002
    . . . . .
    § 44 Versorgungsstock
    (1) Als Deckungsmasse für die Pensionsrückstellungen, die nach versicherungsmathematischen
    Grundsätzen zu berechnen sind, ist ein Versorgungsstock einzurichten, der in der Vermögensrechnung
    als eigenständige Position unter den Finanzanlagen des Anlagevermögens auszuweisen ist.
    (2) Im Investitionshaushalt sind in der jeweils entsprechenden Höhe Zuführungen
    zu veranschlagen.
    (3) Die Mittel des Versorgungsstockes können zur Finanzierung von Investitionen
    im Wege eines inneren Darlehens in Anspruch genommen werden. In diesem
    Fall ist ein Tilgungsplan zu erstellen, der eine Wiederauffüllung des Versorgungsstockes
    in angemessener Frist sicherstellen soll.
    § 45 Finanzwirtschaft
    (1) Die nicht sofort benötigten Geldmittel der Anstalt und die Deckungsmittel für
    den Versorgungsstock (§ 44) sind so anzulegen, daß möglichst große Sicherheit
    und Rentabilität unter angemessener Risikostreuung erreicht wird. Sie sind so
    anzulegen, daß über sie bei Bedarf verfügt werden kann.
    (2) Das Vermögen kann angelegt werden in
    1. fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren, Wandelschuldverschreibungen,
    Optionsanleihen und Aktien, Optionsscheinen und Genußscheinen in- und ausländischer
    Aussteller von guter Bonität,
    2. Anteilen an Wertpapiersondervermögen und Grundstückssondervermögen,
    3. Immobilienzertifikaten,
    4. Investmentzertifikaten,
    5. Forderungen aus Gelddarlehen (Schuldscheindarlehen),
    6. Geldmarktpapieren,
    7. Einlagen bei geeigneten Kreditinstituten. Diese können auch auf gängige Fremdwährung
    lauten.
    Als geeignet im Sinne dieser Bestimmung ist jedes inländische oder ausländische
    Kreditinstitut anzusehen, bei dem eine befriedigende Sicherung der Einlagen
    analog dem Einlagensicherungsfonds deutscher Banken eingeführt ist.
    (3) Das ZDF kann Gelder durch Kapitalanlagegesellschaften in Form von
    Sondervermögen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften
    (KAGG) anlegen und verwalten lassen
    (4) Soweit dies nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gerechtfertigt ist,
    können
    1. Wertpapiergeschäfte mit hinausgeschobener Valutierung insoweit
    getätigt werden, als sie dazu dienen, eine stetige Anlage
    zu gewährleisten,
    2. zur Deckung von künftigen Auslandsverbindlichkeiten Fremdwährungsanlagen
    getätigt werden,
    3. Vermögensanlagen in fremder Währung durch Devisentermingeschäfte
    abgesichert werden, sofern den veräußerten Devisen
    Vermögensanlagen mit gleicher Fälligkeit in gleichem Umfang
    und auf gleiche Währung lautend gegenüberstehen,
    4. Wertpapierdarlehen gewährt werden (Wertpapierleihe). Diese
    ausschließlich aus finanztechnischen Gründen gewährten
    Darlehen bedürfen nicht der Zustimmung des Verwaltungsrates
    gemäß § 28 ZDF-Staatsvertrag.
    (5) Derivative Finanzgeschäfte (Wertpapieroptionsgeschäfte und Finanzterminkontrakte)
    sind nur zulässig, sofern sie zur Absicherung von Marktrisiken von
    vorhandenen Wertpapierbeständen und konkret geplanten Anlagen dienen.
    (6) Der Intendant erlässt eine Verwaltungsanordnung, welche insbesondere die
    Grundsätze der Anlagepolitik und die Anlagegrenzen festlegen soll.
    (7) Der Erwerb von Beteiligungen in Form von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen
    bedarf nicht der Zustimmung des Verwaltungsrates gemäß § 28 Absatz
    1 Ziffer 2 des ZDF-Staatsvertrages, sofern dieser ausschließlich zum
    Zwecke der Vermögensanlage erfolgt und keine Dauerbeziehung zu dem Unternehmen
    begründen soll.
    . . . . .
    Da werden also Gebührenmittel, die das ZDF per Gesetz eintreiben lässt, für Börsenspekulationen und Pensionen für die Mitarbeiter verwendet, und das soll dann noch eine Gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts sein ? Es wäre interessant, zu erfahren, ob das in den Anstalten der ARD auch so gehandhabt wird ?! Bemerkenswert ist, dass sich das ZDF im Abschnitt (7) gleich selbst jeder Einmischung bzw. Kontrolle des Verwaltungsrates in seine Spekulationsgeschäfte entzieht! Und das wurde damit auch Gegenstand des geänderten Staatsvertrages !
    Wo leben wir denn hier eigentlich, bedient sich inzwischen Jeder wie er mag? Für mich grenzen diese
    Finanzpraktiken an die Veruntreuung öffentlicher Gelder, weil die Mittel dafür per Gesetz eingetrieben werden, ihre Verwendung aber mit dem eigentlichen Auftrag des ZDF nicht mehr das geringste zu tun hat.
    Wer trägt wohl das Risiko, wenn beim nächsten Börsencrash das vom ZDF angelegte Geld wieder einmal "verbrennt" ? Ist dann die nächste Gebührenerhöhung fällig ?
    Und werden für den Fall von Gewinnen aus den Spekulationsgeschäften diese ordentlich versteuert und/oder die Gebühren gesenkt ? Darüber steht nämlich nichts in der Finanzordnung des ZDF!

    Wie es dem sogenannten Normalbürger empfohlen wird, könnten ja auch die Mitarbeiter des ZDF Riesterverträge abschließen, wenn ihnen ihre Altersbezüge zu niedrig erscheinen. Es ist aber ein Unding, von den Gebührenzahlern zu erwarten, dass diese nun auch noch für einen "goldenen' Lebensabend der ZDF-Mitarbeiter und für zweifelhafte Finanzgeschäfte zahlen müssen, während den Rentnern jährlich weitere Einschnitte und Nullrunden verordnet werden.

    derDidi
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. April 2005