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ARD-ZDF-Mediatheken bei Joyn: Rechtlich unbedenklich?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Februar 2025.

  1. KLX

    KLX Lexikon

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    Auch das ZDF kündigt rechtliche Schritte gegen Joyn an - DWDL.de

    Nach der ARD will auch das ZDF rechtlich gegen die Integration seiner Mediathek in das Angebot des ProSiebenSat.1-Streamers Joyn vorgehen. Dort wiederum verweist man auf eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
     
  2. dam72

    dam72 Platin Member

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    Das mag Deine Interpretation einer freien URL zu sein, Juristen sehen das anders. Und eine URL "rauszufischen" kriminell zu nennen, eine Standardfunktion eines Browser, Virenscanners, etc ist schon sehr kreativ. Ntaürlich ist es nicht illegal, wenn man keine Schutzmechnismen umgeht. Öffentlich zugängliche Inhalte/Streams für private Nutzung dürfen definitv verlinked werden, da gibt es eindeutige EU Gesetze dazu.
    Wenn jemand nicht möchte das Inhalte frei zu gänglich sind, muss der Urheber diese technisch schützen. Denn das ist ein weiteres Merkmal und spricht für Joyn, die öffentliche Wiedergabe der Inhalte. Bei einer Verlinkung bleibt es gleiche öffentliche Wiedergabe.
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Svensson C-466/12) ist das Verlinken auf Inhalte, die mit Zustimmung des Rechteinhabers (ARD/ZDF haben es selber online gestellt) veröffentlicht wurden, keine urheberrechtliche Verletzung, sofern keine „neue Öffentlichkeit“ erreicht wird (siehe nachfolgenden Punkt ).

    Wie gesagt, ich habe eine mehrseitige Ausarbeitung zu dem Thema beauftragt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2025
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  3. freiwild

    freiwild Senior Member

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    Müssen wir wirklich darüber diskutieren, dass Verlinkungen etwas anderes sind als Einbindungen?

    Die öffentlich-rechtlichen Sendungen sind direkt auf der Joyn-Seite eingebunden, so wie P7S1-eigene Sendungen, ohne jeden Verweis auf die ARD- bzw. ZDF-Mediathek. Ob die Titel dann technisch über Joyn-Server laufen oder ARDZDF-Server, ist unerheblich.

    Ein Beispiel für ein privates Verlinkungsprojekt, das dementsprechend auch keine Lizenz benötigt, ist MediathekViewWeb
     
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  4. dam72

    dam72 Platin Member

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    Einbindung oder Verlinkung, tja eine saubere einfache Verlinkung ist rechtlich mit Quellenangabe sauber. Einbindung (z.B. Stream inkl. Player) braucht immer die Erlaubnis des Inhalteanbieters der Erstaustrahlung/streamung.

    Wie gesagt, ohne die Erlaubnis von ARD/ZDF zu 120% nicht legal.

    Das Merkmal der öffentlichen Wiedergabe spielt hier eine grosse Rolle.
    Verlinkung zu ARD/ZDF Inhalten, die von den ARD/ZDF Servern kommen, ohne Umgehen von Schutzmechnismen -> erlaubt
    Verlinkung zu ARD/ZDF Inhalten, die von den ARD/ZDF Servern kommen, mit Umgehen von Schutzmechnismen -> nicht erlaubt
    Verlinkung zu ARD/ZDF Inhalten, die von eigenen Servern kommen -> nicht erlaubt
    Einbindung samt Player zu ARD/ZDF Inhalten, die von den ARD/ZDF Servern kommen, ohne/mit Umgehen von Schutzmechnismen -> nicht erlaubt, Erlaubnis von ARD/ZDF nötig
    Einbindung samt Player zu ARD/ZDF Inhalten, die von eigenen Servern kommen, ohne/mit Umgehen von Schutzmechnismen -> nicht erlaubt, Erlaubnis von ARD/ZDF nötig
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. Februar 2025
  5. tiviFan

    tiviFan Board Ikone Premium

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    Wenn ARD und ZDF, dem nicht zugestimmt haben, bin ich der Meinung das Joyn es nicht darf ohne deren Zustimmung Inhalte in ihrer Mediathek zu übernehmen.

    Ist schon dreist, was da abgeht... wenn das Schule macht.
     
  6. KLX

    KLX Lexikon

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    P7S1 entfernt Mediatheken von ARD und ZDF auf Joyn - DWDL.de

    Nachdem ProSiebenSat.1 zuletzt die Mediatheken von ARD und ZDF ohne Erlaubnis auf Joyn eingebunden hatte, brach ein großer Streit vom Zaun. Die Öffentlich-Rechtlichen wehrten sich juristisch, nun sind die Mediatheken vorerst von der Plattform verschwunden.
     
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  7. Gorcon

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    War zu erwarten da das nicht ohne Einverständnis geht.
    Vielleicht hätte man ja fragen können. :rolleyes:
     
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  8. Blue7

    Blue7 Lexikon

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    Man wollte halt sich mit dem großen Angebot der ÖR schmücken.
     
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