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ARD würde im Ringen um Rundfunkbeitrag bis vors BVerfG ziehen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 29. Dezember 2018.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Diese habe ich gar nicht explizit gemeint; und ich denke nicht dass diese zu gut bezahlt werden.
     
  2. LizenzZumLöten

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    Dem Zeitgeist sind die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts nicht wirklich geschuldet, es geht darin um grundsätzliches das einer Klärung bedurft hat.

    Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts - Grundversorgung 2.0
     
  3. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    So wie ich den Gesetzestext verstanden habe geht es bei der Rundfunkfreiheit hauptsächlich um die Presse- und Meinungsfreiheit;
    nicht darum die Menge der Inhalte auf finanzielle Kosten der Allgemeinheit grenzenlos ausdehnen zu dürfen.
    Ich kann aus dem Gesetzestext nicht erkennen dass eine sinnvolle Einschränkung des Ausmaßes der Inhalte diesem widersprechen würde;
    andernfalls könnte man jede Aussage von Hinz und Kunz als relevant und sendenswert betrachten.
     
    mischobo und FilmFan gefällt das.
  4. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... im GG geht es um Rundkfunk im allgemeinen. Die deutschen ÖR haben auf Basis des GG keinen Bestandsschutz.
    Rundfunk ist Ländersache und dementsprechend können die jeweiligen Parlamente der Bundesländer den Rundfunk nach eigenem Ermessen gestalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und dessen Finanzierung geschieht nicht auf Basis des GG, sondern auf Basis der Gesetze der jeweiligen Bundesländer.
    Grundsätzlich sind die einzelnen Bundesländer nicht in der Pflicht öffentlich-rechtliche Programme zu veranstalten. Auch die Art der Finanzierung liegt grundsätzlich im Ermessen eines jeden Bundeslandes.
    Für länderübergreifende Regelungen handeln die jeweilgen Bundesländer Staatsverträge aus.

    Wenn die ARD im Ringen um Rundfunkbeitrag bis vor das BVerfG ziehen will, bezieht isch das ausschliesslich auf GG Art. 5 oder genauer, wie es aus der von @LizenzZumLöten verlinkten hervorgeht:
    Die in der ARD verbundenen Landesrundfunkanstalten müssten dann nachweisen, dass aufgrund der Höhe der von den einzelnen Bundesländern festgelegten Gelder "die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk" nicht mehr gewährleistet ist.
    Das BVerfG muss die Vorwürfe prüfen, z.B. mittels unabhängigen Gutachtern.

    Meiner Meinung sollte die ARD vor das BVerG ziehen, denn dann könnten die Chancen auf eine Reform des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigen.

    RTL und Sat.1 haben übrigens auch einen staatlichen Auftrag. Beide Programmveranstalter sind verpflichtet redaktionell unabhängige Landesfenster zu senden. Zudem haben sie den staatlichen Auftrag unabhängigen Dritten in einem bestimmten Umfang Sendezeiten zur Verfügung zu stellen ...
     
    TV_WW und Gast 144780 gefällt das.
  5. Solmyr

    Solmyr Guest

    Richtig. Ein gelungenes Beispiel für eine solche Drittanbieter Sendezeit war jahrelang Stern TV am Mittwoch Abend. Die hat so gute Quoten erzielt, das RTL jetzt hingegangen ist und mit dem Anbieter einen seperaten unbefristeten Vertrag geschlossen hat.
     
  6. Klaus B

    Klaus B Gold Member

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    Zitat von ApollonDC:

    Ich habe etwas gegen die getroffenen Pensionsvereinbarungen. Deshalb sollte jeder Mitarbeiter für seine Pension selbst vorsorgen, indem er in die Rentenkasse einzahlt und nicht hier auch noch die Fernsehgelder eingesetzt werden.

    Frage? Wiso sollten die Mitarbeiter von den deutschen ÖR NICHT in die Rentenkasse einzahlen müssen?:devilish:

    Nur mal so, soweit ich informiert bin, sind die "Pensionen" nichts anderes als Betriebsrenten....
    Betriebsrenten werden auch teilweise von der Industrie bezahlt.:sneaky:
     
  7. schusssel

    schusssel Silber Member

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    Ich wüsste nicht, wo im GG was zur Rundfunk Grundversorgung steht. Welcher Artikel?



    Vermutlich "heldenhaft" befreit worden. ;)



    Was ändert das am niedrigeren Gehalt der Mitarbeiter?


    Halbgare Vermutung, hier mal zur Klärung. Ich bin Freiberufler und arbeite, wo ich gebraucht werde. Ich mache da auch keinen Unterschied ob der ÖR mich anfragt oder ein privater Sender. Beides kommt vor und ich bin froh, dass ich die Möglichkeit habe beide Seiten zu kennen.


    Wie weiter vorne schon erklärt, zahlen auch die Mitarbeiter des ÖR in die Rentenkasse ein, ob es noch immer die Möglichkeit einer Zusatzrente gibt, kann ich mit Sicherheit nicht sagen.
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das Problem liegt an der Tarifstruktur, würde ich sagen, während ein Teil der Mitarbeiter zu schlecht bezahlt werden wird ein anderer Teil der Mitarbeiter wirklich üppig bezahlt.
    Die Verteilung passt nicht.
     
  9. LizenzZumLöten

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    ... im folgenden PDF WD 10 - 3000 - 046/16 werden "Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung" aufgelistet.

    https://www.bundestag.de/blob/481528/af7bf6460dd9f7c07e51917f1ce9ff96/wd-10-046-16-pdf-data.pdf
     
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  10. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... tut es auch nicht. Lediglich GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2 befasst sich mit Rundfunk.
    Alles andere wird in Gesetzen bzw. Staatsverträgen der Länder geregelt. Landet ein Streit vor dem BVerfG, prüft das Gericht, ob die dem Rundfunk zu Grunde liegenden Gesetze und Staatsverträge mit GG Art.5 Abs.1 Satz 2 vereinbar sind. Sollte das nicht der Fall sein, müssen die Länder ihre Gesetze und Staatsverträge entsprechend ändern.

    Die Finanzierung der ÖR wird im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt. Wenn die ARD Erfolg vor dem BVerfG haben will, muss sie nachweisen, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag in der aktuellen Form verfassungswidrig ist; eben gegen GG Art. 5 Abs.1 Satz 2 ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet") verstösst ...
     
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