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ARD verzichtet auf 5G Broadcast

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 3. Juli 2025.

  1. luzifer

    luzifer Gold Member

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    Genau das meinte ich mit Herrn Denninger (damals Bundespost TED).;)
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Das ist bereits erfolgt, aber nur für 5G Broadcast. Gleichwelle ist ebenfalls bei 5G Broadcast vorgesehen.

    Ok, der Name war jetzt nicht in meinem Gedächtnis abgespeichert. TED ist mir allerdings noch ein Begriff.
    Mit welcher Sendung hatte TED eigentlich Fernsehpremiere?

    Noch ein Beispiel für die Nutzung eines Rückkanals dürfte die TV-Sendung Telespiele Ende der 1970er Jahre sein, da konnten Kandidaten per Telefon live mitspielen.
     
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  3. luzifer

    luzifer Gold Member

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  4. Digitaliban

    Digitaliban Silber Member

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    @TV_WW: Endlich eine Intervention, die nicht nur kompetent ist, sondern auch die technische Diskussion substantiell weiterbringt. Deine Ausführungen zu SFN (Single Frequency Network) und der hybriden Infrastruktur sind absolut zutreffend und zeigen, dass du - im Gegensatz zu den beiden Vorrednern - tatsächlich verstehst, worum es geht.

    Zur Präzisierung: Du hast vollkommen recht, dass 5G Broadcast auf LTE/5G-Technologie basiert und sowohl über dedizierte Rundfunksender als auch über adaptierte Mobilfunkinfrastruktur realisiert werden kann. Die SFN-Fähigkeit ist in der Tat ein entscheidender Vorteil gegenüber klassischen terrestrischen Übertragungsverfahren.

    Mea culpa: Meine Darstellung war insofern zu kategorisch, als sie den Eindruck erweckte, 5G Broadcast könne ausschließlich über separate Broadcast-Infrastruktur betrieben werden. Die Realität ist - wie du korrekt ausführst - deutlich flexibler und erlaubt verschiedene Implementierungsansätze.

    Dennoch bleibt der Kernpunkt bestehen: Gorcons ursprüngliche Behauptung "Ändert aber nichts an der Verbreitung!" ist und bleibt fundamental falsch. Ob nun über dedizierte Rundfunksender, adaptierte Mobilfunkmasten oder hybride Lösungen - die Art der Verbreitung unterscheidet sich grundlegend vom herkömmlichen 5G Mobilfunk.

    Danke für diese fachlich fundierte Korrektur. Es ist erfrischend, wenn jemand nicht nur kritisiert, sondern auch konstruktiv zur Diskussion beiträgt.
     
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  5. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Die Einstufung eines Angebots als Rundfunk (oder alternativ als Telemedium/digitaler Dienst), hat nichts damit zu tun, ob es technisch (!) als point-to-point oder point-to multipoint übermittelt wird.
     
  6. KlausAmSee

    KlausAmSee Wasserfall

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    Sobald ein Stream angefordert werden muss (also Telemedium/"digitaler" Dienst), ist es keine Rundfunkverbreitung mehr. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhalt ursprünglich als Rundfunkdienst zur Verfügung gestellt wird, oder nicht.

    Beispiel: wenn man "Das Erste" bei Magenta TV schaut, dann ist dies keine Rundfunkübertragung mehr, da der Stream anfgefordert werden muss, wozu die Übermittlung der IP-Adresse erforderlich ist, wodurch ein Rückschluss möglich ist, welcher User welchen Dienst nutzt.

    Würde dagegen ständig ein Datenstrom mit verschiedenen Programmen beim User ankommen und dieser wählt bei sich die gewünschten PIDs aus, dann wäre es wieder Rundfunk. So funktionieren die geläufigen Systeme aber nicht.

    Achtung: es gibt ein Urteil, welches gerne falsch interpretiert wird. Für regelmäßig verbreitete Nicht-Rundfunk-Angebote gelten die gleichen Anforderungen, wie an Rundfunkangebote. Damit sind die Anforderungen gleichgestellt, es wird jedoch nicht das Abrufangebot dem Rundfunk gleichgestellt.
     
  7. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    Was Rundfunk ist, definiert das Bundesverfassungsgericht bzw. auf einfachgesetzlicher Ebene der Medienstaatsvertrag.

    Zentraler Punkt ist, ob der Dienst linear ist, dh. ob der Sender bestimmt wann was gesehen werden kann oder der Nutzer. Ob das Signal Point To Point oder Point To Multipoint übermittelt wird, spielt keine Rolle.

    Der Übertragungsweg wird als Telekommunikation im Medienstaatsvertrag definiert und umfasst beide Möglichkeiten. Der Begriff ist technologieneutral.

    Auch Sender die nur über das Internet übertragen werden, sind Rundfunk!

    VG Berlin: Bild darf nicht ohne Zulassung live-streamen
     
  8. mischobo

    mischobo Lexikon

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    ... auch wenn es lt. Medienstaatsvertrag als "Rundfunk" betrachtet wird, ist es per Defintion kein Rundfunk.
    Bei Rundfunk, engl. Broadcasting, finden keinerlei Interaktionen zwischen Sender und Empfänger statt. Wer via DVB-T2 um 20 Uhr die Tagesschau sehen möchte, braucht dazu nicht die ARD anzurufen, um die Tageschau um 20 Uhr auch sehen zu können.

    Bei IP-basierten Übertragungen, sei es als Multicast oder Unicast, ist eine Interaktion zwischen Sender und Empfänger erforderlich. Der Empfänger äußert gegenüber dem Sender den Wunsch ein bestimmtes Programm zu sehen und der Sender sendet daraufhin nur das vom Empfänger gewünschte Programm.

    Eine Definition "Lineares Fernsehen"
    Wenn ich ein z.B. via Sat auf 'Das Erste' eine Sendung anschaue und ich dann mittels Blue-Button auf den Anfang der Sendung zurückspringe, ist das dann noch lineares Fernsehen? Immerhin empfange ich so das Programm z.B. nicht mehr in Echtzeit ...
     
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  9. Treibstoff

    Treibstoff Board Ikone

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    Jedenfalls ist es dann kein "Rundfunk" mehr, sondern - ach du Schreck - er kriegt seinen eigenen Stream.
     
  10. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    VU+ Uno 4K SE mit Neutrino HD + VTi
    Es ist aber weiter nur ein Dash Stream. Es ist dann aber weiter ein Livestream (der nur an einer anderen Stelle abgespielt wird)