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ARD verliert nächste Nachrichtensprecherin an die Privaten

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. Juni 2021.

  1. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    In Sonderfällen arbeiten Leute auch länger; das muss aber wieder mit Freizeit ausgeglichen werden.
    8 Stunden-Arbeitstag... da lachen ja die... Japaner.

    Ja, da gibt es aber noch Unterpunkt #2. Da steht dass die Pause um eine Stunde (von 11 auf 10 Stunden) verkürzt werden darf wenn das an einem anderen Tag wieder ausgeglichen wird.
    Rundfunk wird in der Formulierung erwähnt.

    ...und es geht noch weiter. Es sind von dem Arbeitszeitgesetz abweichende vertragliche Sondervereinbarungen was die Arbeitsdauer/Tag betrifft möglich.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2021
  2. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Ich weis aber Sonderfälle dürfen nicht zur Regel werden. ;)
     
  3. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Scheinbar schon. Wie hier einer schrieb: wenn die freiberuflich arbeiten und nicht fest angestellt, gibt's wohl keine Nachtruhe Regelung
     
  4. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    Doch siehe meine Links! Freiberufler sind nicht anders gestellt.
    Es gibt aber Ausnahmereglungen. (mehrfach in der Woche darf man die Ruhezeit nicht verkürzen).
     
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  5. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Live.
    Zumindest bis 1 Uhr früh und ab 8 Uhr früh auch wieder. Daher wundert es mich ja, dass die "Experten", die das Tagesangebot präsentieren, das machen. Denn wenn man bis 1 Uhr auf Sendung ist, dann ne Stunde nach Hause braucht, ist es 2 Uhr. Dann heißt es sicher um 6 wieder aufstehen, um um 7 in der Maske zu stehen und um 8 wieder on air. Also 4 Stunden Schlaf...
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    In diesem Zusammenhang von Interesse der Paragraph #7 ArbZG
    § 7 ArbZG - Einzelnorm

    Ok, falls das wirklich live ist dann muss es eine abweichende vertragliche Regelung geben, denn dann wären das nur 7 Stunden Freizeit dazwischen.

    Die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung zählen rechtlich als Freizeit, nicht zur Arbeitszeit. Die Frage ist hier wie die Zeit welche die Leute in der Maske verbringen gewertet wird.
    Ich frage mich ob die Moderatoren überhaupt nach Hause fahren oder gleich in einem stillen Raum im TV-Studio pennen. Wenn ich ne Stunde pendeln müsste dann würde ich in einem solchen Fall erst gar nicht nach Hause fahren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Juni 2021
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  7. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    §5 ist nicht auf Selbstständige anwendbar ist, da sie juristisch nicht als Arbeitnehmer gelten. Die von dir zitierte Quelle sagt eigentlich das Gleiche. Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Selbstständige. Was im Artikel noch steht, sind Vermutungen, wie Verordnungen auszulegen sein könnten oder wie Gerichte im Falle eines Falles vielleicht entscheiden könnten. Das alles ist aber kein Gesetz.

    Hier eine Quelle, die das Ganze recht deutlich formuliert: Arbeitszeitgesetz für Freiberufler | Freiberufler 2021
     
  8. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Ist uns eigentlich bekannt wie die Verträge zwischen dem TV-Anbieter und den Moderatoren o. Nachrichtensprechern aussehen?
    Weil falls nicht dann wissen wir gar nicht ob die Leute fest angestellt oder Freiberufler sind.
     
  9. Pavel2000

    Pavel2000 Gold Member

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    Zumindest für den ehemaligen Tagesschau-Sprecher Jan Hofer finden sich genügend Quellen im Netz, die sagen, dass er diese Tätigkeit als Freiberufler ausgeübt hat und dass dies wohl Standard bei dieser Berufsgruppe ist.
     
  10. Tom123

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