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ARD und ZDF wollen Rundfunkbeitrag neu berechnen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. Oktober 2016.

  1. JuergenII

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    Wo es Verordnungen, Verträge etc. gibt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, das liegt in der Natur der Sache. Daraus eine "soziale" Katastrophe abzuleiten ist auch nicht der richtige Weg.

    Bevor ich mich um die lächerlichen Rundfunkgebühren ärgere, gäbe es weit mehr Dinge über die man sich aufregen kann und die alle betreffen. Das fängt bei der EEG Umlage an, die bewusst in der Vergangenheit so abgeändert wurde, das die Kosten dafür ins Uferlose steigen, schön nachzulesen unter EEG: Vom Hoffnungsträger zum Sündenbock und geht weiter über irrsinnige Verschwendungen bei öffentlichen Aufträgen (Elb-Philharmonie, Flughafen Berlin, Stuttgart 21) bis hin zu einem über regulierten Gesundheitswesen, bei dem so ziemlich jeder in seine eigenen Taschen wirtschaftet. Da könnte man wirklich Geld einsparen und damit auch die sozial Schwachen deutlich entlasten.

    Aber es geht ja hier um den ÖR. Und da bleibe ich bei meiner Aussage, dass dort ein breites Programmangebot wichtig ist um die kulturelle Vielfalt zu erhalten. Private können und wollen das nicht leisten. Sieht man doch sehr schön an der "privaten" Programmvielfalt inkl. Pay-TV. Davon nehme ich auch nicht die VOD Dienste aus.

    Und werden über DVB-T2 flächendeckend alle ÖR Programme übertragen, kann man durchaus auch auf die SAT-Übertragung verzichten. Möchte aber nicht wissen, was das dann für eine Diskussionswelle entfacht.

    Juergen
     
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  2. Wambologe

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    Du solltest dir, wenn du über die Rundfunkurteile sprechen willst, zumindest die Mühe machen, sie auch zu lesen. Dass die Urteile Ende der 80er bzw. Anfang der 90er gefällt worden sind, ist eigentlich nicht weiter relevant.

    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Grundversorgung nicht Aufgabenteilung heißt, z.B. im 5. Rundfunkurteil:
    "Wie sich aus den Darlegungen hierzu deutlich ergibt, bezeichnet der Begriff nicht eine Mindestversorgung, auf die der öffentlich-rechtliche Rundfunk beschränkt ist oder ohne Folgen für die an privaten Rundfunk zu stellenden Anforderungen reduziert werden könnte. Ebensowenig handelt es sich um eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, etwa in dem Sinne, daß Programme oder Sendungen, die der Grundversorgung zuzurechnen sind, dem öffentlich-rechtlichen, alle übrigen dem privaten Rundfunk vorbehalten sind oder vorbehalten werden könnten. Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik (BVerfGE 73, 118 [123]); weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen."

    Das System, das die Grundversorgung übernimmt, muss die komplette Bandbreite an Programmen bedienen und muss von allen empfangen werden können. Damit fällt Premiere, Sky oder jetzt das Pay-TV ohnehin schon mal raus, weil dort keine Nachrichten abseits des Sports angeboten werden und mein ein Abo zum Empfang braucht.

    Aber auch die frei empfangbaren Privatsender können die Grundversorgung nicht übernehmen. Im 4. Rundfunkurteil heißt es:
    "Die Programme privater Anbieter vermögen der Aufgabe umfassender Information nicht in vollem Ausmaß gerecht zu werden.

    Das gilt einmal, soweit diese Programme über die Neuen Medien verbreitet werden: Da die Zahl der auf diesem Wege erreichten Teilnehmer wesentlich hinter der nahezu die Gesamtheit der Bevölkerung umfassenden Zahl der Teilnehmer zurückbleibt, welche terrestrische Rundfunkprogramme empfangen können, sind jene Programme nur partiell in der Lage, die Aufgabe eines Mediums und Faktors öffentlicher Meinungsbildung zu erfüllen.

    Zum anderen ist, wie auch die Antragsteller hervorheben, damit zu rechnen, daß die Rundfunkprogramme privater Anbieter Information nicht in der vollen Breite der Meinungen und kulturellen Strömungen vermitteln werden. Im Bereich des Fernsehens liegt das bereits wegen der geringen Zahl von Anbietern nahe. Unabhängig davon kann von privatem Rundfunk kein in seinem Inhalt breit angelegtes Angebot erwartet werden, weil die Anbieter zur Finanzierung ihrer Tätigkeit nahezu ausschließlich auf Einnahmen aus Wirtschaftswerbung angewiesen sind. Diese können nur dann ergiebiger fließen, wenn die privaten Programme hinreichend hohe Einschaltquoten erzielen. Die Anbieter stehen deshalb vor der wirtschaftlichen Notwendigkeit, möglichst massenattraktive, unter dem Gesichtspunkt der Maximierung der Zuschauer- und Hörerzahlen erfolgreiche Programme zu möglichst niedrigen Kosten zu verbreiten. Sendungen, die nur für eine geringere Zahl von Teilnehmern von Interesse sind), infolge der dargelegten Entwicklungen in erhöhtem Maße gewissen unvermeidlichen Schwankungen, möglicherweise auch Störungen unterliegen."

    Zwar sind die Privaten heutzutage besser zu empfangen als in den 80ern, die restlichen Aussagen gelten aber auch heute noch.. die Finanzierungsweise hat sich nicht geändert. Es ist weiterhin reine Werbefinanzierung, die das Bundesverfassungsgericht beim System, das die Grundversorgung übernimmt, nicht akzeptiert. Beim Internet ist das nicht anders, da dürfte sogar noch die Empfangsthematik relevant sein. Das kann schließlich nicht überall genutzt werden und nur einen Teil der Bevölkerung technisch zu erreichen wäre verfassungsrechtlich problematisch.

    Damit dürfte auch Stand heute weder der private Rundfunk noch das Internet dazu geeignet sein, die Grundversorgung zu übernehmen. Allerdings - und das sagen viele falsch, erst kürzlich bei der Zusammenlegung von ARD und ZDF hatten nicht wenige behauptet, dass eine Zusammenlegung wohl fassungswidrig ist - kann der Gesetzgeber sich durchaus vom ÖR-System in seiner jetzigen Form verabschieden, wenn das neue System die Voraussetzungen erfüllt.

    Aus dem 6. Rundfunkurteil:
    "Wie diese Ordnung im einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache der gesetzgeberischen Entscheidung. Das Grundgesetz schreibt weder ein bestimmtes Modell vor noch zwingt es zu konsistenter Verwirklichung des einmal gewählten Modells. Von Verfassungs wegen kommt es vielmehr allein auf die Gewährleistung freier und umfassender Berichterstattung an."

    und weiter: "Die Bestands- und Entwicklungsgarantie bedeutet dabei nichts anderes als die Sicherung der Voraussetzungen, die die Grundversorgung der Bevölkerung möglich machen."

    Bestandsgarantie heißt definitiv nicht, dass alle Programme oder Anstalten bestehen bleiben müssen. Welches System das aktuelle ÖR-System ersetzen kann, kann diskutiert werden. Ich glaube allerdings nicht, dass es ein System gibt, bei dem nicht ein TV-Besitzer, ein Haushalt oder der Steuerzahler nicht doch in irgendeiner Form mitfinanziert.

    Aber ein mögliches System wäre wohl z.B. ein System ähnlich der Filmförderung und der aktuellen Drittsendezeitenregelung, beispielsweise dass größere Privatsender Sendezeiten freimachen müssen und dafür eine aus Haushaltsmitteln geförderte Stiftung Programme in Auftrag gibt, die dann eben zu jenen Sendezeiten ausgestrahlt werden müssen.
     
  3. AgentM

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    Ja das wäre geil!
    keine Rentenversicherungsbeiträge, kaum Steuern, keine EEG Abgabe.....
     
  4. AgentM

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    Darüber braucht man auch gar nicht zu reden.
    Die Ö:R: sind Pflicht und müssen bezahlt werden!

    Die Frage ist wie sie bezahlt werden und wie hoch die Summe sein muss damit der gesetzlich vorgegebene Auftrag erfüllt werden kann.

    Das wir da sehr weit übers Ziel hinaus schießen leuchtet hoffentlich jedem ein, angefangen bei der, meiner Ansicht nach illegalen Gratis Zusatzrente.
     
  5. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Warum keine Unterbrecherwerbung?
    Du hast dich jetzt verraten, jede Wette das du ab und an die Ö:R: schaust!
    Sonst könnte dir das nämlich vollkommen egal sein. ;)

    Nein die Postrealität!
    Einschreiben Rückschein íst bei sowas immer der richtige Weg.
     
  6. ossiost

    ossiost Senior Member

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    ? !
    haben Dir das die Wähler der AfD / Grünen / oder der / Linken zugeflüstert ?
     
  7. AgentM

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    Gewinn orientierte Firmen machen was der Kunde zulässt!
    Der Kunde kann in der Masse dem Treiben jederzeit ein Ende bereiten, macht er aber nicht!

    Beispiele hast du eben bei der Werbung von sky, bei den Privaten HD Sendern .

    Würde es hier Widerstand geben passiert das was halt immer passiert, die Modelle scheitern.
     
  8. Solmyr

    Solmyr Guest

    Das bringt ausser Kosten genau was? Damit lässt sich nichts nachweisen, weil der Inhalt darauf nicht fest gehalten wird.
     
  9. AgentM

    AgentM Gold Member

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    Schreiben im Beisein eines Freundes, der den Inhalt vorher gelesen hat verschließen und zusammen abgeben. ;)
     
  10. wolfgang55283

    wolfgang55283 Gold Member

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    Da stimme ich dir teilweise zu. Es gibt immerhin 20 Filmpremieren pro Monat (neue Filme). Und das unter der Woche kein Bundesligafußball gespielt wird, dafür kann Sky nix. Und wem Sky nicht gefällt, der wird ja nicht zu einem Abo gezwungen. Anders bei den ÖR, die ja auch genug Werbung senden...

    Versteh mich nicht falsch, ich möchte keine Werbung für Sky machen, aber ich finds seltsam, dass das eine ständig kritisiert wird, während die ÖRs meistens gelobt werden.