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ARD möchte SD-Ausstrahlung via Satellit beenden

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 24. August 2017.

  1. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Die Rundfunkgebühr stellt sicher, dass wir seriöses Fernsehen und seriöses Radio bekommen. Nachrichten nur von den Privatsender? Bloß nicht .
    Dazu die vielen Hintergrund Infos der LE und die Politiktalks. Wo gibt's das bei den Privaten?

    Noch vor gerade mal 10 Jahren hatten Receiver noch Start statt HDMI und konnten nur SD Digital.
    Kann gut verstehen, dass man solche noch funktionierenden Geräte zumindest fürs Zweitgerät weiternutzen will!
     
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  2. Kai F. Lahmann

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    Die ersten HD-Receiver dürften mit HD ready gekommen sein, also theoretisch 2005, wobei die damals freilich noch teuer waren. Ein SD-Receiver wäre mit einer SD-Abschaltung dann natürlich Müll, das ist aber im Vergleich zu dem Fernseher selbst ein geringer Verlust.

    Übrigens dürfte eine Kombination in der Phase keine seltene Kombination sein: Glotze HD ready, Receiver SD. Da bringt dann ein neuer Receiver sogar einen Mehrwert (720p). Und man könnte dank HDMI einen Receiver nehmen, der UHD verdauen kann, womit man sicherlich länger seine Ruhe hat :)
     
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  3. Koelli

    Koelli Lexikon

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    Aber nicht, wenn der SD Receiver auch noch nen Smartcard Reader eingebaut hat. Wenn man so einen Receiver neu kaufen muss für HD, kostet das wieder ordentlich mit Smartcard Reader
     
  4. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Die einen Marktanteil von weniger als 0,1% aller Haushalte haben u. deshalb nicht sonderlich relevant sind.
    Ausserdem haben diese keinen HDMI-Eingang u. können deshalb mit keinem HD-Signal versorgt werden, da alle Receiver heute nur noch HDMI-Anschlüsse für HD-Signale haben.

    Der eigentliche Punkt dürfte allerdings sein dass die Leute hier sinkende Rundfunkgebühren aufgrund der SD-Abschaltung erhoffen. Das dürfte allerdings kaum der Fall sein, da die TV-Verbreitungskosten nur einen kleinen Anteil an den Ausgaben der ÖR ausmachen....
    ...und ich Wünsche nach Ausstrahlung in UHD gelesen habe. Mit Produktion und Ausstrahlung in UHD würden die Kosten wohl eher noch ansteigen.
     
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  5. Kai F. Lahmann

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    Liefern die Receiver auf Scart tatsächlich _nichts_ (das wäre scheiße…) oder skalieren die runter?
     
  6. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Über Scart gibt es nur SD-Qualität, aber kein HD. Bedeutet: Selbst wenn die TV-Röhre HD-Auflösung darstellen könnte man bekommt das Videosignal ohne HDMI nicht in HD dargestellt.
    Es ging in meiner Antwort auf den Beitrag von FilmFan speziell um die von ihm genannten TV-Geräte mit
    "HD-Bildröhre".

    Allerdings muss man mittlerweile aufpassen weil es einige Modelle von DVB-Receiver gibt welche keinen Scart-Ausgang mehr haben sondern nur noch einen Composite-Videoausgang.
    Und das bedeutet: Die SD-Bildqualität wird noch schlechter (im Vergleich zu SD-Video-Übertragung in RGB).
    Und dann muss man wieder Adapterkabel verwenden, welche oft nicht im Lieferumfang enthalten sind.

    Das bezweifle ich, da die bisherigen UHD Receiver auf UHD-1 Phase 1 ausgelegt sind, die ÖR aber angekündigt haben UHD-1 Phase 2 nutzen zu wollen.
    Phase 1 Receiver wären für ÖR UHD nicht brauchbar falls Phase 2 nicht abwärtskompatibel zu Phase 1 gesendet wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2017
  7. Kai F. Lahmann

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    Ok, wenn's runter skaliert, isses für Geräte, die eh kein HD können erstmal halb so wild – die Quali ist dann allerdings wahrscheinlich eh nicht der Hit. Und eine theoretische Röhre mit HD hätte aus den beschriebenen Gründen eh nie ein HD-Bild dargestellt…

    Wird nicht in der Praxis heute teilweise schon HDR abwärtskompatibel gesendet?
     
  8. duddsig

    duddsig Silber Member

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    Das muß wohl so sein, sonst könnte ich diesen nicht empfangen:

    [​IMG]
     
  9. LizenzZumLöten

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    ... schauen wir doch mal in die Rechtliche Grundlage dazu, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

    RBStV § 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

    (1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

    ... somit ist das zeitlich befristete erlassen des Rundfunkbeitrages rechtlich nicht zulässig, da im Privaten Bereich die Pflicht zur Zahlung an das vorhanden sein einer Wohnung, und nicht eines Empfangsgerätes gekoppelt ist.
     
  10. suniboy

    suniboy Talk-König

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    Soso. Ist rechtlich also nicht möglich..? :D

    Wer macht denn die Gesetze, etwa Gott oder sind das Naturgesetze? Natürlich kann man zu den sonstigen Befreiungen noch eine ala "Altgeräte Umstellung" hinzufügen und fertig. Sämtliche Abwrackprämien usw. waren ja nicht schon vorher war, sondern das rechtliche mußte erst mal geschaffen werden.

    P.S. Und wie Politik funktioniert sieht man derzeit sehr schön an den Seehofer: Keine Rede mehr von "Ohne Obergrenze wird es keine Koalition geben" und plötzlich haben wir Volltrottel nichts verstanden und das habe er nicht so gemeint. Was ich damit sagen will ist, dass durch eine AfD sehr viel und sehr schnell sich in Sachen GEZ vieles ändern könnte. Insofern wäre ich mir heute nicht so sicher, dass das was heute lächerlich klingt in ein paar Jahren Realität wird..:cool: