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ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 27. November 2013.

  1. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung


    Du hast leider gar nichts gelernt udn kennst dich überhaupt nicht aus, ansonsten belege mal diesen totalen Blödsinn mit einer Quelle wo steht das die Grundversorgung über SAT, DVB-t und Internetstreams (MEGAATOMROFL) sichergestellt wird!


    Klar wollen sie das!

    Bei den Privaten MACHEN SIE ES SCHON und die Öffis wollten sie auch auf diese Plattform ziehen!

    Und jetzt komm nicht wieder an das die Privaten hier nichts zu suchen haben denn bei anderen sagtst du dazu auch nichts!
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2013
  2. »»-MiB-««

    »»-MiB-«« Institution

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    AHSO, könntest du mit da den Passus mit den Internetstreams mal zeigen?

    WAS aus dem Urteil klar hervorgeht ist das es keinen Zwang von den ö.r. Sendern gibt sich im Kabel einspeisen zu lassen!
    GENAU DAS, was ich hier schon unzählige mal erwähnt habe und auch der Grund ist weshalb KD JEDEN Prozess verliert und weitere verlieren wird.
    Was das Anwälte dazu verleitet hat das zu glauben erschließt sich mir leider überhaupt nicht.

    Sehe ich auch so, daraus geht aber nicht hervor das DVB-t alleine nicht reichen würde, oder woraus schließt du das? ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2013
  3. ach

    ach Guest

    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung


    Kein Problem, denn so sehen es die Gerichte:

    http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6274321-post663.html

    Du hast noch sehr viel zu lernen:)
     
  4. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    MIB beißt sich jetzt verzweifelt an dem Wort "Internetstream" fest. Es ist köstlich, wie verzweifelt versucht wird, die Argumente in seine Richtung zu lenken - auch wenn alle Fakten dagegen sprechen. Einfach nur amüsant und fast schon niedlich. :love:
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Oder so:

    LG Köln, Urteil vom 14. März 2013 - Az. 31 O (Kart) 466/12

    cc. Die Signale werden seitens der Landesrundfunkanstalten jedermann digital auf den Wegen Satellit und Terrestrik zur Verfügung gestellt und sind für alle frei empfangbar. Sie sind auch frei empfangbar für Kabelnetzbetreiber, die ihrerseits ihren Kunden, die sich für einen TV-Empfang über das Kabelnetz entschieden haben, diese Programme tatsächlich weiterleiten und hierzu sogar - sei es aus vertraglichen Gründen oder gesetzlich angeordnet - verpflichtet sind.Damit ist aus Sicht der Kammer der Funktionsauftrag der öffentlichenrechtlichen Programmanstalten, der gesamten Bevölkerung Programme anzubieten und sie zu erreichen, erfüllt. Aus welchen Gründen der Beklagte bei seiner Auswahlentscheidung gem. § 19 RStV gezwungen sein soll, - daneben und zusätzlich - ebenfalls die Übertragung über Kabel als einen für seine Grundversorgungsaufgabe geeigneten Übertragungsweg zu wählen, wird im Gutachten nicht ausgeführt. Mit der Frage, weshalb eine Pflicht dahingehend bestehen soll, einen konkreten Übertragungsweg wählen zu müssen, obwohl bereits durch andere - sei es wegen vertraglicher Verpflichtungen oder aufgrund gesetzlichen Auftrags - die Übertragung auf diesem Übertragungsweg gesichert ist, setzt sich das Gutachten nicht näher auseinander. Eine solche Pflicht lässt sich aus Sicht der Kammer - jedenfalls in der Konstellation, wie man sie derzeit auf dem Einspeisemarkt vorfindet - nicht begründen.
     
  6. zyz

    zyz Board Ikone

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Lass es, ach, MIB wird jetzt so lange irgendwas suchen, bis er wieder irgendein Bananenargument findet. Die Sachlage ist GLASKLAR.
     
  7. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Ist aber schon bezeichnend. Erst wird gemosert, dass keine Links zu Urteilen gepostet werden und macht man sich dann die Mühe die Urteile zu finden und hier zu posten, werden sie inhaltlich ignoriert. Komische Art der Kommunikation.
     
  8. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Und wo steht dort jetzt konkret, daß Satellit zur Grundversorgung gehört?

    Das einzige, was diesbezüglich dort steht, ist, daß es im Ermessen des ÖR steht, welche Übertragungswege sie zur Verbreitung wählen, und der ÖR selbst der Ansicht ist, mit der Verbreitung über Satellit und Terrestrikanlagen seiner Grundversorgungsaufgabe nachzukommen. Genauso gut hätten sich die ÖR aber auch für Kabel und Terrestrik oder nur Terrestrik entscheiden können.

    Im übrigen wurde die Klage primär wegen Unzulässigkeit abgewiesen.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Wenn alles so glasklar wäre, dann würde es keine Gerichte und Anwälte geben. Im wirklichen Leben ist nämlich nichts eindeutig, selbst ein und dieselbe Mathematik-Klausur wird von verschiedenen Lehreren zwischen 1 und 5 benotet. Aber lebt ihr nur weiter in eurer einfach gestrickten Scheinwelt, wenn es euch dadurch besser geht.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: ARD hofft auf Einlenken der Netzbetreiber bei HD-Einspeisung

    Aus dem Urteil geht das eben nicht vor. Der Hilfsantrag zu 1f), in dem die KDG diese Feststellung begehrt hat, wurde als unzulässig abgewiesen. Anders als das LG Berlin hat es sich das Landgericht Köln es nur verkniffen, auch noch festzustellen, dass der Antrag offensichtlich auch unbegründet ist (LG Berlin: da offensichtlich Must - Carry-Verpflichtung besteht) . Nachdem ich Dir das schon beim Berliner Urteil belegt habe, kam ja nix mehr...

    Die Anwälte der KDG wissen schon, was sie tun, Du bist auch nicht schlauer als die. Das sie mit ihrer Rechtsauffassung keine Chance haben, liegt nicht an Blödheit sondern weil sie einfach nicht stimmt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Dezember 2013