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Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 16. September 2010.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Der ist keinem Tarifvertrag angeschlossen.
    Schreibt in den AV rein und unterstreicht, dass alle Überstunden die gemacht werden mit dem Gehalt abgegolten sind.:mad:
    Nach Rüchsprache der einzelnen Punkte mit dem, bekam ich nur haltlose Antworten ( das mache ich schon immer so, das hat mich ja noch nie jemand gefragt usw....)
    Habe meine Punkte (Tätigkeitsbeschreibung fehlt, Wochenstunden usw.) klar angesprochen, allerdings wie gesagt der will den AV nicht ändern.
    Der hat mir sogar gesagt, was es mir bringen würde, wenn er da 40,50 oder 60 Stunden die Woche reinschreiben würde, im Enddefekt besagt ja die Klausel, dass es für Mehrarbeit keinen Cent gibt.
    Zum Punkt Rückzahlung von internen Lehrgangsgebühren hat der allerdings nachgegeben, er wird diesen Punkt aus dem AV löschen. (ich vermute mein Vorgänger hatte dagegen geklagt weil er auch diese Klausel im AV hatte und hat vor Gericht rechtbekommen)
    Wie gesagt der hat sich sehr auf den Schlipps getreten gefühlt, und war pampik zu mir.
    Mein großes Problem ist nur, ich bin jetzt schon lange arbeitslos, habe dutzende Absagen bekommen bzw. nie mehr was von meiner Bewerbungen gehört.
    Das Wasser steht mir finanziell schon bis Unterkante Oberlippe, ich brauche dringend einen Job und muss Geld verdienen.

    Was soll ich bloß machen ???
     
  2. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Nachtflug.
    Das alleine kannst nur DU wissen.
    Entweder Du akzeptierst diesen Vertrag, dann kann es sein, dass er es anderswo weiterhin versucht, oder aber Du machst ihm Deine Stellung klar...oder eben Du nimmst die Arbeit nicht an. Liegt alleine bei Dir. ;)
    Du kannst ja kontern und sagen, dass Du gerne arbeitest aber eben nicht zu diesen Konditionen und lass ihm Deine Referenzen da (die wird er sicher schon haben). Entweder er will oder er will nicht, wenn er nicht will, dann verdient wer Anderes Deine Arbeitskraft. Du willst arbeiten, das kann er ruhig sehen und wissen. Andere wollen es nicht.... aber man muss keinen Sklaven mimen, auch dann nicht, wenn man auf Suche ist. So MEINE Einstellung.
    Alles andere musst Du mit Dir ausmachen, da kann Dir keiner gegen oder für raten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2010
  3. Gag Halfrunt

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Denke daran, dass du Probezeit hast. Also probier es aus! Wenn du merkst, dass er dich ausbeutet und keinerlei Gegenleistung erfolgt, dann gehst du wieder.

    Nicht alle Chefs sind Ausbeuter. Ich hatte bisher immer halbwegs Glück in der Hinsicht gehabt. Da wurde die Arbeitszeit flexibel gestaltet. Wenn man länger gemacht hat, dann war es selbstverständlich, dass man dafür dann am nächsten Tag (oder wann auch immer) später kommen oder früher gehen kann.

    Aber das findest du halt nur heraus, wenn du dich darauf einlässt.

    Und noch eins: Aus einem Angestelltenverhältnis, so bescheiden der Job auch sein mag, ist es in der Regel einfacher, sich auf einen anderen Job zu bewerben.
     
  4. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AMP: TEVION AVR 2005 7.1

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    1. Philips 46PFL5507/K
    2. TERRIS LED TV 2933
    3. TERRIS LED TV 2224
    4. TEVION LCD TV 2292
    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit


    Also, wenn es sich um ein KFZ-Handwerksunternehmen mit Reparaturbetrieb handelt (das geht nur mit Meistertitel), ist er automatisch in die Handwerksrolle eingetragen. Das kann man sich nicht aussuchen.
    Handelt es sich um ein reines Verkaufsunternehmen kann das natürlich anders sein. Sobald aber repariert wird, MUSS ein Meister eingestellt sein (Meisterzwang) und ein Eintrag in die Handwerksrolle erfolgen.

    Und dann gilt auch der Tarifvertrag des Handwerks, der die 36-Stundenwoche im KFZ-Handwerk vorsieht.

    Das ist mein Kenntnisstand.

    Im übrigen ist die Passage "zu leistende Mehrarbeit ist durch die monatliche Vergütung abgegolten" nicht unüblich und steht auch in meinem Vertrag.

    Weiterhin ist eine beiderseitige Probezeit gesetzlich geregelt.
    Fang doch erstmal dort an. Wenn es Dir dann nicht passt, kannst Du jederzeit gehen / gegangen werden. Völlig ohne Risiko.

    Das mit den Lehrgangsgebühren im Arbeitsvertrag ist nicht zulässig. Was allerdings zulässig ist, sind spätere Vereinbarungen dieser Art.
    Dies auch nicht ohne Grund.

    Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise die Qualifikation zum Qualitätsauditor bezahlt (ca. 10000€ inkl. Fahrten, material, Spesen etc.), ist sowas absolut üblich, damit der Arbeitnehmer nicht einfach nach Erhalt des Zertifikats die Biege macht. Und solche Vereinbarungen sind zulässig.

    Donn