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Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 16. September 2010.

  1. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Wie oft denn noch?

    Der §3 des Arbeitszeitgesetzes legt eine Durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag in einem Zeitraum von 6 Monaten fest. Du darfst also innerhalb dieses Zeitraums auch mal 60 Stunden arbeiten, wofür dann jedoch ein Ausgleich geschaffen werden muss. Pro Tag darf nicht länger als 10 Stunden gearbeitet werden.

    Das Arbeitszeitgesetz definiert dazu noch Ausnahmen, wie z.B. Bereitschaftsdienst, Pflegedienst oder Ernteeinsätze.

    ArbZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  2. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Ich kenne das von Verträgen in leitenden Positionen sinngemäß, dass sich die Arbeitszeit nach dem Aufwand richtet, was so viel heißt, dass man seine Aufgaben zu bewältigen hat und es dem AG scheißegal ist, wie lange man dafür braucht.
     
  3. dittsche

    dittsche Board Ikone

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Wieso frägst Du den Arbeitgeber nicht einfach:

    Wieviele Stunden muss ich in der Woche arbeiten ? Werden meine ÜS vergütet ? Wie sind die Kernarbeitszeiten ? Greift für das AV ein ( ggf. allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ).

    Ein seriöser Arbeitgeber wird Dir solche Fragen mit Sicherheit beantworten. Ggf. musst Du halt einen Änderungswunsch im Arbeitvertrag vortragen.

    Jeder AV ist anderst. Du kannst hier nicht erwarten, dass Dir hier jemand alle Klauseln auseinandenimmt und verbindliche Antworten gibt.
     
  4. MSNBC

    MSNBC Silber Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Bei vielen steht es halt quasi pro forma drinnen. Weil es halt zum Muß gehört. Vermutlich gibt es sogar im BGB auch einen Passus. Habe keines zur Hand, und bin jetzt zu faul zu suchen.

    Das bei den AT-Verträgen 50h-, 60h-, 70h-, whatever-Stunden-Woche erwartet wird steht, auf einem anderen Blatt. Dafür gibt es subtilere Methoden. Z.B. Freitag 16:45 Prokurist auf Dienstreise ruft unter lächerlichem Vorwand im Büro an, 17:25 der mit ihm verreiste Chef schaut nach ob die Schäfchen noch brav blöken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  5. SvenC

    SvenC Board Ikone

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Gleitzeit, Schichtzeit und was alles es gibt.
    Kann man alles anwenden...wenn denn beide Seiten einverstanden sind....:LOL:
     
  6. Lord Dragon

    Lord Dragon Wasserfall

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Ich würde arbeiten, Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden führen und alle Verstoße gegen das ArbZG an Behörden melden. Überstunden würde ich abfeiern, wenn Arbeitgeber was dagegen hat, dann auch Arbeitsgericht einschalten und Überstunden einklagen.
     
  7. Creep

    Creep Guest

    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Warum es sich unnötig kompliziert machen? Vor dem Unterschreiben die Klauseln ansprechen und die Streichung verlangen. Wenn darauf nicht eingegangen wird, einen anderen Job suchen. Ich unterschreibe doch keinen Arbeitsvertrag, bei dem ich schon vorher weiß, daß gerichtliche Auseinandersetzungen - oder die eigene Ausbeutung - unvermeidbar sind.
     
  8. HumaxPVR8000

    HumaxPVR8000 Platin Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Ich würde mich mit dem zu unterschreibenden Arbeitsvertrag mal an eine kompetente Beratungsstelle wenden, das könnte unter Umständen auch dein Sachbearbeiter sein.
    Ansonsten gibt es da auch andere Anlaufstellen.
    Du hast ja wohl den Arbeitsvertrag "mit nach Hause" bekommen, also kann sich der Arbeitgeber in spe nicht ganz so unsicher sein oder hast du die Details hier nur aus dem Gedächtnis wiedergegeben?
    Hier im Forum wirst du wohl eher ein Aufbegehren und Abraten ernten, was nicht unbedingt richtig sein muß.
     
  9. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Ich hatte mal eine Klausel in einem Vertrag moniert, der sinngemäß lautete, dass soundsoviel Überstunden im Gehalt mit abgegolten seien -- und fertig.

    Der Arbeitgeber hat nach meinem Nachbesserungswunsch in dieser Klausel dann das Angebot zurück gezogen. Erst war ich ziemlich enttäuscht, dann aber kam mir letztlich der Gedanke, dass es wohl besser gewesen ist. Denn wer hier schon herumzickt, bei dem wird es wohl auch dann in der Praxis problematisch werden.

    Normalerweise sollte es für jeden Arbeitgeber selbstverständlich sein, zumindest einen Freizeitausgleich anzubieten -- ohne wenn und aber.
     
  10. donngeilo

    donngeilo Platin Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Mal nur so zur Frage: Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden, aber es handelt sich doch um einen KFZ-Handwerksbetrieb, oder?

    Dann gilt doch eigentlich die 36-Stunden Woche nach Handwerksordnung / Handwerksrolle, oder?

    Donn