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Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 16. September 2010.

  1. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Dazu habe ich im Arbeitsvertrag folgende Klausel:

    Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb 3 Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb non 2 Wochen nach Geltendmachung des Anspruches, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablehnungg oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

    Was besagt diese Klausel, ich verstehe hier nur Bahnhof ?:eek:
     
  2. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    So wie ich das lese, will der doch überhaupt keine Überstunden ausbezahlen und auch keinerlei Ausgleichtage anbieten. Alles abgegolten, jede Menge Überstunden und Samstagsarbeit !
     
  3. MSNBC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Die Arbeitszeit ist "Must Carry" im Arbeitsvertrag. Grdlg. WiSo für jeden Berufsschüler.

    Auch in AT-Verträgen.
     
  4. MSNBC

    MSNBC Silber Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    So wie bei den AGB (was das BGB vorschreibt, kann nicht außer Kraft gesetzt werden).

    Es ist halt immer gut zu wissen, was in den Tarifverträgen steht (wenn es diese im vorliegenden Fall gibt).
     
  5. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Das bekommst Du nur raus, in dem Du nachfragst. :winken:
    Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, dann ist das eben so. Aber in halblegale Beschäftigungen würde ich mich nicht drängen lassen. Da ist auch jeder AN selbst in der Pflicht, sowas zu missbilligen.
    Mehr kann man Dir sicher nicht raten.
    Du weisst nun, worauf es ankommt, setzte dem einen klaren Riegel vor. Du bist kein Sklave oder Leibeigner. Du hast Rechte.
    Also
    - Tätigkeit muss rein
    - Arbeitszeiten nachhaken, dass das nachgetragen wird
    - Üst-Klärung
    - Urlaub sowie Feiertagsregelung (bedenke, der 24. und 31. 12. ist in vielen Betrieben mind. ein halber Arbeitstag)
    Wenn er das alles NICHT will, dann hast Du eine klare Ansage und Du weisst, woran Du bist.
    Also, viel Glück. :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  6. Gag Halfrunt

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Dann wundert es mich, warum sich dann große Unternehmen mit riesiger Rechtsabteilung sich auf derart dünnes Eis begeben.
     
  7. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Bei Schülern und Azubis wird das Ganze eh noch drastischer. ;)
    Da gelten eh noch ganz andere Regeln als beim normalen AN.
     
  8. dittsche

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Das ist eine allgemeine Verfallsklausel. Sowas ist laut Rechtsprechung grundsätzlich möglich. Drei Monate sind sogar noch eine gute Zeit.

    Das bedeutet:
    Jeder Anspruch ( also auch Dein Lohn, Überstunden usw. ) musst Du im laufenden Arbeitsverhältnis schriftlich innerhalb von 3 Monaten nach entstehen geltend machen. Also schreiben: Ich bekomme den Lohn für Monat ...

    Machst Du das nicht rechtzeitig ist nach drei Monaten nichts mehr zu machen ( alleine wegen des Zeitablaufes ). Egal ob Dir der Anspruch zusteht oder nicht. Aufpassen: Die Frist läuft für jeden Monat neu !!!

    Dann gibt es bei Dir die zweite "Klageklausel": Lehnt Dein Arbeitgeber den geltend gemachten Anspruch ab, musst Du zeitnah klagen. Machst Du das nicht, soll wieder der Zeitablauf greifen und alles verfallen.

    Sinn solcher Klauseln ist, dass wärhrend eines laufenden Arbeitsverhältnisses für einen bestimmten Zeitraum die offenen Ansprüche überschaubar bleiben. Also immer für drei Monate. Man will ausschließen, dass jemand Ansprüche von Vorjahren usw. geltend macht.

    Genaugenommen sind AV nichts anderes als AGB. Deshalb gilt grundsätzlich auch die gesetzliche Inhaltskontrolle ;)
     
  9. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Also ich gehe davon aus, dass der AG nach keinem Tarifvertrag handelt.
    Die ganzen Formulierungen im AV sind äußert mit vorsicht zu genießen.
    Gehen wir jetzt mal davon aus, dass dies so ist, könnte er dann auf mein drängen die wöchentliche Arbeitszeit frei wählen, und z. B. 60 Std. festlegen.
    Greift hier das Arbeitszeitgesetz und darf er außerhalt Tarif nur maximal 40 Stunden dann angeben, oder kann er die 60 Stunden machen ?
     
  10. MSNBC

    MSNBC Silber Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Keine Ahnung. Bei mir hatte jeder AT-Vertrag Aussagen zur Arbeitszeit. Selbst bei einem weltweit agierenden finnischen Konzern.