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Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 16. September 2010.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Punkt eins: Unbedingt festschreiben lassen, sonst bist du das "Mädchen für alles", kannst für alles eingesetzt werden, theoretisch auch fürs Kloputzen.

    Punkt zwei: Ist in Ordnung so. Aber unbedingt darauf achten, dass es nicht so formuliert ist: "Als Probezeit gelten die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses. Es endet mit Ablauf der Probezeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht zuvor die Fortführung als Dauerarbeitsverhältnis vereinbart wird." Dann unterschreibst Du nämlich keine Probearbeitszeit, sondern einen befristeten Vertrag. Nach sechs Monaten bist du dann draußen, wenn der Chef nicht will.

    Punkt drei/vier: die wöchentliche Regelarbeitszeit sollte auf jeden Fall festgelegt sein, denn woher soll man denn sonst wissen, was als Überstunden zählt? Ebenfalls unbedingt schriftlich festhalten, was mit den Überstunden passiert. Bezahlt, oder mit freien Tagen abgelten? Unbezahlt und ohne Ausgleich ist zwar im Rahmen möglich, aber sicher nicht zwei-drei Stunden täglich. Deswegen schriftlich fixieren. Ohne wenn und aber.

    Punkt vier: ist zulässig, aber gegen Ausgleich, die wöchentl. Arbeitszeit muss eingehalten werden.

    Punkt fünf: nicht zulässig, wenn das als generelle Klausel ohne Berücksichtung des Kündigungsgrundes im AV steht. Im Einzelfall ist das durchaus möglich.

    Punkt sechs: In Ordnung, ist die Mindestanforderung laut BGB.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  2. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Richtig. Nur kann man eben alles möglich aushandeln, BIS 10 Stunden. ;)
    z.B. Teilzeit oder eine andere Arbeitszeit, wochenweise oder wie auch immer. Das sollte man abdecken im Vertrag. Ich sehe da kein Problem, das festzulegen. Im Endeffekt würden sich beide Parteien vorm Arbeitsgericht streiten, wenn es hart auf hart kommt. Von daher würde ich mich als AG selbst schon absichern....
    Ein Gesetz ist fest, Arbeiten nun mal nicht. Heisst, man kann alles regeln irgendwie.... wenn es Ausnahmen bleiben. Das sollte man aber dann auch niederlegen in schriftlicher Form. Das heisst, man kann Gesetze bei bestimmten Vorraussetzungen flexibel gestalten. Damit es dann nicht zu Problemen kommt, sichert man sich beiderseiten ab. ICH, als AG würde es so machen. :winken:

    btw. Online Händler haben auch das AGB im Teil, absichern tut das BGB den Privat-Käufer und nicht das AGB (ein AGB interessiert daher den Privat-Käufer nicht wirklich). Will heissen, im Endeffekt kann man sich immer auf Gesetze berufen, doch wird es vor Gericht leichter, wenn klare Linien gezogen sind von beiden Parteien. So meine Meinung....
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  3. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Ich habe gerade mal über dem Daumen gepeilt.
    Rechne ich die Kernarbeitszeit dieses Betriebes (die angegebenen Öffnungszeiten) komme ich mit Samstagsarbeit auf 60 Stunden die Woche . Dazu kämen dann noch die unbezahlten Überstundendie ja anfallen werden.
    Durch den Satz " aufgrund der nicht planbaren Auftragssituation kann die Tätigkeit Überschreitungen der vereinbarten Arbeitszeit (diese ist aber niergends schriftlich verankert) notwendig.
    Diese Notwendigkeit ist zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart und bedarf keiner weiteren Vergütung.

    Das keiner hat er nioch fett unterstrichen !:mad:
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  4. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    z.B. Schichten, wenn jemand Schwerbeschädigt ist und keine Nachtschicht machen darf, dann sollte sowas denke ich auch vereinbart werden und verfasst werden im Vertrag....
     
  5. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    heisst, er arbeitet auftragsbezogen? ("das Auto muss heute fertig werden" heisst das wohl...)
    Dann wäre z.B. der Ausgleich dann da, wenn es keine Aufträge gibt?
    Ich habe keine Ahnung von solchen Betrieben, wie sieht das denn anderswo aus? Da dürften doch ähnliche Verhältnisse herrschen, oder? :confused:
     
  6. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    btw. Was ich damit sagen möchte. Evtl. sieht es generell so aus in solchen Betrieben, wo man auftragsbezogen arbeitet....
     
  7. dittsche

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    @ TE:

    Schau mal da rein ;)

    NachwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Kennt denn heute niemand mehr das gute alte Nachweisgesetz :winken:

    Achtung, ich will jetzt nicht zu weit ausholen über die rechtliche Qualifikation usw. dieses Gesetzes. Es kann aber als Leitschnur dienen, was im AV geregelt sein sollte.

    Übrigens:
    Ein Arbeitsvertrag ist zwar ein Vertrag, das heißt aber noch lange nicht, dass alles gelten muss, was da drin steht ;) Jede Regelung kann separat überprüft und ggf. gekippt werden.
     
  8. nachtflug

    nachtflug Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Nein er hat zu mir bereits gesagt, dass die Kernarbeitszeit auch in der "ruhigen Zeit " einzuhalten ist ! Nix mit mal früher Heimgehen und so........
     
  9. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Die Frage ist z.B. wie Du dann die Üst abbummeln sollst.
    Klar, Servicezeit muss abgedeckt werden....aber für umme hackeln würde ich auch nicht wollen....
     
  10. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Richtig, dittsche.
    Aber wo kein Kläger... ;)