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Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von nachtflug, 16. September 2010.

  1. Gag Halfrunt

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Der Umfang von Überstunden ist gesetzlich geregelt. Wenn vertraglich keine Vergütung vereinbart ist, dann gibt es auch keine Streitigkeiten darüber.

    Also ich verstehe die Aufregung nicht.

    Aber ich denke, dass das alles immer mit dem Verhältnis zum Arbeitgeber und der eigenen Position zusammenhängt. Bemerkenswert ist es, dass in vielen Großunternehmen nur die Arbeiter und Tarifangestellten die Stechuhr drücken müssen, leitende Angestellte und andere "höhere" Positionen nicht.
     
  2. direktor

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    In meiner Branche (Metall, dh.Zulieverer Auto/Maschienenbau) Letztes Jahr sehr viel Kurzarbeit, da war es OK Stunden ab zu bauen. Mitlerweile will der Chef nichts mehr höhren von Abbauen. Je mehr ''bezahlte'' Überstunden man macht um so besser. Das kenne ich auch von anderen Bekannten
    Fazit: Es kommt ganz auf die Auftragslage an.
     
  3. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Man kann auch 4 Stunden, 6 oder 8 arbeiten. Gibt auch sowas wie Teilzeit.
    Logischerweise sollte es daher auch im Vertrag stehen, zur beiderseitigen Absicherung.
     
  4. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Wie meinst Du das?
    Es gibt zig versch. Ausführungen
    - Üst werden direkt bezahlt, also man sieht Bares auf dem Konto
    - Üst werden abgebummelt
    - Ab einem best. Gehalt gehen Üst in die Arbeitszeit mit "rein"
    Im Endeffekt kann man das alles aushandeln... doch sollte sich da beide Parteien absichern, auch der AG.

    Was ist, wenn nix im Vertrag steht und man Üst macht, die aber nirgendswo vergütet werden? Dann kommen die großen Fragen auf. ;),
    Das gleiche mit Urlaub, Feiertagen (ich denke da an 24. / 31.12. der überall anders gehandhabt wird). In Tarifverträgen steht das alles drinnen, dann muss man vielleicht sowas nicht im Detail abhandeln, aber wenn man keinen hat, dann wird das denke ich interessant werden...
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  5. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    - Das Vorletzte ist IMHO nicht erlaubt und kann angefochten werden vor m Arbeitsgericht (so mein Stand, also mit dem Lehrgang...)
    Der Grund ist der, dass man meint, Du würdest Dich für lau bilden, haust dann aber ab nach den Lehrgängen, das will man damit wohl verhindern.
    Ich sehe das in sofern problematisch, dass Du zahlen sollst, wenn Du eher gehen willst (selbst, wenn es nix mit den Lehrgängen zu tun hat, damit will man Dich binden)
    - 24 Tage Urlaub ist Minimum, klar, wenn es 10 wären, hätte er 10 gegeben, ist unt. Minimum, aber erlaubt
    - Samstagarbeit aber bei Zeitausgleich?
    Wenn nicht, dann wäre das zu überprüfen
    - Üst, wenn nicht Bar, dann abbummeln... geht das?
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2010
  6. SvenC

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  7. nachtflug

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Das mit dem Rückzahlen von innerbetrieblichen Lehrgängen habe ich so auch noch nie gehört.
    Was anderes wäre ja, wenn der mir z.B. den Meister bezahlt und mich damit binden will.
    Aber ich bin doch komplett ausgebildet und soll für innerbetriebliche Lehrgänge (Pc System Kurs intern) löhnen.
    Und dann noch bis zu 5 Jahre anteilig, dass ist wie ich finde der Hammer.
    Dieser Vertrag ist ein absoluter Knebelvertrag, mann was soll ich bloß machen ?
     
  8. Balkanexpress

    Balkanexpress Junior Member

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    zu 1: Sollte drin stehen
    zu 2: Ist ok, ist die Regel
    zu 3: Sollte festgehalten sein
    zu 4: muss klar und deutlich formuliert sein. Bei mir steht "bis zu 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten".
    zu 5: Samstag arbeiten ok, dafür einen anderen Tag in der Woche frei als Ausgleich
    zu 6: nicht rechtens
    zu 7: ist ok, 24 ist minimum.

    Mir scheint, dein AG bewegt sich auf dünnem Eis.
     
  9. SvenC

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Es bleibt Dir nix anderes übrig als zu verhandeln.
    Wenn die nicht wollen, dann wollen sie Dich nicht als Fachkraft....traurig wie es ist.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Arbeitsvertrag Wochenarbeitszeit

    Ich meine damit, dass wenn nichts im Vertrag geregelt ist, dann die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Und die sehen eben vor, dass man am Tag bis zu 10 Stunden arbeiten darf, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit in einem Zeitraum von 6 Monaten 8 Stunden beträgt.

    Und das sagt klar aus: Wenn Überstunden angefallen sind, dann sind sie durch Freizeit innerhalb dieses Zeitfensters auszugleichen. §3 des Arbeitszeitgesetzes.

    ... die sich mit einem Blick in das Arbeitszeitgesetz beantworten lassen.