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Arbeitslos

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Thommy1, 11. September 2007.

Status des Themas:
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  1. MichEngel

    MichEngel Platin Member

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    AW: Arbeitslos

    Ich würde mich an seiner Stelle mal an Premiere wenden, denn nicht wir entscheiden das, sondern Premiere selbst. :winken:

    Aber wenn es wirklich nur bei ALG II geht, dann fällt er ja nicht rein, da er ja erstmal ALG I bekommt (wenn ich ihn richtig verstanden habe).
     
  2. dotzi

    dotzi Senior Member

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    AW: Arbeitslos

    Im Notfall muss er halt seinen Vertrag erfüllen. Ist nun mal lt. Gesetz so. Er sollte dann nur schon jetzt kündigen zum Laufzeitende.
     
  3. pr0xyzer

    pr0xyzer Junior Member

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    AW: Arbeitslos

    Du kannst den Vertrag NUR mit einem ALG2 Bescheid beenden. ALG2 hat die Sozialhilfe abgelöst, darum ist es auch nur damit möglich. Die GEZ kannst auch nur mit ALG2 Bescheid verlassen ;) Das weiß ich da ich damals wegen NICHT zahlenden Kunden für 5 Monate ALG2 beantragen musste. Und bei der Gelegenheit habe ich auch gleich ein paar Verträge gekündigt, wenn schon, denn schon ;)
     
  4. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Arbeitslos

    Man sollte auch bedenken, dass PREMIERE selbst bei ALG2 nicht verpflichtet ist den Vertrag vorzeitig zu beenden. Das ist eine reine Kulanzregelung, da es wohl für PREMIERE günstiger ist, die Kunden gehen zu lassen, als ein garantiert ausstehendes Mahnverfahren einzuleiten.

    Wozu den Kunden unnötig festhalten, wenn er wohl eh nicht bezahlen kann und wohl auch per Inkasso nichts zu holen ist? PREMIERE macht das also nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern aus eigenem Interesse. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat man allerdings nicht!
     
  5. pr0xyzer

    pr0xyzer Junior Member

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    AW: Arbeitslos

    Das sagt ja auch keiner, aber dennoch machen es eigentlich alle Unternehmen, bis auf die Telekom :p
     
  6. MichEngel

    MichEngel Platin Member

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    AW: Arbeitslos


    Dafür gibts ja da den Sozialtarif


    Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzanschluss erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:
    • Sie durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind;
    • Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten;
    • Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht.
    Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.
     
  7. NoFa

    NoFa Guest

    AW: Arbeitslos

    Es soll auch ALG 2-Empfänger geben, die Ihre Rechnungen bezahlen und Verträge einhalten.

    Von einem "garantiert ausstehenden Mahnverfahren" zu schreiben, nur weil jemand ALG 2-Empfänger ist, halte ich für §%§"%%$§".
     
  8. MichEngel

    MichEngel Platin Member

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    AW: Arbeitslos


    Eifelquelle meinte dies bestimmt im Bezug auf H4-Empfänger die Premiere kündigen möchten.... die H4 Empfänger die Premiere behalten möchten und zahlen sind ja nicht angesprochen.
     
  9. Hardy22

    Hardy22 Gold Member

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    AW: Arbeitslos

    Krass, jetzt kann schon der Receiver das Premiere-Abo kündigen! Wo bekommt man denn einen solchen H4-Receiver her? :D :D
     
  10. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    AW: Arbeitslos

    Selbstverständlich gibt es die. Genauso wie es genug Personen mit "Geld wie Heu" gibt, die aber aus Prinzip keine Rechnungen begleichen.

    Ich habe lediglich versucht die Sichtweise der Unternehmen darzustellen, warum man solche Kulanzregelungen einführt. Gäbe es keine Zahlungsschwierigkeiten bei ALG2 Empfängern, würde man soetwas nicht machen!
     
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