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Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Eukalyptusbaum, 25. Juni 2009.

  1. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Von wegen,Abfindungen werden nicht versteuert:
    Abfindung ist zu versteuern!

    Bis ca 2006 gab es einen Freibetrag,aber heute muss komplett versteuert werden.
     
  2. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Stimmt nicht ganz! Bei einer Abfindung wird die "Fünftelregelung" angewandt:
    Abfindung - ArbeitsRatgeber
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2009
  3. Major König

    Major König Muper-Soderator

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Ok, dann war ich nicht mehr auf dem laufenden, ich habe meine Abfindung 2003 bekommen und da wurde (noch) nichts versteuert. Sorry für die Falschauskunft. [​IMG]
     
  4. Eukalyptusbaum

    Eukalyptusbaum Senior Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Macht doch nix;)
    Bin mal gespannt was bei mir übrig bleibt.
     
  5. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Poste es dann hier mal bitte und auch deine Erfahrungen mit dem Arbeitsamt.

    Kollegen mit Zeitverträgen die jetzt bei uns gehen mußten, wurden sogar auf der Arbeit noch von ihren (Arbeitsamt-) Beratern angerufen.

    Stimmt es denn, daß man nur Geld vom Arbeitsamt bekommt für die Bewerbungen, wenn man die Absagen vorweisen kann?
     
  6. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Guter Link:

    Auf Grund einer Gesetzesänderung durch den Bundestag wurden die bisherigen Freibeträge (7.200 €, 9.000 € bzw. 11.000 €) gestrichen, d.h. die Abfindung wird in voller Höhe besteuert. Allerdings wird nicht der übliche Steuersatz verwendet, sondern die Abfindung mittels der sogenannten "Fünftelregelung" versteuert ( §10e Einkommensteuergesetz). Dabei wird der Abfindungsbetrag durch 5 dividiert, dann wird jeder Betrag einzeln versteuert. Zum Schluß werden die fünf einzelnen Beträge addiert. Damit ergibt sich eine wesentlich geringere steuerliche Belastung der Abfindung als wenn sie als ein Betrag versteuert werden müsste.

    Beispiel: Die Abfindung beträgt 100.000 €, der Arbeitnehmer ist ledig mit Steuerklasse I und kein weiteres Einkommen in 2006. Werden die 100.000 € versteuert, erhält der Arbeitnehmer ca. 70.461 €. Werden die 100.000 € aber nach der Fünftelregelung besteuert, erhält der Arbeitnehmer ca. 96.125 €.
     
  7. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Kann mir mal jemand bitte auf gut Deutsch diese Klausel bitte erkären?:

    Sperrzeit nach §§128, 144 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
    Bei Zahlung einer Abfindung, die nur bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen - ein Aufhebungsvertrag trägt immer die Unterschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers - gezahlt wird, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Arbeitnehmer freiwillig das Arbeitsverhältnis ausgelöst hat. Aus diesem Grund tritt eine sogenannte Sperrzeit ein. Sie dauert maximal 12 Wochen. Während dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt. Gleichzeitig wird wegen der Sperrzeit die Bezugsdauer des Arbeitslosengeld um ¼ gekürzt, also z. B. statt 18 Monate nur 13,5 Monate (¼ von 18 = 4,5, 18 – 4,5 = 13,5). Keine Auswirkung hat die Sperrzeit auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.


    D.h. würde ich eine Abfindung akzeptieren, verkürzt sich gleichzeitig die Dauer es Arbeitslosengeldes?
    Also im Prinzip würde ich anstatt von den 12 Monaten, nur 9 Monate Arbeitslosengeld bekommen?
     
  8. Gorcon

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Nein. Denn dann könnte man ja fast nie was nachweisen.
    Von den meisten Arbeitgebern bekommt man ja keine Antwort, was dann bedeutet: kein Interesse oder: wir suchen niemanden.
     
  9. Watt

    Watt Platin Member

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Bei den Kollegen die jetzt gehen mußten, wurden ihnen das vom Arbeitsamt so gesagt.
    Sie bekommen 5€ für jede Absage, ansonsten sehen sie keinen Cent für ihre Auslagen.

    Außerdem sollten sie sich auch "blind" (Telefonbuch) bewerben...
     
  10. Gag Halfrunt

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    AW: Arbeitslos melden-Wie mache ich das?

    Den Paragraphen mit der Sperrzeit verstehe ich so, dass sie dann angewendet wird, wenn du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnest und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung in beiderseitigem Einverständnis beendest.