1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Arbeitsgruppe prüft Reformen bei Öffentlich-Rechtlichen

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. April 2016.

  1. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    Anzeige
    Da gibt es nur ein Problem: Rundfunk ist laut Grundgesetz Ländersache. Siehe hierzu auch das erste Rundfunkurteil.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    In welchem Wettbewerb stehen denn ÖRR und private Sender?
     
  3. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Da gibt es doch viele Wettbewerbe:

    Die laueste Telenovela, der schlechtestes Krimi, wer hat die meisten Kochshows, wer hat die meisten Zuschauer mit einem IQ unter 10, die am geschicktesten manipulierte Reportage, die schönsten Beine der Moderatorin, etc.......
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    Dank der durch Zwangsgebühren gefüllten Kasse geht das ja ganz entspannt nach dem olympischen Motto "Dabeisein ist alles." :D
     
  5. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    Die hohe paradoxe Kunst des ÖR ist bei einem garantierten Jahresbudget von ca 8 Milliarden Euro sich in der selbstauferlegten Buhlschaft um die Zuschauerquote an das Niveau der Privaten anzupassen!:ROFLMAO:
     
    mischobo gefällt das.
  6. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.024
    Zustimmungen:
    3.455
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... wo soll das denn ein Problem sein? Wenn das ein Problem sein sollte, müsste das ZDF abgeschaft werden.
    Rundfunk kann auch bundesweit vereinheitlicht werden und wird es zum Teil auch. Siehe Rundfunkstaatsvertrag. Und nicht jedes Bundesland verfügt über eigene Rundfunkanstalten. Für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ist der NDR zuständig. Die rechtliche Grundlage für den NDR stellt ein von den jeweiligen Bundesländer vereinbarter Staatsvertrag dar.
    Auch die Rechtsgrundlage des ZDF ist ein Staatvertrag. Sowas sollte auch bei der ARD problemlos möglich sein ...
     
    Lt_Spock gefällt das.
  7. joegillis

    joegillis Board Ikone

    Registriert seit:
    4. August 2009
    Beiträge:
    4.635
    Zustimmungen:
    1.754
    Punkte für Erfolge:
    163
    Das ZDF gibt es nur, da das Bundesverfassungsgericht das "Adenauer-Fernsehen" (also die "Deutschland Fernsehen GmbH") für verfassungswidrig erklärt hat und sich die Länder einig waren (da schon der "ganze Krempel" angeschafft wurde).
    Aber die ARD-Rundfunkanstalten vereinheitlichen auf Basis eines Staatsvertrages? Das ist wohl kaum realistisch und auch mit einem Blick auf die Deutsche Geschichte nicht gerade erstrebenswert.
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    Nichts ist für die Ewigkeit....
    Selbst das GG nicht. Wurde ja auch schon des öfteren angepasst.
     
  9. mischobo

    mischobo Lexikon

    Registriert seit:
    3. März 2003
    Beiträge:
    29.024
    Zustimmungen:
    3.455
    Punkte für Erfolge:
    213
    ... eine GmbH ist eine privatwirtschaftliche Rechtsform und damit wäre die "Deutschland Fernsehen GmbH" ein privatwirtschaftliches Programm gewesen. Privat-TV war zu Adenauers Zeiten verfassungswidrig.

    Die Landesrundfunkanstalten haben sich in der ARD zusammengeschlossen. Die Rechtsgrundlage dafür ist ein Staatsvertrag, warum sollte man diese Kooperation nicht noch deutlich ausweiten. Statt 9 Cerwaltungsapparate würde es nur noch 1 geben und damit würden die dabei entstehenden Kosten erheblich reduziert werden, was in Folge eine spürbare Senkung der Haushaltsabgabe ermöglichen würde ...
     
  10. DVB-T-H

    DVB-T-H Talk-König

    Registriert seit:
    10. November 2004
    Beiträge:
    6.792
    Zustimmungen:
    3.520
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    DVB-C: Vodafone-Kabel mit Humax PR 2000c, Sky W+C+S+B+HD, Kabel Digital Home
    DVB-T2HD: Strong SRT 8540
    Eye-TV-Hybrid-Stick für DVB-C (und DVB-T)
    Freenet-TV-Stick
    Das ist natürlich richtig. Wenn hier aber von den Ländern Reformen geplant sind, müssen diese strukturell sein. Das bedeutet den Abbau von Doppelstrukturen und damit ziemlich sicher ein "Aufweichen" dieser Regelung. Du hast aber natürlich Recht, dass das in bestimmten Grenzen erfolgen muss, denn es ist historisch gewollt, dass er Ländersache ist.

    So könnte ich mir vorstellen, dass die aktuellen Radioprogramme teilweise bei den Landesrundfunkanstalten verbleiben (Vorschlag: drei pro Anstalt, eines weiter regionalisiert), aber bei wenig regionalem Bezug einem bundesweiten ARD-Radio zugeordnet werden (z. B. die Kulturprogramme). Diese könnte auch regionale Fenster haben (z. B. ARD Inforadio NDR statt NDR Info, ARD Inforadio MDR statt MDR Info).