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Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gast 140698, 14. November 2012.

  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Um das mal klarzustellen: man muss unterscheiden zwischen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht.

    Nach dem Arbeitrecht ist es in der Tat so, dass der Arbeitnehmer sich unverzüglich krank melden muss, aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag vorlegen muss.

    Nach dem Sozialversicherungsrecht, hier dem Entgeltfortzahlungsgesetz, konnte der Arbeitgeber dagegen schon immer ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen. Vielfach steht das deswegen auch so in den Arbeitsverträgen drin.

    Und genau dies hat das Arbeitsgericht jetzt bestätigt bzw. klargestellt. Das ist also nichts Neues und keine Verschlechterung des status quo.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Was nicht richtig ist, denn ein Arzt darf keine Gefälligkeits-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausfüllen, sondern muss diese erst mal feststellen.

    Und genau diese Gefälligkeitsbescheinigungen sind das große Problem. Es ist oftmals im Grunde nichts anderes als zusätzlicher bezahlter Urlaub. Bei großen Betrieben ist das vielleicht kein Problem, bei kleinen aber durchaus, auch ein finanzieller, da der Arbeitgeber ja je nach Krankenkasse nur 60% ohne Arbeitgeberanteil ersetzt bekommt.

    Ich meine das jetzt grundsätzlich, nicht auf deinen speziellen Fall bezogen :)
     
  3. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Ich muss meine Krankmeldung generell per Post schicken. Da die Zeitarbeitsfirma ihren Sitz in Neumarkt hat und ich in Amberg wohne. Aber wenn es mir nicht gut geht und dort anrufe sage ich auch gleich immer das ich die Krankenmeldung per Post schicke.
     
  4. Winterkönig

    Winterkönig Guest

    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Ich weiß was du meinst.

    Wir hatten mal eine Hausärztin. Da bist du rein und schon hat die mit den Gelben Zettel gewunken und nur gefragt wie lang darf es den sein. Auch wenn du eigentlich wegen was anderes gekommen bist.

    Die Dame war in ganz Amberg bekant. :D

    Ps: Inzwischen lebt die nicht mehr.
     
  5. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Genau.

    Aber das reicht, um beim Spiegel-Leser Empörung auszulösen. :)

    Und wie man liest, heißt es "kann" und nicht "muss".
     
  6. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Wer von euch hat sich eigentlich die Mühe gemacht, die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu lesen? :eek:

    Das ist typisch für dieses Forum: da wird auf 6 Seiten wild spekuliert und der Untergang des Abendlandes vorausgesagt, aber nur wenige interssieren sich für die Fakten. Was ist wirklich passiert? :eek:

    Eine Angestellte des WDR hatte die Idee, per Gerichtsbeschluß eine schwammige Rechtsvorschrift zu ihren Gunsten auslegen zu lassen. Damit waren alle 3 Gerichte nicht einverstanden und haben die Antragstellerin abblitzen lassen.

    Mehr ist nicht passiert. Es ist keine Veränderung der Rechtslage eingetreten. Alles bleibt, wie es immer war.

    Ein tarifgebundener Arbeitgeber wird nicht willkürlich jeden Arbeitnehmer auffordern, ab dem 1. Tag ein ärztliches Attest beizubringen, sondern er wird den Betriebsrat einschalten, bevor er eine solche "Weisung" erteilt.

    Der Arbeitnehmer ist also nicht schutzlos der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert, sondern kann sich der kollektiven Interessenvertretung durch den Betriebsrat bedienen.

    An der Rechtslage hat sich durch das gestrige Urteil nichts geändert. Siehe dazu Beitrag 27 von Jura-Profi Dittsche. :winken:

    Wie Health-Profi Mythbuster in Beitrag 7 schreibt, könnte eine Ausdehnung der Vorlagepflicht ab dem 1. Tag zu einem höherem Krankenstand führen. Dass ein niedergelassener Arzt gleich für ne Woche krank schreibt, ist nicht ungewöhnlich. Ich hab mal mit einem Arzt zu tun gehabt, der einem Patienten beim 1. Besuch eine Krankschreibung von 3 Monaten mitgegeben hat.

    Deshalb verstehe ich nicht was Mythbuster in Beitrag 45 schreibt. Der erste Satz ist falsch: Seine Behauptung, genau das sei seit heute anders, kann ich nicht nachvollziehen. Nichts ist anders es vorige Woche war. Siehe Dittsche und Berliner, wie in diesem Beitrag zitiert. :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2012
  7. emtewe

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Ich dachte wenn man krank ist nimmt man Urlaub? :D
     
  8. Svendrae

    Svendrae Silber Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Hallo,

    bzgl. krank zur Arbeit schleppen um den Schein abzugeben:

    Fragt euern Arbeitgeber im Voraus mal, ob es ihm ausreicht, wenn ihr vorab eine Kopie per Mail oder Fax einreicht und das Original dann erst bei Arbeitsantritt.

    Mein jetziger und meine bisherigen Arbeitgeber akzeptieren das. Zur Not schriftlich geben lassen und immer den Empfang bescheinigen lassen.


    mfg
     
  9. alex.o

    alex.o Gold Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Auch diese Beispiele gibt es bedauerlicherweise. Die Namen der betreffenden Ärzte werden gerne unter "Doc Holiday" gehandelt.

    Wenn du aber wirklich krank bist, sollte man besser einen Arzt aufsuchen, der sein Handwerk versteht :D
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Dann sage ich es deutlich: Ich will den Krankenschein sofort sehen.