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Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gast 140698, 14. November 2012.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Dann nicht mehr. Dass man krank war, weiß der AG in diesem Fall sogar ohne Arzt. Der AG meldet dann aber Human Resources, dass man jemand neuen braucht.
     
  2. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    ich wußte nicht das 90 % eine krankenmeldung erst ab den dritten tag brauchen. ich hab immer ab den ersten tag eine gebraucht, egal bei welcher (baufirma) ich gearbeitet hab.... allerdings kenne ich auch wenig krankheiten die (bei mir) 1 - 3 tage dauern....
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Warum schreibt ihr immer so mißverständlich? Es geht nicht darum, ob eine Krankmeldung ab dem 1. Tag, sondern für den 1. Tag abgegeben werden muß. Gut, daß es RTL gibt ;), die haben es gestern mal richtig erklärt.

    Im übrigen gilt diese Regel für die ersten 3 Kalendertage, so daß man zwingend erst für den 4. Krankheitstag und folgende eine Bescheinigung benötigt.

    P. S.: Aus diesen Mißverständnissen folgt dann z. B. so etwas:
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2012
  4. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Kann er das auch der Personalabteilung melden?
     
  5. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Mir scheint, Du hast es nicht verstanden.

    § 5 Absatz 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsesetz schreibt vor, dass man ab dem 4. Kalendertag eine AU-Bescheinigung vorlegen muss.

    § 5 Absatz 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsesetz räumt dem Arbeitgeber schon immer das Recht ein, die Vorlage der Bescheinigung früher (also auch ab dem ersten Krankheitstag) zu verlangen.

    Daran ist nichts neu sondern das ist seit Jahrzehnten geltendes Recht.

    Da es nun eine Redakteurin traf, machen die Medien einen Hype daraus und erwecken den Eindruck, das Bundesarbeitsgericht hätte etwas Neues geschaffen.

    An dem Urteil ist nichts, aber rein gar nichts neu.
     
  6. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Zwar denkbar, aber ich bezweifle, dass er jemanden findet, der denkt, dass er zur Personalableitung gehört. Genauso erfolglos wird er beim Auffinden der "Presse- und Öffentlichkeitsarbeits"-Ableitung sein. HR, PR, IT. Alles hat nur noch 2 Buchstaben.
     
  7. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Nein, Du hast es bzw. mich nicht verstanden. ;)

    Wenn das wörtlich so dort steht, dann ist es eben mißverständlich, bedeutet aber letztendlich genau das, was ich geschrieben habe.

    Dem habe ich ja nicht widersprochen, sondern diese Einschränkung durch meine sorgfältige Wortwahl grundsätzlich zugelassen.
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Richtig aufgewärmt, kann man damit Massen lange beschäftigen. :)
     
  9. r123

    r123 Guest

    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Ich stelle nicht die Frage, warum sollte er kein Recht haben, sondern die Frage, warum sollte er es nicht verlangen?
    Weil der AG (und ich spreche als AG) annimmt, dass der AN bspw. eher nach einem Tag bereits wiederkommt, wenn er sich einfach zu Hause ausgekuriert, als wenn er die Anstrengungen auf sich nimmt zum Arzt zu gehen und stundenlang in einem überfüllten mit Bakterien gespickten Warteraum zu warten. Oft hat der AN eine der typischen Krankheiten, bei denen der Arzt auch nicht viel mehr machen kann, als sagen, "Ruhen Sie sich etwas aus" und daher verliert man als AG den AN eher nur für noch mehr Tage, wenn er sich eben nicht direkt ausruhen und im bakterienverseuchten Wartezimmer warten muss, nur für diese Aussage und das Attest.

    Btw. Als ich früher selbst AN war, mussten alle AN meines Chefs immer ab oder nach (ich weiß es nicht mehr, ob es ab oder nach war, da ich das letzte mal vor ca. 20 Jahren für 1-2 tage krank war) dem 3. Tag ein Attest vorlegen. Eine AN hat immer ein Attest vorgelegt, auch wenn sie nur ein Tag fehlte und bei ihr erschien es mir so, dass sie häufig nicht krank war. Mithin sagt ein Attest nichts aus. Wer krank feiern will, der macht es. Auch ist der Aufwand nicht groß, ein Attest zu bekommen. Im Gegensatz zu den ehrlichen Kranken muss der Krankfeierer auch nicht stundenlang im Wartezimmer warten, sondern hat seine Ärzte, von denen er ggfs. bereits telefonisch ein Attest ordern kann oder kurz dazwischen gezogen werden kann, damit der Arzt ihm im Untersuchungszimmer das Attest ausstellt, damit niemand weiß, ob er ihn evtl. doch ganz kurz untersucht hat. Zumindest in Städten/Großstädten ist es kein Problem so ein Attest zu bekommen.
     
  10. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    So, und jetzt denk mal darüber nach, was ich in dem Beitrag noch geschrieben habe und warum mein Chef ausgerechnet von mir kein Attest sehen wollte. ;)