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Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gast 140698, 14. November 2012.

  1. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Das komische daran ist, dass viele am zweiten Tage keinen Arzt mehr brauchen. Nie wieder einen Arzt brauchen.
     
  2. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    also die tag 1 - 3 ist man zu krank um zum arzt gehen zu können, Tag 4 dann wieder zu arbeit weil gesund....?? hab ich das so richtig begriffen... ? ;)
     
  3. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Vielleicht solltet Ihr erst einmal abklären, ob Ihr den Notarzt oder einen Notdienst habenden Arzt meint.

    Das ist ein gewaltiger Unterschied.
     
  4. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Ja und? Eine Krankmeldung muß so oder so vorgelegt werden. :rolleyes:
     
  5. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Ja, das triff den Kopf ziemlich genau auf den Nagel.
     
  6. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Nö, das hast Du nicht begriffen.

    Tag 1 bis 3 ist man krank, rennt aber nicht gleich zum Arzt, weil das bei mancher Erkrankung aus medizinischer Sicht überflüssig oder gar albern ist.

    An Tag 4 muss man dann entscheiden, ob man sich gesund genug fühlt, wieder arbeiten zu gehen oder doch den Arzt aufsucht.

    Völlig normal und für 90 % der Arbeitnehmer auch die geltende Regelung.

    Daran hat das Urteil, welches lediglich die seit mehr als 40 Jahren geltende Rechtslage wiederholt hat, nichts geändert.

    Was an einer solchen Entscheidung aus medialer Sicht so spektakulär ist? Eigentlich nichts, wenn es sich nicht zufällig um eine Redakteurin gehandelt hätte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. November 2012
  7. suniboy

    suniboy Talk-König

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Natürlich nicht! :eek:

    Wer vom 1-3 Tag zu krank ist um zum Arzt zu gehen, der wird auch am 4 Tag nicht arbeiten gehen -höchstens zum Arzt. ;)
     
  8. kinofreak

    kinofreak Foren-Gott

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    na, ich hab doch auf hoppers Beitrag geantwortet und der meint das ein bißchen anders als du ;))

    der AG muß dir dein Gehalt zahlen auch wenn du krank bist, also warum soll er kein recht auf ein atest haben. ob 1 tag oder 100, das ist doch egal.

    abgesehen davon wird hier ja argumentiert, man sei am tag 1 zu krank um zum Arzt gehen zu können und das kann ich mir nicht vorstellen. wenn man so krank ist, ist man richtig krank und man muss zum arzt gehen. notfalls mit dem sanka... ;)
     
  9. hopper

    hopper Lexikon

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    ... von den AGs akzeptiere ...

    Die geltende/gesetzliche Regelung ist: Am ersten Tag.
     
  10. Theo.Lingen

    Theo.Lingen Silber Member

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    AW: Arbeitgeber kann Krankmeldung künftig schon am ersten Tag verlangen

    Wer sagt denn, dass der AG nicht das recht hat oder haben soll?

    Das Recht hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz seit mehr als 40 Jahren. Das Urteil des BAG stellt das nun nochmal fest. Vollkommen überflüssig., weil schon ewig geltendes Recht.

    Für 90 % der Arbeitnehmer gilt nach wie vor die regelung, dass die Bescheinigung ab dem 4. tage vorzulegen ist.

    Als Arbeitgeber ist man auch nicht schlecht eraten, dass so zu handhaben.

    Wenn alle schon amersten tag zum Arzt rennen, steigt die Abwesenheitsquote deutlich. Wir haben das in einem betriebsteil mal ausprobiert. Folge war, dass es nahezu nur noch wochenweise AU gab, wo vorher 1, 2 oder 3 Tage AU vorlag.

    Mitterweile werden nur noch Leute dazu verdonnert, die zu häufig ohne Bescheinigung fehlen. Einzelfallentscheidungen eben.

    Das ist wirtschaftlich deutlich günstiger für den Arbeitgeber.