1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

arbeiter-einen ***** wert

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von pedi, 21. August 2008.

  1. r123

    r123 Guest

    Anzeige
    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Generell sind in dieser Branche leider die Arbeitsbedingungen häufig nicht sehr gut und über die AWO gibt es, wie geschrieben, auch immer wieder mal negative Berichte. Ich wünsche Deiner Frau daher viel Erfolg beim Finden eines neuen Jobs und zunächst aber natürl.erstmal eine gute Besserung.
     
  2. Hose

    Hose Lexikon

    Registriert seit:
    26. Dezember 2002
    Beiträge:
    23.468
    Zustimmungen:
    4.510
    Punkte für Erfolge:
    213
    Technisches Equipment:
    DM 7080HD Twin DVB S2 und Single DVB C/T -- LG 55 E6V-Z - Stab 120 - PS4 Pro inklusive VR Brille-Denon AVR 2313-Teufel M Conzept
    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Es gehört mehr zum Arbeitgeber sein als einen Arbeitvertrag abzuschließen und dann während der Krankheit in der Probezeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen.
    Schlechter Stil.
     
  3. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Dass die Arbeitgeber keine Gründe angeben, liegt am großartigen Gleichstellungs- bzw. Antidiskriminierungsgesetz, weil dann jeder meint, sofort klagen zu müssen.

    Innerhalb der Probezeit zu kündigen ist auch nichts, was man als "schlechten Stil" bezeichnen könnte. Denn genau dazu ist die Probezeit da.

    Einzig der Zeitpunkt ist schlicht "unsensibel". Doch gibt es kein Gesetz, das einem verbietet, einen erkrankten Arbeiter nicht zu kündigen.

    Ich sehe die Sache nüchtern: Im Grunde kann pedis Frau froh sein, dass sie dort nicht mehr arbeiten muss und dass der Arbeitgeber so schnell offenbart hat, was von ihm zu halten ist. Offensichtlich hat sie dem AG nicht gepasst. Von daher ist es in meinen Augen besser, je früher man das feststellt. So muss man das auch mal sehen.

    Gag
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. August 2008
  4. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Naja, ein Internetforum ist schließlich dazu da, miteinander zu diskutieren bzw einander zu helfen. :) Es macht schlicht und ergreifend keinen Sinn, daß man als Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf mögliche Lohnforderungen verzichtet.
    Nein, Gag, das kann man nicht, allerdings ist es so, daß leider ein zu geringer Teil der Menschen sich intensiv um die eigenen Forderungen kümmert, die sich zB aus Vertragsverhältnissen oder Kaufverträgen ergeben. Ich denke, daß ist ein Schritt in die richtige Richtung auch zu mehr Selbstbewußtsein, schließlich ist man als Arbeitnehmer nicht rechtlos. :)
     
  5. pedi

    pedi Talk-König

    Registriert seit:
    25. Juni 2003
    Beiträge:
    6.902
    Zustimmungen:
    5.327
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: arbeiter-einen ***** wert

    wie schon geschrieben, am montag mach ich mich bei der aok schlau.
    rechtsberatung ist im IN sowieso verboten.
    natürlich soll man diskutieren, tut man ja auch.
     
  6. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

    Registriert seit:
    26. November 2001
    Beiträge:
    22.635
    Zustimmungen:
    9
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: arbeiter-einen ***** wert

    Nur was haben die eigenen Rechte damit zu tun, dass man, wie von Hose gefordert, Rache übt?

    Wie kommst du darauf?
    Laien dürfen überall über Recht diskutieren, so viel sie wollen. Wenn du jedoch eine verbindliche Rechtsberatung erhalten möchtest, dann musst du dich auf Basis des, nebenbei bemerkt, äußert fragwürdigen Rechtsberatungsgesetzes an einen Anwalt wenden. Und das darf übrigens auch ruhig im Internet stattfinden.

    Gag