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Aquos hat DVBT2 Empfänger, gibt aber Öffentlich-Rechtliche nicht frei

Dieses Thema im Forum "Digital TV über die Hausantenne (DVB-T/DVB-T2)" wurde erstellt von Sunny81, 2. Juli 2018.

  1. CBrenneis

    CBrenneis Silber Member

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    Das ist aber kein Grund, eine Mängelhaftung auszuschließen:

    Rücktritt, Umtausch, Reklamation und Garantie
    Das DVB-T2 HD Logo ist eine eindeutige Werbeaussage und im Vergleich mit der im Beispiel angegebenen wettertauglichkeit einer Jacke ganz deutlich. Der Satz eines Druckfehlers hätte vor Gericht m.M. keinen bestand.
     
  2. TV_WW

    TV_WW Lexikon

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    Druckfehler passieren hin und wieder, richtig, aber... weshalb sollten die Konsequenzen der Druckfehler den Kunden angelastet werden?
    Druckfehler sind i.d.R. das Problem des Händlers, nicht des Kunden, da gibt es nur sehr wenige Ausnahmefälle.
    Verfügt ein Produkt nicht über die beworbenen Eigenschaften dann hat der Käufer das Recht den Kaufvertrag anzufechten. Punkt.
    Ausnahmen gibt es z.B. nur in Fällen wie "Gekauft wie Gesehen".

    Das Problem könnte an dieser Stelle sein dass der Händler den Kauf nicht freiwillig rückgängig macht u. der Käufer einen Rechtsanwalt einschalten müsste.
    Und dann stellt sich die Frage ob der Kunde eine Rechtsschutzversicherung hat u. ob diese die anfallenden Kosten einer juristischen Auseinandersetzung übernimmt.

    "Wir bitten um Entschuldigung" ist eine Beschwichtigungs-Floskel die an dieser Stelle sogar als Verbrauchertäuschung gewertet werden kann; sorgt diese doch dafür dass der Kunde seine ihm tatsächlich zustehenden Rechte nicht wahrnimmt.
     
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  3. Wechsler

    Wechsler Platin Member

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    Eine von HiSense China hergestellte Kiste beim Kaffee- und Kuchenhändler gekauft mit vorhersehbarem Ergebnis.

    Es hat schon seinen Grund, warum es einen Fachhandel gibt.
     
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  4. Martyn

    Martyn Institution

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    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    Wenn das Gerät kein DVB-T2 oder kein H.265 kann obwohl es so beworben wurde, ist es auf jeden Fall ein Mangel.

    Ein Problem sehe ich jetzt allerdings in der langen Zeit. Das Gerät wurde ja wohl schon Anfang Juli oder Ende Juni gekauft. Wenn das Gerät drei Monate lang benutzt wurde, wird der Händer wohl eine Wertminderung wegen der Nutzung geltend machen wollen.
     
  5. 2300A

    2300A Junior Member

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    Da das TV-Gerät offensichtlich bereits vor Oktober 2017 erworben wurde, Sunny81 allerdings kein Kaufdatum angibt, bemühen hier alle die Glaskugel. Wenn er eine Werbung mit dem "DVB-T2 HD"-Logo vorliegen hat, müsste diese aus der 16. KW 2016 sein! In der Werbung für die 07. KW 2017 wurde ohne das Logo und auch ohne das Merkmal "TRIPLE TUNER" geworben.
     
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