1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

Dieses Thema im Forum "HD+, Diveo, Freenet TV + weitere Anbieter via Sat" wurde erstellt von transponder, 16. September 2006.

  1. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    Anzeige
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Indymal, Du hast ganz genau Recht. Dein Grundgedanke ist nicht nur theoretisch, das gab´s alles schon. Auf Anhieb fallen mir das Theresa Orlowski-Projekt VTO ein, aber auch der frühere Hot Switch von TV1000 fällt in diese Kategorie.
    Es ist also gar nicht all zu weit hergeholt, wenn man sich vorstellt, daß ein einziger in Grenznähe terrestrisch empfangbarer Mux der entsprechenden Programme ausreicht. Förmlich stellen diese Programme ihre Satverbreitung von Deutschland aus ein, daran kann sie niemand hindern. Jenseits der Grenze werden die Programme empfangen und dann dem Uplink zugeführt. Dort werden sie dann noch verschlüsselt, zum Satelliten hinaufgeschickt und anschließend als PayTV (z.B. mit Namen "Satan-Schluss") europaweit direktvermarktet. Deutsche Medienregularien wären komplett ausgehebelt. Einzig urheberrechtlich wäre dem entgegenzuwirken, nur würde das ja niemand wollen. Für die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Betriebs- und Distributionskriterien würde sich dadurch nichts ändern, das ginge seinen bisherigen Weg. Betrachtet man nur Deutschland, wären das potentiell 10 Mio Haushalte, europaweit sind es ganz sicher mehr, also eine Sache mit Marktpotential.

    Nachtrag: Der einzige, rechtliche Nachteil eines in DE nicht lizensierten Programmanbieters/Plattformbetreibers wäre die Tatsache, daß er sich nicht in gleicher Weise rechtsgeschützt (hinsichtlich seiner materiellen Interessen) auf dem Markt bewegt wie ein lizensierter Teilnehmer.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2006
  2. Indymal

    Indymal Talk-König

    Registriert seit:
    20. März 2003
    Beiträge:
    5.414
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Was mich jetzt nochmal interessieren würde...

    Soweit ich weiß hat Eurosport auch keine deutsche Sendelizenz, sondern hat diese in Frankreich ausgestellt bekommen.
    Trotzdem ist der Sender bundesweit analog im Kabel vertreten.

    Desweiteren gehe ich mal davon aus, daß Sender wie TV5, TRT Int, AXN oder Motors TV ebenfalls keine deutsche Sendelizenz besitzen.

    Da die Sender trotzdem alle im deutschen Kabel vertreten sind, folgere ich daraus, daß eine deutsche Sendelizenz wohl auch nicht zwingend erforderlich ist, solange zumindestens Senderechte für Deutschland erworben wurden.

    Und von der Sendeplatzvergabe her sieht es im Kabel ja wohl so aus, daß die LMAs einige Pflichtsender vorschreiben, während der Rest vom Kabelnetzbetreiber selbst bestimmt werden kann.
    Und da wird dann wohl hauptsächlich den Sendern der Vorzug gegeben, die dem KNB das meiste Geld einbringen.
    Ob der Sender aus Deutschland stammt, oder von sonstwo dürfte hingegen ersteinmal nebensächlich sein.

    Nur was ich mich jetzt Frage ist...
    Worin besteht nun für die Sender mit ausländischer Sendelizenz der Haken? Weil wenn sich keinerlei Nachteile ergeben würden, hätten doch viele Sender schon längst ihren Sitz in irgendwelche Bananenrepubliken verlegen können, wo sie sich nicht mit übermäßigen Kontrollen/Vorschriften rumplagen müssten.

    Und gerade beim mehr oder weniger staatlich kontroliertem Kabelfernsehen stellt sich mir auch die Frage, in wieweit der Programminhalt irgendwelchen staatlichen Kontrolen unterliegt.
    Weil prinzipiell müsste sich der Sender ja ersteinmal nur an die Vorschriften halten, die in seinem "Heimatland" gelten, wo er die Sendelizenz erhalten hat.
    Nur wenn der Sender dann einen indizierten FSK 18 Film im Vorabendprogramm einbaut, weil er dort ab 12 Jahren frei gegeben ist und den ganzen Tag über gesendet werden darf, dürfte es doch auch gewisse Probleme geben ?
    Oder wären die staatlichen Organe diesbezüglich relativ machtlos... beim ORF müsste ja eigentlich ähnliches der Fall sein?

    Gruß Indymal
     
  3. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Neben den deutschen Mediengesetzen gibt es auch die EU-Fernsehrichtlinie, die den grenzüberschreitenden Fernsehempfang ausdrücklich befürwortet, dies dient ja auch dem völkerverständigenden EU-Grundgedanken.
    Rundfunkrechtlich betrachtet gibt es aber dennoch einen Unterschied zwischen europäischen und nationalen Rundfunkanbietern. Bundesweit lizensierte TV-Veranstalter erhalten als Vollprogramm den sogenannten "must carry"-Status, d.h. dieses Programm ist vorrangig und unabhängig vom Willen des Netzbetreibers unter Maßgabe der zuständigen LMA entsprechend der erteilten Sendelizenz des Rundfunkanbieters einzuspeisen. Dies gilt für die öffentlich-rechtlichen Anstalten wie für die Privaten. Für die örA´s ist die verschlüsselte Programmverbreitung in der Bundesrepublik per Rundfunkstaatsvertrag ausgeschlossen.
    Es ist auch nicht so, daß ein KNB in seinem Netz "frei Schnauze" Programme einspeisen kann. Er kann sie auswählen und dies mit der zuständigen LMA abstimmen, denn ihre Aufgabe ist es zu prüfen, ob Gründe gegen eine Einspeisung sprechen, wie es z.B. im Falle von Al Manar gegeben wäre. Frequenzplanung u.a. Kriterien unterliegen der LMA. Im Gegenzug sichert die LMA aber auch die materiellen Interessen der lizensierten Programmveranstalter. Wird also z.B. RTL oder ProSieben irgendwo gegen deren Willen eingespeist, weil eventuell zwischen Programmveranstalter und KNB keine vertraglich geregelte Beziehung besteht, so setzt die LMA die Rechte des lizensierten Programmveranstalters durch und wird dem KNB ggf. die Verbreitung unter diesen Bedingungen untersagen. Das gilt insbesondere für die Betreiber von Großnetzen. Das ist ein Vorteil gegenüber dem Anbieter aus Bananien. Im Umkehrschluß lässt sich erahnen, was passieren wird, wenn im Kabel analog abgeschaltet werden wird bzw. warum das nicht schon lange passiert ist.
    Als Regularium der Programmaufsicht steht der LMA neben dem Mediengesetz auch ein klar definierter Bußgeldkatalog zur Verfügung. Bei eklatanten und nachweislichen Verstößen wurde und wird ein lizensierter Programmveranstalter auch schon mal zur Kasse gebeten.

    Anmerkung: auf der Homepage des Medienanstalt Berlin-Brandenburg finden sich u.a. die Gesetzestexte der EU-Fernsehrichtlinie, des Rundfunkstaatsvertrages der Bundesrepublik Deutschland und als Modell ergänzend das Landesmediengesetz für Berlin-Brandenburg. Andere regionale Landesmediengesetze sind inhaltlich in wesentlichen Punkten angeglichen. Nach Lektüre dieser Gesetzestexte ergibt sich ein einfaches, verständliches Bild:

    Der Programmveranstalter hat sein Programm entsprechend der in der Sendelizenz festgeschriebenen Bedingungen auf allen (genehmigten) Verbreitungswegen (Sat/Kabel/terrestrisch) zu verbreiten. Der Sitz der für die Satellitenverbreitung notwendigen Uplink-Einrichtung ist unmaßgeblich, liegt sie außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland, tritt der Programmveranstalter in Gewährleistungspflicht. Freier Empfang bedeutet die Verbreitung des Programms in einem genehmigten Sendestandard, welcher dem Verbraucher gestattet, ein auf dem freien Markt verfügbares, technisch geeignetes Empfangsgerät seiner freien Wahl zum Empfang zu nutzen. Diese Bedingung ist mit jedem TV-Gerät (bei Kabelempfang), mit jedem analogen und auch digitalen Satreceiver sowie mit jedem dvb-t Empfänger erfüllt.

    Nicht ausgeschlossen ist hierbei die darüber hinausgehende Verbreitung innerhalb einer geschlossenen (Dienstleister-)Digitalplattform, wobei hier keine programmbezogenen Entgelde abgefordert werden können. Rechtlich sind also sowohl die KNB-Plattformen als auch Entavio erlaubt. Bedingung bleibt: das Programm muss dennoch entsprechend der Sendelizenz verbreitet werden. Genau das passiert im Kabel und auch via Sat: beide mal analog. Möglich wäre allerdings der Wechsel des unverschlüsselten Sendestandards (z.B. auf DVB-S2) um Kapazitäten einzusparen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2006
  4. RedCat

    RedCat Senior Member

    Registriert seit:
    2. September 2006
    Beiträge:
    270
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Technisat Digicorder S1, Homecast S8000 CIVPR, 3x Technisat DigiPal 2, Sony RDR-GX 300 DVD- Rec., 3 VHS- Rekorder, 3 TVs, 2 DVD- Player
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Eine juristische Erklärung hast Du ja jetzt, von mir ein praktisches Beispiel: TV6 hat über Astra frei empfangbar in DE längere Zeit Hardcore ausgestrahlt. Die Mühlen unseres Rechtssystems arbeiten zwar langsam, aber schließlich trat man TV6 auf die Füße. Fortan sank die Erotik in TV6 auf 9Live- Niveau. Möglicherweise ging der Sender deshalb auch ein.
     
  5. Eric el.

    Eric el. Platin Member

    Registriert seit:
    12. Juli 2004
    Beiträge:
    2.526
    Zustimmungen:
    650
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Eurosport hat sogar 2, eine in Schleswig für DVB-T und die andere in Bayern
    http://www.ulr.de/ULR_HF_Fernseh/einzelausgabe_wai_14.shtml
    http://www.blm.de/inter/de/pub/radio___tv/tv_programme/sender/eurosport.htm
     
  6. Indymal

    Indymal Talk-König

    Registriert seit:
    20. März 2003
    Beiträge:
    5.414
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    So wie ich das sehe gibt es doch verschiedene Arten von Sendelizenzen...

    Die wichtigste ist erstmal jene, die der Sender in seinem Herkunftsland ausgestellt bekommt und die die eigentliche Betriebserlaubnis darstellt.
    Mit dieser Lizenz kann sich der Sender dann europaweit per Sat und Kabel verbreiten lassen.

    Dann gibt es wohl auch noch Zusatzlizenzen, die man in weiteren Ländern beantragen kann, um auch dort einen Rechtsschutz zu geniessen, wie es Schüsselmann ausgeführt hat.
    Die zuständige Behörde bleibt aber weiterhin jene im Heimatland.

    Und dann gibt es auch noch die Sendelizenzen für Terrestrik, die eigentlich nur eine Erlaubnis darstellen, damit der jeweilige Sender sich über die Funktürme verbreiten darf. Diese Lizenz muss wohl auch für jedes Bundesland seperat beantragt werden.

    Im Falle von Eurosport kann man deshalb auch bei der BLM lesen:
    Jugenschutzbeauftragter: NN
    Aufsicht führende Anstalt: CSA, Frankreich

    Was für mich darauf hindeutet, daß sich Eurosport bei der Zusammenstellung des Programminhalts hauptsächlich an die Richtlinien zu halten hat, die in Frankreich gelten.
    In wieweit die in Bayern ausgestellte deutsche Sendelizenz zusätzliche Richtlinien enthält weiß ich nicht... aber im schlimmsten Fall könnte Eurosport diese höchstens entzogen bekommen, was die Verbreitung in Deutschland aber ersteinmal nicht gravierend einschränken dürfte.

    Gruß Indymal
     
  7. Indymal

    Indymal Talk-König

    Registriert seit:
    20. März 2003
    Beiträge:
    5.414
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Wenn der österreichische Staat nicht selbst Maßnahmen ergriffen hätte, wäre das deutsche Rechtssystem aber wahrscheinlich trotzdem machtlos gewesen.
    Abgesehen davon betraf es ja nur das Tagesprogramm, während nachts auch weiterhin (wenn auch nicht mehr FTA) Inhalte laufen durften, die bei einem deutschen Sender zu Geldstrafen und/oder Betriebsverbot geführt hätten.

    Gruß Indymal
     
  8. Indymal

    Indymal Talk-König

    Registriert seit:
    20. März 2003
    Beiträge:
    5.414
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Solange die Sendelizenz so bestehen bliebe, wie bisher ist das wahrscheinlich richtig.
    Aber prinzipiel müsste es ja wohl auch möglich sein die Sendelizenz so abändern zu lassen, daß die freie Satverbreitung nicht mehr mit inbegriffen ist.
    Genau so wie sie in 1984 nicht mit inbegriffen war.

    Und sofern dies nicht ginge, könnte RTL sicherlich auch bei der EU bezüglich Benachteiligung klagen, da es sonst in keinem anderen Land Europas Pflicht ist über Sat FTA zu senden.
    In vielen Ländern ist es ja sogar üblich, daß die klassischen "Free TV" Sender über Sat nur im Rahmen eines Pay TV Angebots empfangbar sind.
    Und damit meine ich nicht nur eine reine Grundverschlüsselung...

    Ansonsten kann RTL auch immer noch den Sitz (und nicht nur die Sendeanlagen) ins Ausland verlegen und sich somit dem deutschen Rechtssystem vollständig entziehen, sofern sie am neuen Standort eine entsprechende Sendelizenz erhalten.

    Ähnliches, wenn auch nur der Wechsel des Bundeslandes, wurde vom DSF ja auch schon angedroht, nachdem ihnen die Konditionen der zuständigen Anstalt nicht gepasst hatten.
    Stichwort Sportwetten...

    Und mal angenommen, RTL und Co würde ihren Hauptsitz nach Österreich verlagern... Auch wenn sie dann gegenüber hiesigen Sendern bei der Platzvergabe im Kabel etwas benachteiligt wären...
    Wieviele Vollprogramme gibt es denn, wenn man RTL und Co abziehen würde?
    Nur weil RTL und Co nicht mehr in Deutschland agieren würden, wäre noch lange kein Platz für neue deutsche Vollprogramme, da die Ausstrahlungsrechte weiterhin von RTL und Co gehalten werden und die Marktanteile entsprechend fest in deren Hand sind.
    Von daher würde wahrscheinlich auch keine LMA die Sender einfach so aus dem Kabel schmeissen, solange sie sich grundlegend an die deutschen Geflogenheiten halten.

    Zumal in ein paar Jahren, wenn der analoge Switchoff kommt sowieso mehr als genug Platz im Kabel vorhanden sein sollte, so daß ohnehin kein Sender mehr um einen Platz bangen muss.

    Gruß Indymal
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2006
  9. Schüsselmann

    Schüsselmann Wasserfall

    Registriert seit:
    8. Februar 2005
    Beiträge:
    9.097
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Indymal, Du unterliegst (wie ich es auch tat) einem gravierenden Denkfehler. Die Lücke, die Du in der Lizenzvergabe siehst, ist mittlerweile geschlossen. Die EU-Fernsehrichtlinie besagt hierzu eindeutig, daß für den grenzüberschreitenden Fernsehempfang nicht mehr der Sitz des Programmveranstalters oder der Uplink-Einrichtung ausschlaggebend ist, sondern ausschließlich das nationale Medienrecht desjenigen Landes, für welches das Programm bestimmt ist. Die nationale Medienaufsicht des Bestimmungslandes kann über die Medienaufsicht des Herkunftslandes die Einhaltung ihrer nationalen Mediengesetze erzwingen. Ob der Programmveranstalter eine Satellitenverbreitung benutzt oder z.B. terrestrisch in ein Nachbarland einstrahlt, ist ohne Bedeutung, es gilt das nationale Mediengesetz des Bestimmungslandes. Die Begriffsbestimmung des Wortes "freier Empfang" ist auch geklärt, sehr zum Leidwesen von Herrn Doetz, denn er möchte ja bekanntlich eine Neudefinition anstoßen. Der Gesetzgeber hat hier keinen Handlungsbedarf. Die Sendelizenz beinhaltet die Programmform (Sparte), Empfangsart (regional oder bundesweit) und die Verbreitungswege, die der Programmveranstalter beantragt. Die nationale Sendelizenz der Bundesrepublik Deutschland dient dem Rechtsschutz des Programmveranstalters innerhalb der Bundesrepublik. Ein Programmveranstalter ohne nationale Sendelizenz verliert seinen must carry-Status, daran hat kein privater Anbieter aus nachvollziehbaren Gründen ein Interesse.
    Bei der Vergabe von Frequenzen ist die Regel ganz einfach: zunächst sind die must carry-Programmveranstalter bevorzugt und ausgewogen zu berücksichtigen. Dazu zählen auch regionale Programme. Frei bleibende Frequenzräume sind ebenfalls ausgewogen entsprechend der Bevölkerungsstruktur des Empfangsgebietes zu vergeben. Ein Programm aus Sri Lanka hätte demnach in einem überwiegend von Türken bewohnten Empfangsgebiet eher schlechte Karten. Bei der Frequenzvergabe wird aber ebenso berücksichtigt, daß der KNB berechtigte Versorgungs- und Vermarktungsinteressen haben kann. Bekannt sind diese unter den Begriffen "Grundversorgung" und "Vollversorgung". Diese muß der KNB erforderlichenfalls mit den am Markt erhältlichen technischen Mitteln (Filter) herstellen können, falls dies sein Vertragspartner (Wohnungswirtschaft) von ihm fordert. Diese Bedingung läßt sich auch zukünftig im rein digitalen Empfangszeitalter umsetzen.

    P.S.: Um das mal mit dem Verschlüsselungswahn abzuklopfen, es ist durchaus zulässig, daß lizensierte, frei empfangbare Programme innerhalb einer digitalen Dienstleister-Plattform vertrieben werden, ggf. auch verschlüsselt. Bedingung aber bleibt, daß parallel hierzu die Bedingungen der nationalen Sendelizenz erfüllt werden. Kommt also eines Tages der "switch over", passiert mit z.B. RTL wiederum was ? Richtig, es wird unverschlüsselt (inner- oder außerhalb einer vermarktenden Dienstleister-Plattform) in einem erlaubten technischen Sendestandard (DVB-T/DVB-C/DVB-S/DVB-S2) verfügbar zu machen sein. Die Angst, ein als frei empfangbar lizensierter Programmveranstalter würde nur noch verschlüsselt empfangbar sein, ist psychologisch gewollt, aber unbegründet.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. September 2006
  10. Indymal

    Indymal Talk-König

    Registriert seit:
    20. März 2003
    Beiträge:
    5.414
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: APS:"Codierung aller FTA-Kanäle"

    Kann ich noch nicht ganz nachvollziehen...

    Wenn ich z.B. einen Sender in Frankreich lizenzieren lasse, diesen aber auf den deutschen Markt ausrichte, habe ich doch trotzdem ersteinmal Bedingungen zu erfüllen, die mir in diesem Fall die CSA vorschreibt.
    Und wenn da halt festgehalten ist, daß ich über Sat optional FTA oder Verschlüsselt senden darf, ist das doch kein Punkt, den die deutschen LMAs irgendwo interessieren dürfte?

    Was den Programminhalt selber angeht mag da zwar schon eher was gehen... aber das war auch eigentlich weniger der Punkt, weswegen ich diese Diskussion gestartet hatte, da es mir mehr um das Für und Wieder der Verschlüsselungspläne ging.

    Davon abgesehen... "Die EU-Fernsehrichtlinie besagt..."
    Der EU gehören 25 Staaten an, während ganz Europa rund 50 Staaten beherbergt.
    Und zumindestens einer der Staaten, der nicht zur EU gehört liegt ganz in unserer Nähe und scheint auch keine Ambitionen zu haben in naher Zukunft noch beizutreten.
    Und sofern mich nicht alles täuscht, haben EU-Richtlinien dort keinerlei Bedeutung. Von daher wird sich eine deutscher Medienaufsicht sicherlich auch nicht auf irgendwelche EU-Richtlinien berufen können, um einem dort ansässigen Fernsehsender etwas vorzuschreiben.

    Prinzipiell würde ich sogar mal soweit gehen, daß es heutzutage nicht einmal mehr besonders aufwändig wäre den Hauptsitz nach Südafrika zu verlegen und hier in D nur noch ein paar Studios zu betreiben.

    Es gäbe meiner Ansicht nach also genug Möglichkeiten um sich der EU Gesetzgebung komplett zu entziehen.

    Und was die Zuweisung im Kabel angeht...
    Sicherlich mögen die örtlichen Sender bevorzugt eingespeist werden...
    aber wir brauchen uns doch auch nichts vor machen... in ein paar Jahren, wenn analog abgeschaltet wird (und um diesen Zeitpunkt geht es bei Entavio und KD Home letztendlich), weiß ohnehin kein KNB mehr, womit er den ganzen Platz füllen soll.
    Und DVB-T progostiziere ich persönlich keinen Boom, solange es keine echte Konkurenz gibt, die die Lücke füllen könnte, die die großen Privatsender evt. hinterlassen könnten.
    Denn solange die relevanten FreeTV Rechte alle bei den zwei großen Sendegruppen verbleiben, ergeben sich praktisch Null Chancen für neue "Vollprogrammler" diese Lücke zu schließen.

    Effektiv halte ich DVB-T auch für ziemlich nutzlos, da es den Anforderungen der Zukunft niemals gerecht werden wird.
    Weder bietet es Platz für alle wichtigen Sender, noch für Pay TV, noch für HDTV im relevanten Umfang.
    Und die jenigen, die mit einer handvoll Sendern in grottiger SDTV Qualität auszukommen gelernt haben, sterben auf Dauer auch aus.
    Besonders wenn man noch den derzeitigen Niedergang der (kleinformatigen) Röhrenfernseher berücksichtigt, die das "DVB-T Problem" nie so deutlich zum Vorschein kommen ließen.

    Solange man als TV Sender sowieso nahezu alle Haushalte mittels Sat und Kabel erreichen kann, ist DVB-T als dritter Verbreitungsweg außerdem auch garnicht nötig.
    Und solange die Privatsender DVB-T nicht weiterhin pushen, sackt der jetzige Marktanteil sicherlich auch wieder gewaltig ab.
    Zumal ein Großteil der derzeitigen DVB-T Empfänger das Signal sowieso nur dazu nutzt, um möglichst einfach den kleinen Fernseher im Schlafzimmer oder das Notebook zu versorgen.
    Wie die Akzeptanz beim großen LCD-Panel im WZ aussieht, ist wieder was ganz anderes.
    Und letztendlich wurde DVB-T dafür auch nie entwickelt.

    Sicherlich kann DVB-T auch trotz minderwertigerer Bildqualität zum Renner werden... aber dann muss zumindestens das Angebot stimmen.
    Und ich glaube nicht, daß TNT ohne M6 und TF 1, Freeview ohne ITV und Channel 4/5 oder DFree ohne Italia 1, Rete 4 und Canale 5 auch zum Renner geworden wäre.
    Zumal diese Märkte auch schwer mit Deutschland vergleichbar sind, da die ganze Infrastruktur auf Kundenseite zumeist noch vorhanden war.

    Resümierend folgere ich deshalb:
    1. Die TV-Sender haben Möglichkeiten, auch wenn mit Aufwand verbunden
    2. DVB-T kann keine Lösung für alles sein
    3. Kabelplatzproblematik stellt sich auf Dauer nicht

    Wobei ich aber nachwievor nicht nachvollziehen kann, wieso ein hiesiger TV Sender seine Sendelizenz nicht einfach so ändern lassen kann, daß er garnicht mehr dazu verpflichtet ist FTA über SAT zu senden.
    Der Staat kann denen das ja auch nicht einfach zur Gaudi bis zum St. Nimmerleinstag aufbürden.

    Gruß Indymal