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Apple macht mit schlankem iPhone Ansage für die Zukunft

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 10. September 2025 um 07:52 Uhr.

  1. Treibstoff

    Treibstoff Board Ikone

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    Im Auto gibt es reichlich Funktionen und Knöpfe, die "lange gedrückt" werden müssen. Darum halte ich das für ein Märchen.
     
  2. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Das ist allerdings ein Fehler.

    Touchscreen im Auto: Ist die Bedienung während der Fahrt erlaubt?

    Wie diffizil die Sachlage sein kann, lässt sich am Urteil des OLG Karlsruhe erkennen (...).
    So war ein Fahrer im Frühjahr 2019 in seinem Tesla von der Bundesstraße abgekommen und rammte hierbei mehrere Bäume und ein Straßenschild.
    Der Fahrzeugführer hatte während der Fahrt über Touchscreen im Auto die Intervallschaltung seiner Scheibenwischer bedient.
    Die Folge: Er schenkte dem Berührungsbildschirm zu viel Aufmerksamkeit und war dadurch im Straßenverkehr abgelenkt. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe hat der Fahrer damit gegen den sogenannten „Handy-Paragraphen“ verstoßen und demnach eine Ordnungswidrigkeit begangen.
    Für ihn bedeutete das eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro und einen Monat Fahrverbot. Zudem werden im Fahreignungsregister
    2 Punkte eingetragen, die auch erst 5 Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung getilgt werden.
     
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  3. everist

    everist Wasserfall

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    Ich finde es allgemein eigentlich generell bescheuert, über 1000,- für ein Computer-Kamera-Telefon auszugeben.
    Das neuste Apple 17 Pro Max soll ja Richtung 2500,- gehen.
    Aber auch Samsung hat ja schon länger die 1000er Grenze gesprengt.

    Gestern hatte ich dann noch ein 1200,- Xiaomi gesehen, ich würde nie für ein Chinahandy das ausgeben, auch wohl wissend, das der Preis in 6 Monate sicher bei 800,- liegt.

    Ein Apple hat wenigstens noch eine gewisse Wertstabilität, auch kann man da beim Verkauf für sein gebrauchtes noch was bekommen.



    Aber gut, wer Kohle genug hat, kann ja die Wirtschaft ankurbeln.
    Wer aber einen Kredit dafür aufnimmt, hat sie nicht alle.
    Damit meine ich auch in der Regel so einen versteckten Kredit, Handy + Tarif mit ges. 50-100 ,- /Monat, je nach Konstellation.
     
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  4. Kabelfan2020

    Kabelfan2020 Gold Member

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    Ich nutze derzeit das Samsung A54 5G und bin sehr zufrieden, Das aktuelle A56 5G bekommt man derzeit für um die 280,- Euro.
    Bei Apple kriegt man dafür vielleicht gerade mal 'ne Schutzhülle (übertrieben ausgedrückt), jedenfalls kein einziges aktuelles Smartphone.
    Man muss keine 1.300 Euro für ein Smartphone ausgeben.
     
  5. hexa2002

    hexa2002 Platin Member Premium

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    Und andere wiederum fahren jährlich für tausende in den Urlaub, leisten sich ein besseres Auto, haben den High-End-PC oder diesen TV, bei dem man ja SD keinesfalls schauen kann, weil das auf dem 10 Meter Display doof aussieht.

    Mithin denkt beim Handy aber auch mancher: Urlaub auf Balkon, dafür hab ich täglich ein Teil in der Tasche, mit dem ich recht viel machen kann. und das in bestmöglicher Art. Dafür ist es dann jenseits von preiswert.

    Jeder Jeck ist anders.
     
  6. anton551

    anton551 Platin Member

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    Wie dick ist das Handy denn einschließlich Kamerawulst?
     
  7. netzgnom

    netzgnom Talk-König

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    wer braucht schon 2 TB auf einem Handy? Der Preis beginnt bei 1499 EUR.
     
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  8. everist

    everist Wasserfall

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    Sicher, hast recht, ich würde mich für diese Dinge, einschließlich Urlaub, aber auch nicht verschulden.
    Das ist unterm Strich Konsum. entweder hab ich es oder backe kleinere Brötchen.

    Nur meine kleine Meinung
     
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  9. Treibstoff

    Treibstoff Board Ikone

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    Hier liegt der Fehler wohl in der Wahl des Fahrzeuges. Scheibenwischer über Touchscreen? Wow. Ich würde allerdings das Urteil nicht akzeptiert haben. Was hat die Bedienung des Scheibenwichers mit dem "Handy-Paragraphen" zu tun? Demnach wäre ein Tesla gar nicht zulassungsfähig, da sein Scheibenwischer nicht ohne Verkehrsgfefährung nutzbar wäre, sofern es sich um das pure Ein-/Ausschalten handelte. Der brauchte einfach einen besseren Anwalt. (Was wohl Sinn und Zweck der verlinkten Seite, inklusive der Weiterverlinkung des besagten Urteils war: Werbung für eine Anwaltskanzlei)
    Das Bußgeld erfolgte allerdings erst durch den damit verursachten Unfall , nicht durch die Bedienung an sich. Die ist dennoch nicht verboten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2025 um 15:02 Uhr
  10. John22

    John22 Gold Member

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